Irena Kozmanová (RECS)
Dass am Ende des Jahres 1648 ein Frieden geschlossen wird, der in die Geschichtsbücher eingeht und dem ganzen Jahr den Namen („westfälisch“) gibt, konnten die Zeitgenossen nicht absehen. Was dagegen beobachtet werden konnte, waren andere Faktoren, mit denen man politische Stabilität verband, darunter dynastische Kontinuität. Der brandenburgische Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620–1688) regierte bereits seit acht Jahren, und immer öfter wurde nach einem Nachfolger gefragt: Die Landstände seiner Länder brachten wiederholt Heirat und Familiengründung zur Sprache, und auch bei den westfälischen Verhandlungen war seine Kinderlosigkeit ein Thema. Am 11./21. Mai 1648 war es soweit: Luise Henriette von Oranien (1627–1667), die er 1646 geheiratet hatte, gebar einen Kurprinzen, der auf den Namen Wilhelm Heinrich getauft werden sollte.[1]
Das dynastische Ereignis musste entsprechend dargestellt werden und löste sofort einen enormen organisatorischen Aufwand aus. Teils ging man nach einem festgelegten Verfahren vor, teils musste man improvisieren – es herrschte ja immer noch Kriegszustand in der Region und Geldmangel am provisorischen Hof in Kleve, wo die Familie zurzeit residierte. Die Taufe musste organisiert, die Bevölkerung der kurfürstlichen Länder sowie das ausländische Publikum informiert, die erwünschte Darstellung des Dynastiefortsetzers medienwirksam inszeniert werden.
Die Auswahl der Paten war bei Geburt eines Thronfolgers von enormer Wichtigkeit, wurde auch international verfolgt und als politisches Signal verstanden.[2] Doch gab es eine Gruppe von Paten, die feststand: die Landstände der einzelnen Länder der brandenburgischen Mehrfachherrschaft.[3] So bekamen auch die Stände des vom Kurfürsten regierten Herzogtums Preußen die Notifikation von der Geburt und die Einladung als Paten.[4] Natürlich wurde nicht erwartet, dass sie persönlich in Kleve erschienen; durch den Zustand der Wege und die Kriegssituation war es auch für Gäste aus der unmittelbaren geographischen Nähe problematisch, in das bei der niederländischen Grenze liegende Kleve zu reisen.[5] Gängige Praxis war, einen Vertreter für die Taufzeremonie zu benennen, sowie durch ein Geschenk Respekt für den Nachwuchsherrscher und das gesamte Haus zu bezeugen.
Das Geschenk in der frühneuzeitlichen politischen Praxis wies nicht unbedingt Gemeinsamkeiten mit dem auf, was man heutzutage mit dem Wort verbindet. So war zum Beispiel kennzeichnend, dass man explizit von dem Wert redete und darüber verhandelte. Dies war wichtig, weil man dadurch vergleichen konnte – die Zahl funktionierte als eine der Variablen der zeremoniellen Mathematik und half auf diese Weise, die Rangdifferenzen zu konstruieren, die Wertigkeit der Geschenke zu vergangenen Anlässen einzuordnen und selbst Präzedenzfälle festzuhalten, die wiederum als ein Leitfaden für die Zukunft benutzt werden konnten.[6]
Bei den landständischen Patengeschenken ging dieser Pragmatismus noch ein Schritt weiter – es handelte sich nicht einmal um wirkliche Gegenstände, sondern um Geld. Die Landstände beschlossen einen Betrag und informierten am besten gleich in dem Glückwunschschreiben den Kurfürsten über dessen Höhe.[7] Die wurde wiederum am Hof sorgfältig notiert.
