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Texte des RECS #24: Augusta – „Visionärin ohne Macht“? Eine politische Biografie der ersten deutschen Kaiserin (Arbeitstitel)

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Caroline Galm (Universität Freiburg)

I. Zur Ausgangslage

Minna Pfüller nach Franz Xaver Winterhalter, Königin Augusta, 1864, Copyright: SPSG, GK I 9084, Foto: Daniel Lindner

Am 29. November 1898, mehrere Monate nach seinem Tod, erschienen die ersten beiden Bände von Otto von Bismarcks „Gedanken und Erinnerungen“. In diesen Memoiren ging es Bismarck nicht darum, der Nachwelt eine „detailgetreue Darstellung der Vergangenheit“ zu hinterlassen, sondern vielmehr darum, die „Zeitgenossen und jene, die in Zukunft Verantwortung tragen sollten, durch seine Sicht der Vergangenheit (…) zu beeinflussen.“[1] Hierfür scheute Bismarck auch vor Zuspitzungen nicht zurück, politische Gegner wurden bisweilen scharf attackiert. Besonders heftig traf der Zorn des ehemaligen Reichskanzlers eine Frau: Augusta von Preußen, 1811 als Tochter des Erbgroßherzogs Carl Friedrich von Sachsen-Weimar und der russischen Großfürstin Maria Pawlowna geboren, 1829 verheiratet mit Wilhelm von Preußen und als dessen Gattin seit 1861 preußische Königin und von 1871 bis 1888, dem Todesjahr ihres Mannes, deutsche Kaiserin. In ihr, so Bismarck, habe er „den Gegner erkennen (…) [müssen], welcher meine Fähigkeit zu vertreten was ich für meine Pflicht hielt, und meine Nerven auf die schwerste Probe im Leben gestellt hat.“[2]

Tatsächlich schrieb Bismarck Augusta als eine politische Querulantin und Quertreiberin mit starker Neigung zu „antiministerielle[r] Thätigkeit“[3] und ausgeprägter Lust an Opposition und Besserwisserei [4] in die Geschichte ein, als eine Frau mit großem Ehrgeiz [5], sachlichen Argumenten nicht zugänglich, dafür von Emotionen und persönlichen Vorlieben geleitet [6], deshalb anfällig für Instrumentalisierungen durch unbefugte Dritte oder ausländische Mächte und aufgrund von „Temperament“[7], Willensstärke und wiederholten, massiven „Einschüchterungen“[8] des eigenen Ehemannes nicht zuletzt eine Gefährdung für dessen Gesundheit und das staatliche Wohl.[9] So habe sich Wilhelm I., von Bismarck skizziert als konfliktscheu[10] und die „Mißbilligung“[11] der eigenen Ehefrau permanent fürchtend, immer wieder bei seinem Ministerpräsidenten und Reichskanzler Rat geholt, „welche Wege und Formen zu wählen seien, um seinen häuslichen Frieden ohne Schädigung der Staatsinteressen zu schonen; ‚der Feuerkopf‘ pflegte der hohe Herr (…) die Gemahlin zu bezeichnen und diesen Ausdruck mit einer Handbewegung zu begleiten, welche etwa sagen wollte: ‚Ich kann nichts ändern‘.“[12]

