Irena Kozmanová (RECS)
Prekäre Arbeit in dem Sinn, eigene Mittel für Ziele seines Arbeitgebers einsetzen zu müssen und dadurch Arbeitsaufgaben erst möglich zu machen, ist kein Gegenwartsphänomen. Auch in der Geschichte gibt es dafür zahlreiche Beispiele und besonders viele in der Frühen Neuzeit. Damals wurde von einer Berufsgruppe sogar erwartet, dass sie für ihre Anstellung großenteils selbst aufkam: der der Diplomaten. Für einen frühneuzeitlichen Diplomaten waren seine Fähigkeit und seine Bereitschaft, bei Bedarf die Kosten für den Dienst im Namen seines Prinzipals selbst zu übernehmen, entscheidend. Besonders auffällig ist das bei den diplomatischen Vertretern einer Republik, die ihren Aufgaben kaum gerecht werden konnten, weil sie nicht oder nicht rechtzeitig und ausreichend im Stande waren, in notwendigem Umfang eigene Mittel für ihre Aufgabe einzusetzen.[1]
Wer diesem Phänomen und seinen Auswirkungen auf die Spur kommen will, stößt aber oft an die Grenzen der Quellenüberlieferung, denn man findet Hinweise, die zu diesem Thema explizite Aussagen liefern, eher zufällig, einschlägige Akten wurden nur selten angelegt. Aus der Epoche des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1620-1688) hat sich jedoch eine derartige Quelle im Bestand des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz erhalten.[2] In diesem besonderen Fall werden die finanziellen Verpflichtungen des brandenburgischen Herrschers offen angesprochen und zwar nicht von einem Diplomaten, aber von seinem Statthalter in Kleve, Fürst Johann Moritz von Nassau-Siegen (1604-1679).
Die Beziehung zwischen beiden Männern wurde in der älteren Literatur in der Regel als harmonisch geschildert. In 1647 gelang es dem Kurfürsten den hochangesehenen Nassauer für seinen Dienst zu gewinnen, was später als Meisterstück der kurfürstlichen Personalpolitik bezeichnet wurde. Seitdem erfüllte er die Rolle des „Alter Egos“ des Kurfürsten in seinen westlichen Ländern, dem Herzogtum Kleve und der Grafschaft Mark.[3] Von Vorteil war dabei sein paralleles Engagement als Militär im Dienst der Generalstaaten sowie seine Kontakte zum Hof der oranischen Verwandten in Den Haag.[4] Gleichzeitig ist er ein wichtiger Faktor für den Kulturtransfer zwischen Brandenburg und den Vereinigten Provinzen sowie den von den Niederländern befahrenen überseeischen Gebieten.[5] In den letzten Jahren seines Lebens musste er allerdings hinnehmen, dass seine Finanzverwaltung in Kleve untersucht wurde.
Johann Moritz fühlte sich deshalb vom Kurfürsten ungerecht behandelt und sprach diesen deswegen offen an. „[Die] Eigentliche Beschaffenheit dieser Sache“, wie er das diplomatisch nannte, führte er dem Kurfürsten in Briefen vor Augen, denen er eingehende juristische und buchhalterische Analysen anhängte. Diese sollten die Rechtsauffassung des Kurfürsten und seiner Mitarbeiter korrigieren.[6]
Die Auseinandersetzung der Jahre 1677 bis 1680 drehte sich um das Jahre zurückliegende, gemeinsame landschaftsarchitektonische Projekt am Klever Freudenberg. Bevor man mit der Planung des Parks und der Bepflanzung anfangen konnte, mussten einige Grundstücke erworben und Bauarbeiten durchgeführt werden. Geleitet wurde dieses Musterprojekt der Landschaftsgestaltung von Johann Moritz, der dafür niederländische Experten kommen ließ – alles mit der Billigung des Kurfürsten, der das Vorhaben insgesamt sehr befürwortete.[7] Doch wollte der die Unkosten für die Bauarbeiten entgegen aller Vereinbarungen auf seinen Statthalter abwälzen. Johann Moritz protestierte dagegen in scharfen Briefen.