Offenbar herrschte eine gewisse Konkurrenz unter den einzelnen Ländern der brandenburgischen Mehrfachherrschaft. „Schimpflich würde es sein“, mahnten die preußischen Oberräte die Landstände vorsichtshalber bei der Verschreibung der Landstände, wenn das Herzogtum Preußen als eine „freie und hochprivilegierte Provinz“ den „anderen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht bedrängten und durch die Kriegspressur ruinierten Ländern“ nicht gleichkommen würde.[8] Doch als man am Hofe eine Liste zusammenstellte, die die zugesagten Patengeschenke resümierte, stand bei den Landständen des Herzogtum Preußens immer noch der Eintrag „noch nichts verordnet“.[9] Erst später hat man sich offenbar auf 50.000 Reichstaler geeinigt,[10] einen vergleichsweise hohen Betrag; die vermögende klevische Ritterschaft hat zum Beispiel 20.000 Reichstaler angewiesen.[11]
Bei einem Patengeschenk der Landstände für das Fürstenhaus handelte sich im Grunde genommen um nichts anderes als eine außerordentliche Steuer. Man musste sie verabschieden und dann irgendwann aufbringen. Sie abzulehnen war allerdings so gut wie unmöglich, in dem Sinn war die monarchische Kultur kompromisslos: Wenig oder gar nichts zu geben wäre als eine Brüskierung des Herrscherhauses angesehen worden. Wenn das Patengeschenk nicht verabschiedet wird, warnten die Oberräte im Dezember 1648, wäre das „vor Gott, Seiner Churfürstlichen Durchlaucht und der ganzen Welt nicht zu verantworten.“[12] Selbst der Kurfürst setzte die Landstände unter Druck: natürlich sei der Beitrag freiwillig und er akzeptiere, wenn „einer oder der andere gantz nichts geben wolle“, gleichzeitig verspüre er daraus, wie man „gegen uns, unsere herzgeliebte Gemahlin und Churprinzen in Unterthänigkeit affectioniert“ sei.[13] Auch erinnerte er die Landstände daran, dass gerade sie es waren, die ihm Nachkommenschaft ans Herz gelegt hatten. Es wundert daher wenig, dass die Landstände, um der Ungnade des Herrschers vorzubeugen, den niedrigen Betrag des Geldgeschenks mit Missernte, Krieg, und Erschöpfung des Landes rechtfertigten.
Die Verabschiedung des Patengeschenks bedeutete aber noch lange nicht, dass das Geld verfügbar war. Wiederholt hat der Kurfürst die Zahlung angemahnt. Darüber verstarb das beschenkte Patenkind: am 24. Oktober 1648 erkrankte Wilhelm Heinrich während der Rückreise der Familie in Wesel und erholte sich nicht mehr.[14] Die Zusage der Stände galt dennoch, und das Geld wurde eingefordert – Teile davon waren übrigens schon längst für konkrete Zwecke angewiesen.[15]
Das führt zur Frage nach der Verwendung des Paten-, ggf. Hochzeitsgeldes (eine ähnliche Abgabe, die dem Herrscher bei der Trauung zugesagt wurde). Offenbar stand es dem Herrscher generell zu, darüber zu bestimmen. Der Blick in die Rechnungen erweckt den Eindruck, dass das Geld wie eine außeretatmäßige virtuelle Kasse funktionierte, die man flexibel einsetzen konnte, je nachdem, wo der Bedarf gerade dringend war. So wurden aus dem Hochzeitsgeschenk für die Eltern des kleinen Kurprinzen und später aus dem Patengeschenk für das Kind zum Beispiel Fonds finanziert, aus denen der Resident in Brüssel bei seiner Informationsbeschaffung die spanischen Minister bezahlen sollte; auch wurde Geld zur Kostendeckung von Dienstreisen, Ankäufen für die Hofapotheke oder Begleichung rückständiger Gehälter verwendet.[16]
Der Umgang mit den preußischen Patengeldern für Wilhelm Heinrich bietet hier einen besonders interessanten Einblick in das kurfürstliche Denken über Prioritäten beim Finanzmanagement. Schon Anfang 1649 entschied Friedrich Wilhelm, aus dem preußischen Patengeschenk die Forderung des klevischen Kaufmanns Reiner Palmer zu begleichen. Dieser hatte für den Kurfürsten Ware im Wert von 10.000 Reichstaler beschafft; die Zahlung sollte er aus Preußen, aus dem Patengeschenk, erhalten, so informierte der Kurfürst auch die preußischen Oberräte.[17]
Dann aber gab es an anderer Stelle Geldbedarf: beim Kurfürsten selbst. Weil sich u. a. die Exekution des inzwischen geschlossenen Friedens verschleppte, sei es dem Kurfürst unmöglich, aus Kleve abzureisen.[18] Für seinen weiteren Aufenthalt dort aber benötigte er Geld. Die Hofhaltung sei aufwendig, schrieb der Kurfürst in einem Brief an die Oberräte, und „aus unserem Herzogtum Preussen“, so der Vorwurf des Kurfürsten, der, auch wenn er in anderem Landesteil residierte, mit dem Beistand aller seiner Länder rechnete, sei „bis anhero wenig Zuschub geschehen“. Daher sei er gezwungen, ein Darlehen in Höhe von 15.000 Reichstalern in Amsterdam aufzunehmen. Um dieses zurückzahlen zu können, wünschte er die Erstattung dieses Betrags aus dem preußischen Patengeschenk.[19]
Beide Forderungen an den virtuellen Patengeschenkfonds waren plausibel begründet. Der Kaufmann Palmer warte schon lange auf die Begleichung seiner Forderung, die offene kurfürstliche Zahlung kompliziere seine Handelstätigkeit und auf der Rückerstattung „dependirte […]seine ganze Wohlfahrt“.[20] Aus einer weiteren Lieferung an den Kurfürsten sei zudem eine zusätzliche Forderung von 6.000 Reichstaler entstanden. Im Fall des Amsterdamer Darlehens brachte der Kurfürst wiederum vor, er müsse die Anleihe zurückzahlen, andernfalls stehe sein „Churfürstlicher Respect und Kredit“, also die Ehre des Herrschers, auf dem Spiel.