In einer Zeit, in der das hegemoniale (bürgerliche) Männer- und Frauenbild in der Ehe die Unterordnung der Frau und die Überlegenheit des Mannes forderte und Männer aktiv, zielstrebig und energisch, Frauen hingegen sanft, duldsam und dekorativ, aber sicherlich nicht politisch zu sein hatten[13], musste Bismarcks Erzählung vom preußisch-deutschen Monarchenpaar irritieren, wurden dort doch die Geschlechterverhältnisse geradezu ins Gegenteil verkehrt dargestellt: Wilhelm I. als ein vor den Launen der eigenen Ehefrau kapitulierender unmännlicher Monarch, der – derart beeinflusst und instruiert – unkluge, zuweilen sogar unsinnige Entscheidungen traf[14] und sich als schwach und passiv[15] erwies; Augusta wiederum als unweibliche, sich politisches Handeln anmaßende Frau, als manipulierende Monarchengattin mit männlich attribuiertem Durchsetzungsvermögen – in dieser Ehe, so die Quintessenz, schien nicht nur die Ordnung der Geschlechter durcheinander geraten, sondern, weil sie das Paar an der Spitze des Staates betraf, die gesamte gesellschaftliche und staatliche Ordnung zur Disposition gestellt.[16] Das war das Narrativ, das Bismarck seiner Leserschaft anbot und das ihm selbst die Möglichkeit ließ, sich als tat- und entschlusskräftigen, also männlich starken Mann zu inszenieren, der nicht nur Augustas „persönliche[r], der Staatsraison in der Regel zuwiderlaufende[r] Politik“[17], ihren „mächtigen Querwirkungen“[18] immer wieder und energisch entgegengetreten sei, sondern der es auch verstanden habe, Wilhelms zuweilen unbedachte oder zögerliche Entscheidungen durch souveränes, staatsmännisches Handeln auszugleichen und die preußisch-deutsche Politik – trotz der skizzierten massiven Widerstände und Schwierigkeiten und unter Aufbietung großer Kraft und nicht unerheblicher (gesundheitlicher) Opfer – auf vernünftigem und erfolgversprechendem Kurs zu halten.[19]

Bismarck, so lässt sich schlussfolgern, war es vor allem darum zu tun, sich selbst ein Denkmal zu setzen. Ein realistischer Blick auf Augusta und ihren Beitrag zu Gründung und Ausgestaltung des Deutschen Kaiserreichs erscheint auf diese Weise ebenso versperrt wie überhaupt ihre Rolle als Mitglied einer regierenden Familie und Gattin eines Monarchen undeutlich bleibt. Genau diese Rolle[20] aber zu erhellen ist Ziel meiner Arbeit. Dabei begreife ich Augustas Rolle, d. h. ihre Funktion und Bedeutung, als per se politisch[21] und gehe von tradiertem, gleichsam institutionalisiertem weiblichem Politikhandeln aus. Denn, so meine Grundannahme, die Position einer Monarchengattin schloss politisches Handeln von jeher mit ein, machte es sogar unabdingbar und die Frau an der Seite des Herrschers – obzwar durch Hausgesetz und Verfassung von formalen Entscheidungssphären wie von deren direkter Beeinflussung ausgeschlossen – zu einer politischen Akteurin mit großem Macht- und Einflusspotenzial.[22]

II. Zum Forschungsstand

Nachdem in der Geschichtswissenschaft immer wieder kritisch angemerkt worden war, dass eine allein auf Bismarck konzentrierte Geschichte der Reichsgründungszeit das Geschehene nur verzerrt und in Ausschnitten wiedergeben könne, ist der Mythos der Bismarckschen ‚Revolution von oben’ längst revidiert und der Beitrag der bürgerlichen Nationalbewegung zur Errichtung des Nationalstaates von 1871 mittlerweile entsprechend honoriert worden.[23] Noch nicht hinreichend erforscht ist jedoch bis heute die Rolle, welche die einzelstaatlichen Monarchen – oder gar die Monarchengattinnen – bei der Nationalstaatsgründung gespielt haben. So haben durch die oben erwähnte Konzentration auf Bismarck auch Wilhelm I. und Augusta lange Zeit im Schatten des vermeintlich übergroßen preußischen Ministerpräsidenten und deutschen Reichskanzlers gestanden.[24] In ganz besonderer Weise trifft dies auf Augusta zu: Wie viele ihrer Standesgenossinnen wurde sie von der Älteren Politischen Historiografie weitgehend aus der Geschichte herausgeschrieben und das „Ringen um den nationalen Staat“[25] zur reinen Männersache deklariert.

An solch einer Art der Darstellung hatten und haben die Augusta-Biografinnen und -Biografen zweifelsohne entscheidenden Anteil.[26] So wurde sowohl in den zeitgenössischen als auch in den späteren Lebensbeschreibungen immer wieder betont, dass Augusta letztlich eine „Visionärin ohne Macht“[27] geblieben sei, die sich zwar immer wieder um politische Einflussnahme bemüht habe, im Grunde genommen aber seit der Ernennung Bismarcks durch Wilhelm I. 1862 politisch ausgeschaltet gewesen sei und sich fortan in andere Betätigungsfelder geflüchtet habe. Dieses etablierte Deutungsmuster zu hinterfragen scheint mir sinnvoll – nicht nur, weil allen bisherigen Lebensbeschreibungen eine profunde Quellenbasis fehlt, sondern auch weil die Tatsache, dass es sich bei Augusta um eine Frau handelte, die als solche unter völlig anderen Vorzeichen als ein Mann politisch zu agieren hatte, in allen bisherigen Biografien zu kurz gekommen ist.

