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TAGUNGSBERICHT: Die “Bodenreform” und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945-2025

Die zweite Tagung im Rahmen des Projekts der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Schlösserverwaltungen  „Staatliche Schlösser im 20. Jahrhundert als Spiegel des gesellschaftlichen und politischen Wandels“ fand vom 22. bis 24. Mai 2025 in Branitz statt und thematisierte den Umgang mit Schlössern und ihrer Ausstattung in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Beispiele aus Lettland, Polen, Tschechien und der Slowakei ermöglichten darüber hinaus eine europäische Perspektive auf das Thema. Veranstaltet wurde die Konferenz gemeinsam von der Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz , der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, dem Deutsches Zentrum Kulturgutverluste und dem Museumsverband des Landes Brandenburg und mit großzügiger Förderung der Bundesstiftung Aufarbeitung.Im September 2025 jährt sich zum 80. Mal der Beginn der sogenannten Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Unter der Losung „Junkerland in Bauernhand“ wurde der „gesamte feudal-junkerliche Boden und der Großgrundbesitz, über 100 ha mit allen Bauten, lebendem und totem Inventar und anderem landwirtschaftlichen Vermögen“[1] entschädigungslos enteignet. Die Branitzer Tagung nahm Ablauf und Folgen dieses Prozesses für die Schlösser und Herrenhäuser und deren Interieur in den Blick und mit den Kulturgutentziehungen und -verlagerungen zwischen 1945 und 1990 einen wichtigen Bereich der Provenienzforschung.

In seinem einleitenden Vortrag stellte Arnd Bauerkämper (Melle) Vorgeschichte, Durchsetzung und Folgen der Bodenreform, vor allem für die Wirtschafts- und Sozialstruktur in der 1949 gegründeten DDR vor. Er schloss mit einem Blick auf den Umgang mit der Bodenreform seit 1990 sowie die Folgen der Entscheidung, dass enteignetes Land nicht zurückgegeben wird. Die damaligen landwirtschafts- und bodenrechtlichen Maßnahmen, die „Großagrarpolitik“ der Treuhand und deren Konsequenzen für die ostdeutschen ländlichen Regionen waren zudem auch Hauptthema des Podiumsgesprächs „Enteignung und Neuanfang“ am Eröffnungsabend, das von Gilbert Lupfer (2017–2025 Vorstand des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste DZK in Magdeburg) moderiert wurde. Mit Manfred Graf Schwerin (Ziethen bei Anklam) und Ferdinand von Lochow (Baruth/Mark OT Petkus) waren zwei Vertreter märkischer Adelsfamilien eingeladen, die als Rückkehrer von ihren Erfahrungen ab 1990 und dem jeweiligen Neuanfang berichteten. Der Berliner Rechtsanwalt und KUR-Herausgeber Ulf Bischof konnte auf Basis seiner langjährigen Erfahrungen bei Restitutionsverfahren die juristische Sicht ergänzen, während Thomas Rudert vom Team Provenienzforschung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden die Problemlage bei den Museen schilderte.

Die erste Sektion, moderiert von Christian Hirte (Berlin), widmete sich der Frage, welche neuen Nutzungen enteignete Schlösser in der SBZ erhielten – angefangen bei ihrer weiteren Verwendung als Schulen, Krankenhäuser oder Gefängnisse bis hin zum Teilabriss, häufiger noch Komplettabriss. Den Auftakt machte Simone Neuhäuser (Branitz) mit einem Beitrag über die Nachkriegsgeschichte von Schloss und Park Branitz. Sie schilderte das Schicksal der vor Ort verbliebenen Mitglieder der Familie Pückler, welchen Umständen die ungewöhnliche Entscheidung zur Nutzung des Schlosses als Museumsstandort zu verdanken war und warum damit nicht unbedingt der Erhalt des vom Fürsten Hermann von Pückler-Muskau geschaffenen Ensembles gesichert blieb.