Im Mittelpunkt des Streits stand ein Vertrag zwischen Friedrich Wilhelm und Johann Moritz aus dem Jahre 1652, gemäß dem der Kurfürst aus den nach Europa mitgebrachten Beständen des ehemaligen General-Gouverneurs der Niederländischen Westindien-Kompanie (WIC) Johann Moritz eine wertvolle Kunst- und „Raritäten“-Sammlung erhielt. Der Wert dieser Stücke wurde auf 50.000 Reichstaler beziffert. Weil der Kurfürst das Geld aber nicht hatte, räumte er Johann Moritz die Nutzungsrechte des Freudenbergs als Sicherheit ein, bis er das Geld aufbringen würde.[8] In der Forschung hat dieser Vertrag eine gewisse Berühmtheit erlangt und wird oft zitiert. Vor allem für die Kunstgeschichte ist er von Interesse: Er belegt zum einen das Interesse des brandenburgischen Herrschers an der überseeischen, als exotisch wahrgenommenen Kunst,[9] ist zum anderen ein Musterbeispiel für Tauschgeschäfte, in denen der Fürst von Nassau-Siegen seine Sammlungen als Mittel zur Bildung europaweiter Personen-Netzwerken einsetzte, sie wohl sogar für genau diesen Zweck angelegt hatte.[10]
In dem Streit ging es um die juristischen Details, die die Nutzung von Freudenberg und die Verteilung der Kosten für die Instandsetzung und Erhaltung regelten. Der Kurfürst hatte sich vertraglich verpflichtet, die Kosten für den weiteren Ausbau Freudenbergs zu übernehmen. Doch wollte der sich nun nicht mehr dazu bekennen, wie ihm Johann Moritz am 16. Juni 1677 vorwarf und ihn daran erinnerte, dass er es doch gewesen sei, der weitere Baumpflanzungen angeregt habe.
Ein Dorn im Auge war Johann Moritz vor allem ein Schriftstück, das 1662, zehn Jahre nach dem ersten Vertrag, entstanden war und in der Korrespondenz ebenfalls „Vertrag“ genannt wurde.[11] Tatsächlich handelte es sich dabei aber um einen einseitigen Akt des Kurfürsten, den Johann Moritz nie unterschrieben hatte. Das Dokument wirkt auf den ersten Blick harmlos. Der Kurfürst, der sich nach einem Besuch in Kleve mit dem Fortschritt der Arbeiten am Freudenberg äußerst zufrieden erklärte, bestätigte noch einmal das Geschäft von 1652, wie auch die Nutzung des Freudenbergs durch Johann Moritz bis zur Begleichung der noch ausstehenden Schulden für die Kunstsammlung.
Die Situation schien sich zu entspannen, als Johann Moritz dem Kurfürsten die Hälfte des noch ausstehenden Betrages erließ, den Kaufpreis für die Kunstsammlung also mit einem Federstrich von 50.000 auf 25.000 Reichstaler verringerte.[12] Der Kurfürst seinerseits veranlasste eine jährliche Ratenzahlung der verbliebenen 25.000 Reichstaler aus seinen Einkünften in Soest. Alles deutete also auf einen gütlichen Ausgang der ganzen Sache hin.
Eine ganz unscheinbar wirkende Klausel aber, die der Kurfürst in den Vertrag von 1662 hatte einarbeiten lassen, unterminierte diesen Konsens. Der Einschub besagte, dass Johann Moritz „aus sonderbahrer gegen uns und unserm Churhause tragenden freundvetterlichen Affection sich nunmehr aller undt jeder auff den Frewdenberg gewendeten Unkosten und Praetensionen gäntzlich begeben“. Das hieß, dass der Kurfürst die gesamten Kosten auf den Fürsten abwälzen wollte – und dies kurz nachdem er sich mit der Reduzierung der Schuldsumme zufriedengegeben und der Kurfürst die Bezahlung des Restes angeordnet hatte.
Der Statthalter war damit – verständlicherweise – nicht einverstanden. Er pochte auf die Erfüllung des von beiden Seiten unterzeichneten und dadurch allein gültigen Vertrags von 1652.[13] Das Recht, die dort festgelegten Bedingungen durch einen einseitigen Akt zu Ungunsten der anderen Vertragsseite abzuändern, sprach er dem Kurfürsten ab. Im Raum stand also der Vorwurf des Vertragsbruchs, auch wenn dieser Begriff so nie gefallen ist.
Friedrich Wilhelm schuldete Johann Moritz nach dessen eigenen Berechnungen 14.447 Reichstaler, die er zwischen 1652 und 1667 (in diesem Jahr war die Summe abbezahlt) in Ausbau und Bepflanzung des Freudenbergs investiert hatte und nun vom Kurfürsten einforderte. Doch wollten das Friedrich Wilhelm und seine Amtskammer nicht zugeben. Sie setzten die herrschaftliche Schuld auf 737 Reichstaler fest und begründeten dies damit, dass Johann Moritz in den Jahren von 1652 bis 1667 Einkünfte in Höhe von 13.710 Reichstalern aus dem Freudenberg gezogen habe.[14] Die seien von seiner Forderung abzuziehen.