III. Zur Quellenbasis

Grundlage des hier beschriebenen Dissertationsprojekts sind vor allem die umfangreichen Korrespondenzbestände Augustas, die im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin, im Generallandesarchiv Karlsruhe sowie im Thüringischen Hauptstaatsarchiv in Weimar aufbewahrt werden. Kernstück der Analyse bildet dabei der Briefwechsel zwischen Augusta und Wilhelm I. in seiner Funktion als Ehemann, aber vor allem als Monarch. Denn als solcher bestimmte er über das ‚Familienunternehmen‘ Monarchie, über das Tun und Lassen der Familienmitglieder wie über die Ausrichtung seiner Politik.[28] Da sich die politische und familiäre Autorität derart in der Person Wilhelms bündelte, hing die Frage, ob Augusta überhaupt Handlungsspielräume und Einflussmöglichkeiten erlangen konnte, ganz entscheidend von ihrem Verhältnis zum Ehemann ab.[29] Zu prüfen ist also, ob es überhaupt ein politisches Zusammenarbeiten der beiden Gatten gab, und wenn ja, wie dieses aussah; welche politische Rolle Wilhelm seiner Frau zusprach; was er von ihr erwartete und welche politischen Aufgaben und Tätigkeiten er ihr überließ – und vor allem aus welchem Grund und mit welchem Ziel. Mit Blick auf Augusta ist zu klären, wie sie selbst ihr Handeln begründete und bewertete; ebenso inwieweit sie beispielsweise in politische Entscheidungen involviert war; ob es ihr möglich war, ihre Rolle auszugestalten, oder ob sie sich weitgehend in tradierten Strukturen zu bewegen hatte und nicht zuletzt wie sie den formalen Ausschluss aus politischen Entscheidungssphären kompensierte.

Neben dem sehr umfangreichen Briefwechsel zwischen Wilhelm und Augusta sind für die Untersuchung von Augustas politischer Aufgabe und Funktion noch weitere Korrespondenzbestände von Belang. Wollte Augusta nämlich über ihr persönliches Nahverhältnis zu Wilhelm hinaus zu einer eigenständigen, machtvollen politischen Akteurin, möglicherweise sogar zu einem politischen Schwergewicht am preußischen Königshof werden, musste sie über soziales Kapital verfügen. Hierfür war, wie Wolfgang Reinhard in seiner grundlegenden Untersuchung über die Verflechtung historischer Führungsschichten nachgewiesen hat, ein ausgedehntes Netz von sozialen Beziehungen notwendig.[30] Es gilt also jene Netzwerke offen zu legen, welche Augusta sowohl in ihrem persönlichen Umfeld als auch im innerdeutschen Machtgefüge nutzte, um in ihrem Sinne Einfluss geltend zu machen. Basis hierfür sind die umfangreichen Briefwechsel Augustas mit Vertrauten wie zum Beispiel Fanny Biron von Curland, Alexander von Schleinitz, Christian Bernhard von Watzdorf oder den Brüdern Ludolf und Otto Camphausen, mit politisch ähnlich denkenden Standesgenossinnen und –genossen wie beispielweise Leopold von Belgien und Queen Victoria von England oder gleichgesinnten Familienangehörigen wie ihrem Bruder Carl Alexander von Sachsen-Weimar, ihrem Sohn Friedrich (III.) und dessen Frau Victoria oder auch ihrem Schwiegersohn Friedrich von Baden. Dabei wird zu prüfen sein, welche Rolle und Funktion Augustas Verbündete ihr zumaßen, ob insbesondere ihre männlichen Mitstreiter in ihr eine gleichberechtigte Partnerin sahen, deren Ideen es zu respektieren, wenn nicht gar umzusetzen galt, oder ob Augusta ausschließlich als Beziehungsmaklerin fungierte, um den Kontakt zu Wilhelm I. herzustellen.