Im Anschluss beleuchtete Matthias Donath (Niederjahna) die besonders dramatische Situation in Sachsen, wo viele Herrenhäuser entsprechend den politischen Vorgaben und Strukturen abgerissen wurden, obwohl die historischen Baumaterialien im Sinn der forcierten Politik „Statt Herrensitze Neubauernhäuser“ nicht zu verwenden waren.

Sabine Bock (Schwerin) führte die Thematik weiter, indem sie den Umgang mit den Guts- und Herrenhäusern in Mecklenburg in den Jahren 1945 bis 1952 vorstellte. Viele mecklenburgische Herrenhäuser verfielen oder wurden zweckentfremdet genutzt, da der offizielle Denkmalschutz in der unmittelbaren Nachkriegszeit gegenüber den politischen Zielen der Neubauernförderung wenig ausrichten konnte.

Aija Kočina (Penkule, Lettland) erweiterte die Perspektive mit einem Blick ins Baltikum. Nachdem in den jungen baltischen Staaten eine erste „Landreform“ bereits unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel der Enteignung von Deutschbalten stattgefunden hatte, folgte ab 1940 mit der Besetzung Lettlands durch Sowjetrussland die „Bodenreform“ mit der Enteignung von Flächen ab 50 Hektar, insgesamt rund 1,3 Mio. Hektar und 15.000 Güter. Das Gutshaus Ālave war nach der Enteignung zunächst vernachlässigt, ehe es Initiative eines privaten Vereins seit 2020 museal restauriert und genutzt werden konnte. Abschließend präsentierte Kristina Uhlíková (Prag) die Entwicklung in der Tschechoslowakei ab 1945, auf deren Gebiet es allerdings auch schon vor 1945 Enteignungswellen gegeben hatte. Im Zuge der Nachkriegsverordnungen, insbesondere durch die Beneš-Dekrete, gingen die meisten Schlösser in Staatsbesitz über. Viele dieser Gebäude in Böhmen und Mähren wurden rasch als Museen, Schulen oder Verwaltungsgebäude genutzt, von den übrigen nicht wenige dem Verfall preisgegeben. Gegen Ende der fünfziger und vor allem in den sechziger Jahren begann der tschechoslowakische Staat in In- und Ausland die musterhafte Pflege einiger Schlösser als einen bedeutenden Erfolg der sozialistischen Gesellschaft zu präsentieren. Der Beitrag zeigte, dass die Schicksale der Schlösser in den verschiedenen Ländern vergleichbar ausfielen, obwohl die ideologischen und administrativen Ansätze variierten.

Die zweite Sektion (Moderation: Mathias Deinert und Alexander Sachse) beschäftigte sich mit dem Schicksal der mobilen Güter: Möbel, Kunstwerke, Bibliotheken, Gutsarchivalien und sonstiges Inventar der Schlösser. Unter dem Titel „Plünderung, Bergung, Rettung?“ wurden die teils widersprüchlichen Aspekte beleuchtet, die den Umgang mit den Kulturgütern der enteigneten Schlösser prägten. Zunächst ordnete Gilbert Lupfer den Begriff der „Schlossbergung“ und deren Erforschung als eines der Aufgabenfelder des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste ein. Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) und deutsche Behörden in der SBZ deklarierten die Sicherstellung von Schlossinventar offiziell als Maßnahme zum Kulturgutschutz, faktisch handelte es sich aber vielfach um chaotische Beschlagnahmungen und Plünderungen. Das sichergestellte Kunst- und Kulturgut wurde meist sammlungsführenden Einrichtungen übergeben und später offiziell in Volkseigentum überführt. Claudia Maria Müller, Provenienzforscherin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, gab zunächst mit dem Schloss Börln und den einst dort befindlichen, 2021 restituierten Porträtgemälden der Familie Zech von Burkersroda konkrete Beispiele aus der Arbeit des Dresdner Provenienzforschungsprojektes „Daphne“. Im Anschluss berichtete Christian Hirte (Berlin) über die Situation in Brandenburg. Mit dem SMAD-Befehl Nr. 85 vom 2. Oktober 1945, der die Erfassung von Objekten auch der „herrenlosen Privatmuseen“ bezweckte und die Forderung beinhaltete, diese in die „Provinzialmuseumsaufbewahrungsstelle“ zu bringen, hätte ein zentralisiertes Bodenreform-Depot entstehen können. Doch führten vor allem fehlende Transportmöglichkeiten zu einem mageren Bergungssaldo von nur etwa 400 Objekten zwischen 1946 und 1951. Als Beispiel für die Sicherstellung von Objekten durch Museen erläuterte Hirte den Fall eines jungen Museumsleiters von Bad Freienwalde und sein (Über)engagement bei Bergungen im Kreis Oberbarnim. Abschließend stellte Hirte aktuelle Beispiele für die mangelhafte Vermittlung von Bodenreform-Provenienzen in brandenburgischen Museen vor.[2]