Bald gerieten die beiden Forderungen aber in Konflikt. Es zeigte sich nämlich, dass das Land momentan nicht imstande war, so viel Geld einzutreiben. Der Kurfürst beklagte sich „mit sonderbahren Befrämbdung“, dass die von ihm geforderten 15.000 Taler „bis dato nicht erleget werden“,[21] ähnlich beschwerte sich Palmer beim klevischen Landrentmeister, dass aus dem ihm aus Preußen versprochenen Geld noch nichts angekommen sei,[22] und offenbar drängten seine Bevollmächtigten direkt in Königsberg auf die Zahlung. In dieser Situation sprach der Kurfürst ein klares Wort: seine Forderung ginge der des Kaufmanns vor! Die zur Verfügung stehenden Gelder sollten „ohne langen Verzug“ auf die Tilgung der Amsterdamer Schuld ausgezahlt werden, der Kaufmann Palmer dagegen „so lange bis solches geschehen zurück gesetzet werden.“[23] Die zu rettende Ehre des Herrschers als Gläubiger im Ausland hatte hier Vorrang vor seinen Verpflichtungen gegenüber eigenen Untertanen. Tatsächlich hatte Palmer noch 1654 nur die Assignation in der Hand: Das Patengeld war noch immer nicht beisammen.[24]
Die preußischen Landstände haben ihr kurfürstliches Patenkind nie zu Gesicht bekommen, obgleich sie – unter anderem wegen der hochwichtigen polnischen Königswahl – den Kurfürsten wiederholt baten, in Königsberg zu erscheinen. Und ebenso wenig hat der Kurprinz seine preußischen Paten oder das Geldgeschenk zu Gesicht bekommen. Der Herrscherfamilie gelang es zu Lebzeiten Wilhelm Heinrichs nicht, die westlichen Länder zu verlassen.
Doch bietet der Umgang mit dem Geschenk einen interessanten Blick in die konkrete Praxis der politischen Kultur. Für den Vater bedeutete das Patengeschenk eine zusätzliche Geldquelle, die nach Gutdünken einsetzbar war und in der Situation des andauernden Geldmangels als willkommene Aushilfe zur Deckung von dringenden Forderungen genutzt wurde. Allein dadurch kann der junge Thronfolger in gewissem Sinn als vollwertiges Mitglied des dynastischen „Regierungsteams“ zählen: ohne ihn würde es diese zusätzliche Geldquelle nicht gegeben haben. Die monarchische Kultur förderte diese außeretatmäßige Abgabe: Dass Nachkommen Stabilität bringen, die unbedingt zu unterstützen sei, war die diskursive Norm, die vom Herrscherhaus, den Landständen und Untertanen geteilt wurde. Dass das Geld, das die Beziehung zwischen dem prospektiven Herrscher und einem seiner zukünftigen Länder symbolisierte, lange nur virtuell existierte, spielte dabei eine eher untergeordnete Rolle.
[1] Der Artikel ist Teil eines am RECS vorbereiteten Buchprojekts „Das Kind des westfälischen Jahres? Wilhelm Heinrich von Brandenburg (1648-1649) in Politik und Kunst.” Vgl. Ernst Opgenoorth: Friedrich Wilhelm. Der Grosse Kurfürst von Brandenburg. Eine politische Biographie, Teil 1, 1620–1660, Göttingen 1971, S. 169–170.