IV. Zur Zielsetzung

Welche politische Rolle konnte, sollte und wollte Augusta als Frau in der preußischen Monarchie spielen? An ihrem Beispiel die politische Funktion und Bedeutung einer Monarchengattin im 19. Jahrhundert zu erfassen ist Aufgabe der hier skizzierten Untersuchung, in der ich Fragestellungen der Frauen- und Geschlechtergeschichte und der Neuen Politischen Geschichte miteinander verschränke. Ziel ist dabei eine exemplarische Positionierung der Monarchengattin innerhalb des politischen Machtgefüges und der Gewinn grundsätzlicher Erkenntnisse zum Funktionieren monarchischer Politik im 19. Jahrhundert, zu deren Regeln, Normvorstellungen und Praxen.

Aus Sicht der Monarchie frage ich deshalb nach dem Nutzen, den Augustas politisches Handeln für die Krone hatte, nach strukturellen Gegebenheiten und nach aus Tradition und Konvention gespeisten Erwartungen, die an Augusta herangetragen wurden und die sie erfüllen musste. Mit Blick auf Augusta untersuche ich ihre Motivation, ihre Ziele und individuellen politischen Handlungsspielräume und frage nach Freiheiten und Grenzen ihres Tuns – auch und gerade in einer Zeit der Konstitutionalisierung. Damit steht auch das Verhältnis von Macht und Geschlecht in der Monarchie des 19. Jahrhunderts zur Debatte.

 

[1] Michael Epkenhans, Eberhard Kolb: Einleitung, in: Otto von Bismarck, Gesammelte Werke. Neue Friedrichsruher Ausgabe, hrsg. von Holger Afflerbach et al., Abteilung IV: Gedanken und Erinnerungen, bearbeitet von Michael Epkenhans und Eberhard Kolb, Paderborn, München, Wien, Zürich 2012, S. VII-XXXI, hier S. XIV und S. XV. In Bezug auf die mitunter unkritische Rezeption der Bismarckschen Erinnerungen vgl. Marina Stadler: Rollenbewußtsein und Subjektivität. Eine literartypologische Untersuchung politischer Memoiren am Beispiel von Otto von Bismarcks „Erinnerung und Gedanke“ (= Analysen und Dokumente. Beiträge zur Neueren Literatur, hrsg. von Norbert Altenhofen, Bd. 29), Frankfurt/M., Bern, New York, Paris 1991, S. 1 und 7.

[2] Otto von Bismarck: Gesammelte Werke. Neue Friedrichsruher Ausgabe, hrsg. von Holger Afflerbach et al., Abteilung IV: Gedanken und Erinnerungen, bearbeitet von Michael Epkenhans und Eberhard Kolb, Paderborn, München, Wien, Zürich 2012, S. 27.

[3] Bismarck: Gesammelte Werke (wie Anm. 2), S. 294.

[4] Vgl. Bismarck: Gesammelte Werke (wie Anm. 2).

[5] So kolportiert Bismarck beispielsweise, Augusta habe während der Revolutionswirren 1848 die Regentschaft für ihren damals noch unmündigen Sohn übernehmen wollen. Vgl. Bismarck: Gesammelte Werke (wie Anm. 2), S. 18.

[6] Bismarck wirft Augusta eine angebliche „Neigung“ für alles Nicht-Preußische oder Un-Deutsche vor – und macht sie in der zunehmend nationalistisch gestimmten Öffentlichkeit des Wilhelminischen Kaiserreichs zu einer potenziell diskreditierten Person. Bismarck: Gesammelte Werke (wie Anm. 2), S. 79. Vgl. auch ebd., S. 77f. oder auch S. 80.

[7] Bismarck: Gesammelte Werke (wie Anm. 2), S. 384.

[8] Bismarck: Gesammelte Werke (wie Anm. 2), S. 255.

[9] Wie sehr Augusta Wilhelm im wahrsten Sinne des Wortes „auf dem Kopf herumgetanzt“ sei, verdeutlicht die Anekdote, Augusta sei, um ihren Argumenten Nachdruck zu verleihen, in der Etage über Wilhelms Arbeitszimmer „mit so starken Schritten hin und (…) [gegangen], daß der Kronleuchter in eine klirrende Bewegung gerieth.“ Bismarck: Gesammelte Werke (wie Anm. 2), S. 440. Auch habe sie es wiederholt an „Rücksicht auf Alter und Gesundheit des Gemahls“ mangeln lassen, „wenn es galt, ihren Willen durchzusetzen, (…).“ Ebd., S. 384.