Die Wege der Objekte aus enteigneten Schlössern in Thüringen über das zentrale Depot in der Burg Bodenstein bei Leinefelde bis nach Weimar erläuterte Sebastian Schlegel (Weimar). Vor dem Hintergrund der wechselvollen Institutionengeschichte vom Landesmuseum über die DDR-Kulturstiftung bis zur heutigen Klassik Stiftung verdeutlichte er zugleich, welche Schwierigkeiten eine lückenlose Nachverfolgung dieser Transferwege bereitet. Von circa 300.000 Erwerbungen zwischen 1945 und 1990 sind seit 1990 11.100 Objekte restituiert worden. Mit Schloss Ludwigsburg in Vorpommern gab Patrick Golenia (Schwerin) das Beispiel eines Totalverlustes der mobilen Innenausstattung. Ludwigsburg stehe dabei stellvertretend für Dutzende Gutshäuser in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Kombination aus Abtransport durch die Rote Armee, Nutzung durch Flüchtlinge und Vernachlässigung oder mutwillige Zerstörung zu einem nahezu vollständigen Verlust der Ausstattungen geführt hat.

Christopher Jütte (Berlin) richtete den Blick auf die Rolle des 1952 in Ost-Berlin gegründeten Museums für Deutsche Geschichte (MfDG). Sein Vortrag trug den bezeichnenden Titel „… betrachten wir es als unsere Aufgabe, Kunstwerte aus der Bodenreform sicherzustellen.“ – ein Zitat aus einem internen Plan des MfDG von 1953. In den DDR-Bezirken wurde systematisch nach noch verbliebenen Schlossinventarstücken – Möbeln, Gemälde, Alltagsgegenständen des Adels – gesucht, um Adelskultur als Teil der deutschen Geschichte in sozialistischer Interpretation ausstellen zu können, ohne dafür bestehende regionale Museen „auszuräumen“.

Agnieszka Pufelska (Lüneburg) erläuterte die Verstaatlichung und museale Aneignung der Kunstobjekte aus ostpreußischen Schlössern und Herrenhäusern in Polen, vor allem am Beispiel der Burg Allenstein, die als zentrales Depot diente, bevor die Objekte auf polnische Museen verteilt wurden. Innerhalb der Museen wurde das ehemals preußisches Kulturgut dann als Teil der polnischen Kulturgeschichte vermittelt.

Anschließend gab Jan Scheunemann (Halle) Einblick in die Provenienzforschung der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt und Beispiele für Objektbiografien zwischen Musealisierung, Kommerzialisierung oder Vernichtung. Die Moritzburg in Halle (Saale) war in der Provinz Sachsen (seit 1947 Sachsen-Anhalt) das zentrale Depot für enteignetes Kunst- und Kulturgut. Als Außenlager dienten außerdem Räume im Schloss Wernigerode. 1994 umfasste der museale Gesamtbestand dieses Schlosses etwa 30.000 Stücke, von denen rund die Hälfte aus 80 Enteignungsmaßnahmen der Bodenreform stammte. Mittlerweile wurde der größte Teil restituiert. Scheunemann stellte außerdem Beispiele für den Handel mit enteignetem Kunstbesitz durch den staatlichen Kunsthandel der DDR vor. Ab 1973 war es die Kunst- und Antiquitäten GmbH (KuA), die Antiquitäten aus Schlossbergungs-Depots auf den internationalen Markt brachte. Abschließend ging er auf Fälle ein, in denen Schlossinventar als ideologisch „wertlos“ erachtet und vernichtet wurde – etwa beschädigte Bücher, die in den 1960er Jahren als Altpapier entsorgt wurden, oder Gemälde, die zur Abdichtung des Dachbodens eines Gebäudes auf der Moritzburg dienten.