Die kurfürstlichen Amtskämmerer stellten sogar Johann Moritz` Ehre in Frage, indem sie überlegten, ob es denn mit den von ihm vorgelegten Rechnungen seine Richtigkeit habe. Doch wurde letztlich entschieden, angesichts der „bekandten Generosität“ des Fürsten von weiterer Prüfung abzusehen und ihm auch ohne Belege zu vertrauen, dass er „nicht mehr als angesetzet, eingenommen“. Dem Statthalter die 737 Reichstaler auszuzahlen, sei eine Generosität des Kurfürsten.[15]
Johann Moritz jedoch gab sich mit diesen 737 Reichstalern nicht zufrieden. Es ging ihm dabei wieder mehr um das Prinzip als um das Geld. Die Einnahmen aus Freudenberg, argumentierte der Statthalter, seien ihm im Vertrag von 1652 überlassen worden, bis die für die Kunstsammlung „bewuste Reichst. 25/m in einer untzertheilten Summa völlig bezahlt worden“ und zwar „ohne der Churf. Ambtscammer einrede,“ zitierte er des Kurfürsten eigene Worte.[16] Die Einkünfte verstand er deshalb als eine Art vorgeschossene Zinsen, die ihm während des Wartens auf die eigentliche Bezahlung zustünde.
Gegen die Aufrechnung seitens des Kurfürsten protestierte er resolut. Er warf Friedrich Wilhelm vor, die Summe von 13.710 Reichstaler de facto doppelt verbucht zu haben: das erste Mal als einstweilige Kompensation für die verzögerte Bezahlung der Kunstsammlung, das zweite Mal als eine Erstattung für die Instandhaltungskosten des Freudenbergs.[17] Johann Moritz unterstellte dem Kurfürsten dadurch, sich auf seine Kosten bereichern zu wollen, ein Vorwurf, der die Ehre des Herrschers in Zweifel zog.
Und auf die Ehre des Kurfürsten in seiner Eigenschaft als Herrscher zielte auch das stärkste Argument des Statthalters in diesem Streit. Er stellte nämlich das strittige Projekt als eine Staatsangelegenheit dar, indem er darauf beharrte, den Freudenberg nicht für sich, sondern für den Kurfürsten und dessen Familie ausgebaut zu haben. Johann Moritz unterstellte Friedrich Wilhelm, dass er zukünftig mit der Prachtanlage in Kleve die Stellung seiner Dynastie stärken und dort höfische Repräsentation betreiben wolle, für die aber sein Statthalter aus privaten Mitteln finanziell aufkommen müsse.
Auf diese Weise spielte Johann Moritz sehr gekonnt mit seiner „doppelten Identität“: einerseits Privatmann und andererseits Staatsdiener. Er habe, so ist seine Argumentation zu verstehen, als „Staatsdiener“ im Auftrag des Kurfürsten den Freudenberg angelegt und gebaut, ihn dann aber als „Privatmann“ aus seiner Schatulle vorerst zum Nutzen des Herrschers und der Dynastie unterhalten.[18]
Das Ende der Streitigkeiten hat Johann Moritz nicht erlebt. Er starb am 20. Dezember 1679 in dem Bewusstsein, Kurfürst Friedrich Wilhelm handele unehrenhaft. Die Rechnung, die nach seinem Tod zusammengestellt wurde, ergab darüber hinaus noch eine weitere ausstehende Forderung an den Kurfürsten, diesmal in Höhe von 18.801 Reichstaler.[19]
Die Nachwelt blickt heute eher auf die für die strittigen Summen gebauten Gartenanlagen in Kleve sowie auf die Sammlung der brasilianischen Kunststücke in Berlin und Potsdam. Die ihnen zugrundeliegenden schwerwiegenden und für die Zeitverhältnisse erstaunlich deutlichen Vorwürfe, die der klevische Statthalter gegenüber dem Kurfürsten erhob, sind für sie weniger sichtbar geworden.
Dass Untergebene wie Johann Moritz eigene Mittel im Interesse und Dienst ihres Herrschers einsetzten, war gang und gäbe in der Frühen Neuzeit, ebenso, dass die Herrscher wie Kurfürst Friedrich Wilhelm sich deswegen keine Gedanken machten und kein schlechtes Gewissen hatten. Interessant sind in diesem Fall daher die Argumente, mit denen der Statthalter sich gegen den Kurfürsten wehrte: Erstens habe sich der Herrscher eines Wortbruchs schuldig gemacht, zweitens habe er buchhalterische Tricks zuungunsten seines Untergebenen angewandt, und er stehe drittens nicht zu den eigenen staatlichen und dynastischen Projekten. Ganz eindeutig zielten diese drei Argumente auf einen wunden Punkt – die Ehre des Herrschers.
Nicht die Infragestellung der Zahlungsmoral des Herrschers, sondern die Infragestellung seiner Ehre versprach damals in den Augen des finanziell benachteiligten „Arbeitnehmers“ einen Ausweg aus seiner prekären Position zu finden.