[10] So beschreibt Bismarck Wilhelm I. als einen Mann und Monarchen, der sich dem Willen der Ehefrau bis zur Selbstaufgabe unterordnet. Vgl. Bismarck: Gesammelte Werke (wie Anm. 2).

[11] Bismarck: Gesammelte Werke (wie Anm. 2), S. 224.

[12] Bismarck: Gesammelte Werke (wie Anm. 2), S. 385.

[13] Zum bürgerlichen Männer- und Frauenbild vgl. beispielsweise Elke Haarbusch: Der Zauberstab der Macht: „Frau bleiben“. Strategien zur Verschleierung von Männerherrschaft und Geschlechterkampf im 19. Jahrhundert, in: Dies., Helga Grubitzsch, Hannelore Cyrus (Hrsg.): Grenzgängerinnen. Revolutionäre Frauen im 18. und 19. Jahrhundert. Weibliche Wirklichkeit und männliche Phantasien (= Geschichtsdidaktik, Bd. 33), Düsseldorf 1985, S. 219-255, hier S. 222 oder auch S. 230f.; oder auch Carola Lipp: Frauen und Öffentlichkeit. Möglichkeiten und Grenzen politischer Partizipation im Vormärz und in der Revolution 1848/49, in: Dies. (Hrsg.): Schimpfende Weiber und patriotische Jungfrauen. Frauen im Vormärz und in der Revolution 1848/49, Moos, Baden-Baden 1986, S. 270-307, hier S. 300f.; ferner Sylvia Paletschek: Adelige und bürgerliche Frauen (1770-1870), in: Elisabeth Fehrenbach (Hrsg.): Adel und Bürgertum in Deutschland 1770-1848 (= Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquium 31), München 1994, S. 159-185, hier S. 162; Ute Frevert: „Mann und Weib, und Weib und Mann“. Geschlechter-Differenzen in der Moderne, München 1995; Gabriella Hauch: Frauen-Räume in der Männer-Revolution 1848, in: Heinz-Gerhard Haupt, Dieter Langewiesche, Dieter Dowe (Hrsg.): Europa 1848. Revolution und Reform (= Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung, Reihe Politik- und Gesellschaftsgeschichte, Bd. 48), Bonn 1998, S. 841-900, hier S. 845f. oder auch S. 871; Andreas Gestrich: Geschichte der Familie im 19. und 20. Jahrhundert (= Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 50), München 1999, S. 5f.

[14] Als Beispiel für Augustas Einflussnahmen dient Bismarck unter anderem die Neue Ära, vgl. Bismarck: Gedanken und Erinnerungen, S. 225 und 478.

[15] Geradezu marionettenhaft wird Wilhelm I. in der Jüterbog-Episode dargestellt, so zum Beispiel wenn der König, von Augusta in Baden-Baden „bearbeitet worden“ und „unter den Nachwirkungen des Verkehrs mit seiner Gemahlin sichtlich in gedrückter Stimmung“, nach Berlin zurückkehrt und kurz vor Erreichen der Hauptstadt von Bismarck wieder „auf einen seinem ganzen Gedankengange vertrauten Weg gestellt [wurde].“ Bismarck: Gedanken und Erinnerungen, S. 171f.