Die Präsentation von Annett Büttner und Xenia Schiemann (Bonn) rückte den innerdeutschen und auch den internationalen Kunsthandel in den Fokus. Die Referentinnen untersuchten, in welchem Ausmaß enteignetes Kulturgut in den Jahrzehnten nach 1945 über Auktionen, Händler und Sammler in die Bundesrepublik und ins Ausland gelangten. Die Präsentation machte deutlich, dass diese Praxis nicht nur ein erheblicher Kulturgutverlust für Ostdeutschland bedeutete, sondern heute die Provenienzforschung vor große Herausforderungen stellt, da viele Objekte weltweit zerstreut sind.

Anhand der archivalischen Überlieferung im Bundesarchiv beleuchtete Bernd Isphording (Berlin) die kommerzielle Verwertung des enteigneten Kulturguts. Zu den präsentierten Beispielen zählten Abgabelisten der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden an das Lager der KuA in Mühlenbeck, Akten über den gescheiterten Rückkaufversuch einer enteigneten Familie Mitte der 1980er Jahre sowie Leihersuchen für Ausstellungen ins europäische Ausland, die bei enteigneten Kunstwerken generell abgelehnt wurden.

Die dritte Sektion, moderiert von Eike Henning Michl, betrachtete die Entwicklungen seit 1990 im vereinten Deutschland. Im Mittelpunkt standen die juristischen und praktischen Aspekte der Restitution von enteignetem Kunstbesitzes. Für den heutigen Umgang mit dem Thema Enteignungen im Zeitraum 1945 bis 1949 waren und sind die Regelungen des im Dezember 1994 in Kraft getretenen Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) maßgeblich, während für die zwischen 1949 und 1989 erfolgten Enteignungen das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz – VermG) gilt. Zum Einstieg gab Wolf von Trotha (Frankfurt/Main) Beispiele aus seiner langjährigen Erfahrung als Mediator bzw. Interessensvertreter enteigneter Familien. Er erläuterte die zentralen Inhalte von EALG und VermG und stellte heraus, unter welchen Bedingungen eine Rückgabe von beweglichen Kulturgütern oder alternativ eine finanzielle Ausgleichsleistung vorgesehen war. Anhand mehrerer prominenter Fälle schilderte er die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung der Gesetze: Häufig sind komplexe Erbengemeinschaften zu berücksichtigen und oft ziehen sich die Auseinandersetzungen über Jahre, aber in den meisten Fällen führten Verhandlungen zu guten Vergleichslösungen, die den Verbleib der Objekte in öffentlichen Einrichtungen gewährleisten konnten.

Im Anschluss[3] daran sprach Ralf Lusiardi (Magdeburg) über den Umgang des Landesarchiv Sachsen-Anhalt mit Adelsarchiven nach 1990. Auch Lusiardi betonte die Bedeutung einer vertrauensvollen Kommunikation zwischen Archiv und betroffenen Familien, die emotionalen Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind, sowie die Herausforderungen, die Generationswechsel und Interessenlage bedeuten. Dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt gelang es in fast allen Fällen, das Archivgut für die öffentlichen Nutzung zu sichern. In ihrem abschließenden Vortrag wies Ulrike Schmiegelt-Rietig (Potsdam) anhand eines Beispiels aus der Provenienzforschung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg auf die Möglichkeit einer „doppelten Enteignung“ hin. Auch die in der Bodenreform enteigneten Kunst- und Kulturgüter sind generell nicht von dem Verdacht des NS-bedingten Kunstgutentzugs zwischen 1933 und 1945 befreit. Umso wichtiger sind lückenlos recherchierte Objektbiografien.