[1] Christoph Voigt: Die Beziehungen des Großen Kurfürsten zu der Stadt Amsterdam, in: Hohenzollernjahrbuch 19 (1915), S. 182–205. Jan Heringa: De eer en hoogheid van de staat. Over de plaats der Verenigde Nederlanden in het diplomatieke leven van de zeventiende eeuw, Groningen 1961, S. 31ff.
[2] GStA PK, I. HA, Rep. 34, Nr. 1459.
[3] Michael Kaiser: „pro principe“ auf dem Landtag. Johann Moritz und die Stände von Kleve und Mark, in: Johann Moritz von Nassau-Siegen (1604-1679) als Vermittler. Politik und Kultur am Niederrhein im 17. Jahrhundert, hrsg. v. Irmgard Hantsche, Münster, New York, München, Berlin 2005, S. 85–105.
[4] Michael Rohrschneider: Johann Moritz von Nassau-Siegen als Scharnier zwischen niederländischen und kurbrandenburgischen Außenpolitik, (wie Anm. 3), S. 187–205.
[5] Zuletzt: Sein Feld war die Welt. Johann Moritz von Nassau-Siegen (1604–1679). Von Siegen über die Niederlande und Brasilien nach Brandenburg, hrsg. v. Gerhard Brunn, Cornelius Neutsch, Münster, New York, München, Berlin 2008.
[6] GStA PK, I. HA, Rep. 34, Nr. 1459, fasc. b, fol. 2–3.
[7] Wilhelm Diedenhofen: Mars und Minerva. Betrachtungen zur Gartenkunst des Johann Moritz in Kleve, (wie Anm. 3), S. 155–171.
[8] Der Text des Vertrags auch abgedruckt in Kleve im 17. Jahrhundert, 2. Teil (1640–1666), hrsg. v. Klaus Flink, Kleve 1979, S. 86–88.
[9] Silke Herz: Johann Moritz von Nassau-Siegen, in: Onder den Oranje boom. Niederländische Kunst und Kultur im 17. und 18. jahrhundert an deutschen Fürstenhöfen, Katalogband, hrsg. v. Markus Schacht, München 1999, S. 155–204.
[10] Mariana de Campos Françozo: Global Connections. Johan Maurits of Nassau-Siegen´s Collection of Curiosities, in: The Legacy of Dutch Brazil, hrsg. v. Michiel van Groesen, New York 2014, S. 105–123; Susan Broomhall, Jacqueline van Gent: Dynastic Colonialism. Gender, materiality and the early modern house of Orange-Nassau, London, New York 2016, S. 230–247.
[11] Abgedruckt in Kleve im 17. Jahrhundert, 2. Teil (1640–1666), hrsg. v. Klaus Flink, Kleve 1979, S. 157–158.
[12] Es ist bezeichnend, dass diese Möglichkeit schon 1652 in die Endfassung des Vertrages zusätzlich eingearbeitet wurde (in der Konzeptfassung war sie nicht vorhanden). GStA PK, I. HA, Rep. 34, Nr. 1459, fasc. a, fol. 4–25.
[13] GStA PK, I. HA, Rep. 34, Nr. 1459, fasc. b, fol. 10–11.
[14] Die einschlägige Korrespondenz in: GStA PK, I. HA, Rep. 34, Nr. 1459, fasc. b, fol. 16–35.
[15] GStA PK, I. HA, Rep. 34, Nr. 1459, fasc. b, fol. 32–35.
[16] GStA PK, I. HA, Rep. 34, Nr. 1459, fasc. b, fol. 36–38.
[17] GStA PK, I. HA, Rep. 34, Nr. 1459, fasc. b, fol. 36–38.
[18] Zu einem ähnlichen Schluss – flexibler Handhabung der beiden Rollen – für den Umgang des Statthalters mit der Hofhaltung kommt Bert Thissen: Der Statthalter und die Residenz – Johann Moritz von Nassau-Siegen und die Stadt Kleve, (wie Anm. 3), S. 107–129. Ders., Der Hof des Fürsten Johann Moritz von Nassau-Siegen in den Jahren 1669–1679, in: (wie Anm. 5), S. 247–346.
[19] GStA PK, I. HA, Rep. 34, Nr. 1459, fasc. b, fol. 82–84.
Diesen Artikel zitieren: Irena Kozmanová, Unkosten, Schulden und Ehre im 17. Jahrhundert. Johann Moritz von Nassau-Siegen, Friedrich Wilhelm von Brandenburg, die Kunst und der Garten, in: Texte des RECS #5, 24/02/2017,
https://recs.hypotheses.org/1081.
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Redakteur: Jürgen Luh (24. Februar 2017). Texte des RECS #5: Unkosten, Schulden und Ehre im 17. Jahrhundert. Johann Moritz von Nassau-Siegen, Friedrich Wilhelm von Brandenburg, die Kunst und der Garten. Research Center Sanssouci. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/tdhe
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