[16] Ob von Bismarck beabsichtigt oder nicht: Die in den „Gedanken und Erinnerungen“ beschriebene Augusta erscheint regelrecht als Gegenentwurf zu Königin Luise von Preußen, die in den volkstümlichen und historiografischen Darstellungen des 19. Jahrhunderts als quasi-bürgerliche, sich ihrem Ehemann jederzeit unterordnende Ehefrau dargestellt und als solche hoch verehrt wurde. Vgl. zum Luise-Narrativ Regina Schulte: Der Aufstieg der konstitutionellen Monarchie und das Gedächtnis der Königin, in: Historische Anthropologie 6 (1998), S. 76-103, hier S. 92. Auch knüpft Bismarck mit der Darstellung Augustas und Wilhelms an eine seit der Antike tradierte Herrscherkritik an. So war ein Monarch von jeher schlecht beraten, seiner Ehefrau nach außen sichtbar politische Handlungsspielräume zuzugestehen oder sie in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen, machte ihn dies doch im öffentlichen Diskurs zu einem sein ‚männliches‘ Durchsetzungsvermögen und seine Kompetenz als Herrscher verwirkenden Schwächling“. Seine Ehefrau wiederum wurde als machtbesessenes, die Grenzen der Geschlechterordnung niederreißendes Mann-Weib dargestellt. Vgl. für die Spätantike beispielsweise Anja Wieber-Scariot: Zwischen Polemik und Panegyrik. Frauen des Kaiserhauses und Herrscherinnen des Ostens in den Res gestae des Ammianus Marcellinus (= Bochumer Altertumswissenschaftliches Colloquium, Bd. 41), Trier 1999 (zugleich Bochum, Univ., Diss., 1997), S. 365 und S. 372ff. Vgl. ebenso Martin Kintzinger: Die zwei Frauen des Königs. Zum politischen Handlungsspielraum von Fürstinnen im europäischen Spätmittelalter, in: Jan Hirschbiegel/Werner Paravicini (Hrsg.): Das Frauenzimmer. Die Frau bei Hofe in Spätmittelalter und früher Neuzeit. 6. Symposium der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften in Göttingen (= Residenzenforschung, Bd. 11), Stuttgart 2000, S. 377-398, hier S. 395f. Für die Frühe Neuzeit vgl. Katrin Keller: Kurfürstin Anna von Sachsen (1532-1585). Von Möglichkeiten und Grenzen einer „Landesmutter“, in: Jan Hirschbiegel/Werner Paravicini (Hrsg): Das Frauenzimmer, S. 263-285; hier S. 280; oder auch Heide Wunder: „Er ist die Sonn‘, sie ist der Mond.“ Frauen in der Frühen Neuzeit, München 1992, S. 212f., sowie Claudia Opitz: Hausmutter und Landesfürstin, in: Rosario Villari (Hrsg.): Der Mensch des Barock, Frankfurt/M., New York 1997, S. 344-370, hier S. 358. Eine, die dieses Image der ‚schlechten‘ Königin‘ in den Augen der Öffentlichkeit des späten 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts in besonderer Weise verkörperte, war die Gattin des französischen Königs Ludwigs XVI., Marie Antoinette: Dem französischen Bürgertum galt sie als Stellvertreterin des ganzen „verkommenen“ politischen Systems, der zeitgenössische Diskurs stellte sie als sexuell ausschweifend und obszön dar, als Frau, die mit ihrem Sohn in einem inzestuösen Verhältnis lebte, die das Geld Frankreichs verprasste oder in ihr Geburtsland Österreich abfließen ließ, kurzum: als Frau, die ihrer Aufgabe als (Landes)Mutter und würdige Vertreterin Frankreichs schon lange nicht mehr gerecht wurde, sondern sie vielmehr konterkarierte und desavouierte. Vgl. Regina Schulte: Der Aufstieg der konstitutionellen Monarchie (wie Anm. 16), S. 80f. Die bürgerliche Geschichtsschreibung des frühen 19. Jahrhunderts knüpfte hieran an und machte aus Marie Antoinette eine männlich-starke, sich in politische Belange einmischende Königin und aus Ludwig XVI. einen verweiblicht-verweichlichten König, dem – als Marionette seiner Frau und anderer Einflüsterer – jede männlich-königliche Ehre abgesprochen wurde. Nach dieser Lesart war auch die Ursache des staatlichen Niedergangs klar: Für die Historiker des frühen 19. Jahrhunderts führten die „verkehrten“ Geschlechterverhältnisse am französischen Königshof zu „verkehrten“ gesamtgesellschaftlichen Geschlechter- und Machtverhältnissen und damit zu Chaos und staatlichem Kollaps. Vgl. Regina Schulte: Der Aufstieg der konstitutionellen Monarchie (wie Anm. 16), S. 81ff. Bismarck konnte also mit seiner Augusta-Darstellung durchaus an (misogyne) Topoi und Diskurse anknüpfen und wurde von seiner Leserschaft entsprechend verstanden. Denn nicht umsonst klagt der Historiker Ottokar Lorenz, von Augustas und Wilhelms Tochter, Großherzogin Luise von Baden, und deren Mann Friedrich mit einer „Richtigstellung“ der Bismarckschen Memoiren beauftragt, über den durch Bismarck hervorgerufenen Eindruck von der „Schwächlichkeit des Kaisers“ und über das „fundamentale Unglück der Bismarckschen Überlieferung, daß durch sie der ‚alte Herr‘ [i. e. Wilhelm I., Anm. d. Verf.] auch noch in ein unschönes Abhängigkeitsverhältnis von seiner Gemahlin gestellt ist, welches im bürgerlichen Leben als etwas ganz besonders wenig Erfreuliches gilt (…).“ Ottokar Lorenz: Gegen Bismarcks Verkleinerer. Nachträge zu „Kaiser Wilhelm und die Begründung des Reichs“, Jena 1903, S. 62.