[2] Vgl. Hauke Petersen: Geburt, Taufe und Kirchgang in der Fürstenwelt des Alten Reichs, Frankfurt am Main 2013; Horst Nieder: The Kassel Baptism of 1596. Festivals and politics at the court of Landgrave Moritz of Hessen-Kassel, in: Daphnis 32, 2003, S. 119–135; André Krischer: Gevatter Stadt – Patenschaften als politische Praxis in den reichsstädtischen Außenbeziehungen, in: Kaiser, Reich und Reichsstadt in der Interaktion, hrsg. v. Thomas Lau, Helge Wittmann, Petersberg 2016, S. 235–252.
[3] Vgl. Membra unius capitis. Studien zu Herrschaftsauffassungen und Regierungspraxis in Kurbrandenburg (1640–1688), hrsg. v. Michael Kaiser, Michael Rohrschneider, Berlin 2005.
[4] Patenverzeichnis, [Kleve, nach 21. Mai 1648], in: GStA PK, BPH, Rep. 35, Nr. 2, fol. 2.
[5] Vgl. die Absagen in: GStA PK, BPH, Rep. 35, Nr. 2, fol. 11–22.
[6] Vgl. Heinz Duchhardt: Das diplomatische Abschiedsgeschenk, in: Archiv für Kulturgeschichte 57, 1975, S. 345–362.
[7] Schreiben der einzelnen Landstände an Friedrich Wilhelm von Brandenburg, in: GStA PK, BPH, Rep. 35, Nr. 2, fol. 24–34.
[8] Ausschreibung wegen der Beibringung des Patenpfennigs, Königsberg, 16. Dezember 1648, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 6.
[9] Rechnung über die Patengelder, in: GStA PK, BPH, Rep. 35, Nr. 2, fol. 92.
[10] Friedrich Wilhelm von Brandenburg an die preußischen Oberräte, Kleve, 23. Januar 1649, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 6.
[11] Rechnung über die Patengelder, in: GStA PK, BPH, Rep. 35, Nr. 2, fol. 92.
[12] Ausschreibung wegen der Beibringung des Patenpfennigs, Königsberg, 16. Dezember 1648, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 6.
[13] Friedrich Wilhelm von Brandenburg an die preußischen Oberräte, Kleve, 12. April 1649, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 6.
[14] Friedrich Wilhelm an Wilhelm II. von Oranien und Amalia von Solms, Wesel, 24. Oktober 1649, in: GStA PK, BPH, Rep. 35, Nr. 3., fol. 35–36.
[15] Friedrich Wilhelm von Brandenburg an die preußischen Oberräte, Kleve, 18. Dezember 1649, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 6.
[16] Rechnung über das Hochzeitspräsent, Januar 1650, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 35, Nr. 6; Friedrich Wilhelm von Brandenburg an die preußischen Oberräte, Kleve, 8. Oktober 1656, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 5.
[17] Friedrich Wilhelm von Brandenburg an die preußischen Oberräte, Kleve, 12. Januar 1649, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 6.
[18] Friedrich Wilhelm von Brandenburg an die preußischen Oberräte, Kleve, 23. Januar 1649, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 6.
[19] Friedrich Wilhelm von Brandenburg an die preußischen Oberräte, Kleve, 23. Januar 1649, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 6.
[20] Friedrich Wilhelm von Brandenburg an die preußischen Oberräte, Kleve, 12. April 1649, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 6.
[21] Friedrich Wilhelm von Brandenburg an die preußischen Oberräte, Kleve, 15. Mai 1649, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 6.
[22] [Conrad Moll?] an Friedrich Wilhelm von Brandenburg, Kleve, 31. Juli 1649, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 6.
[23] Friedrich Wilhelm von Brandenburg an die preußischen Oberräte, Kleve, 18. Dezember 1649, in: GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 6.
[24] Die preußischen Oberräte an Friedrich Wilhelm von Brandenburg, Königsberg, 30. April 1654, in. GStA PK, I. HA GR, Rep. 36, Nr. 5.
Diesen Artikel zitieren: Irena Kozmanová, „Wie es vor Gott, Seiner Churfürstlichen Durchlaucht und der ganzen Welt zu verantworten.“ Das preußische Patengeschenk für Wilhelm Heinrich von Brandenburg (1648–1649), in: Texte des RECS #22, 21/05/2018, https://recs.hypotheses.org/2593.
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Truc Vu Minh (21. Mai 2018). Texte des RECS #22: „Wie es vor Gott, Seiner Churfürstlichen Durchlaucht und der ganzen Welt zu verantworten.“ Das preußische Patengeschenk für Wilhelm Heinrich von Brandenburg (1648–1649). Research Center Sanssouci. Abgerufen am 3. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/tdji