Das führte direkt zum abschließenden Tagungsfazit: 80 Jahre nach Kriegsende und mehr als 35 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung sind immer noch zahlreiche Kultureinrichtungen (Museen, Schlösserverwaltungen, Archive, Bibliotheken) damit beschäftigt, für Objekte eine folgerichtige, nachvollziehbare Biografie zu erarbeiten. Es besteht nach wie vor ein großer Bedarf an systematischer Erforschung des Entzuges, der Umsetzung und allgemein des Verlustes von Kulturgut zwischen 1945 und 1990. Die Vorgänge um die Kunst- und Kulturgutentziehungen und die Folgen für die Betroffenen sind ebenso nur in Ansätzen aufgearbeitet, wie die Methoden beteiligter Personen, Behörden und Institutionen in der DDR. Auch kleineren Kultureinrichtungen sollte eigenständige Forschung ermöglicht werden – neben der wichtigen Grundlagenforschung seitens DZK.

Die Tagung hat gezeigt, dass für den Entzugskontext „Bodenreform“ noch immer nicht alle Rückgabeverfahren geklärt sind, dass gleichzeitig zudem die gesetzlich zuständigen Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen häufig nicht mehr besetzt werden bzw. nicht mehr aktiv sind und folglich Betroffene wie Museen mit den Problemen alleine gelassen werden, so etwa mit der Frage nach dem Umgang mit Objekten, die restituiert werden sollten und könnten, für die aber in dem kurzen Antragszeitraum bis 1995 kein Antrag gestellt wurde. Museumsmitarbeitende, Provenienzforschende und die Mitglieder der ehemals enteigneten Familien möchten für offene Fragen im Zusammenhang mit zu Unrecht enteigneten Kulturgütern Antworten finden, die transparent und nachvollziehbar sind, die dem Erhalt der Objekte, der gesellschaftlichen Verantwortung der Kultureinrichtungen und der familiären Überlieferung gleichermaßen entsprechen. In diesem Zusammenhang ist die kurz nach Tagungsende gestartete Initiative der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke zu unterstützen, die vorschlägt, eine Grundlage zu schaffen, die es Museen rechtssicher ermöglicht, Kulturgut an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. ihre Familien zurückzuführen oder sich über den Verbleib des Kulturguts in den Museen als Dauerleihgabe zu einigen.[4]

Simone Neuhäuser (Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz)

 

[1] Verordnung über die Bodenreform in der Provinz Mark Brandenburg, 6. September 1945, Art. II, Punkt 3, in: Verordnungsblatt der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg, Nr. 1, 20. Oktober 1945, S. 8. Siehe https://www.museen-brandenburg.de/themen/provenienzforschung/handreichung-kulturgutentzug-sbz-ddr [26. Mai 2025].

[2] https://www.museen-brandenburg.de/fileadmin/Projekte/Hirte_Kulturgutverlagerungen_Abschlussbericht_2024-FINAL_20240812.pdf [v.a. ab S. 8].

[3] Der für 9:30 Uhr vorgesehene Vortrag von Jana Kocourek (SLUB Dresden) musste leider krankheitsbedingt entfallen.

[4] Am 15. Mai fand auf Einladung der SED-Opferbeauftragten das Fachgespräch „Kulturgutentzug in der SBZ und der SED-Diktatur“ statt. Die Aufzeichnung der Veranstaltung kann hier abgerufen werden: https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/Termine_Besuche/artikel-fachgespraech-1076094 [15.06.2025].

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Redakteur: Jürgen Luh (23. September 2025). TAGUNGSBERICHT: Die “Bodenreform” und ihre Folgen für die Schlösser und deren Interieur 1945-2025. Research Center Sanssouci. Abgerufen am 16. November 2025 von https://doi.org/10.58079/14qdz


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