[17] Bismarck: Gedanken und Erinnerungen, S. 181.

[18] Bismarck: Gedanken und Erinnerungen, S. 170.

[19] In seiner Darstellung hat Bismarck auf die von ihm beschriebenen Regentschaftspläne Augustas vehement und prompt geantwortet: „Ich lehnte sofort ab und erklärte, daß ich einen Antrag des Inhalts mit dem Antrage auf gerichtliches Verfahren wegen Hochverraths beantworten würde.“ Bismarck: Gedanken und Erinnerungen, S. 27. Auch andere versuchte Einflussnahmen will Bismarck mit „kühle[r] und praktische[r] Politik“ pariert haben. Vgl. ebd., S. 170. Zum Verhältnis zwischen Bismarck und Wilhelm I. und Bismarcks Selbstinszenierung in den „Gedanken und Erinnerungen“ vgl. auch Marina Stadler: Rollenbewußtsein (wie Anm. 1), S. 284ff. und S. 228ff.

[20] Der Begriff „Rolle“ wird hier in einem alltagssprachlichen Sinn verwendet und geht insofern über die Definition, wie sie in der Soziologie verwendet wird, hinaus. Dort wird „Rolle“ in Anlehnung an Ralf Dahrendorf gemeinhin verstanden als „Bündel von Erwartungen, die sich in einer gegebenen Gesellschaft an das Verhalten der Träger von Positionen knüpfen (…).“ Zitiert nach Hartmut M. Griese: Artikel „Rolle“, in: Günter Endruweit, Gisela Trommsdorff, Nicole Burzan (Hrsg.): Wörterbuch der Soziologie, Konstanz, München ³2014, S. 411-415, hier S. 411.

[21] Der Blick der Geschichtswissenschaft auf Augusta und ihre Standesgenossinnen war lange Zeit ein zutiefst bürgerlicher. Obwohl kaum mit solchen Maßstäben zu ermessen und zu bewerten, wurde das Leben monarchischer Frauen an bürgerlichen Rollenvergaben und Geschlechtercharakteren ausgerichtet und dementsprechend charakterisiert als „irrelevant distraction from ‚real‘ politics.“ Thomas Biskup: The hidden queen: Elisabeth Christine of Prussia and Hohenzollern queenship in the eighteenth century, in: Clarissa Campbell Orr (Hrsg.): Queenship in Europe 1660-1815. The Role of the Consort, Cambridge 2004, S. 300-321, hier S. 301. Nach dieser Lesart wurde „echte Politik“ allein in staatlichen Institutionen und von Männern gemacht. Politische Tätigkeiten monarchischer Frauen hingegen, die sich eben nicht in die bürgerlichen Vorstellungen einpassen ließen, wurden wahlweise ausgeblendet, diskreditiert oder reduziert auf Bereiche, die sich mit dem bürgerlichen Frauenbild vertrugen, also Kunst und Kultur, Religion und Familie. Vgl. Thomas Biskup: The hidden queen, S. 302. Dass aber eine derartige Auffassung dem alltäglichen (politischen) Tun monarchischer Frauen nicht gerecht wird, haben mittlerweile eine stattliche Anzahl historiografischer Analysen zu (Spät-)Antike, Mittelalter und Früher Neuzeit nachgewiesen. Exemplarisch sei hierbei verwiesen auf die Dissertation von Anja Wieber-Scariot: Zwischen Polemik und Panegyrik (wie Anm. 16), die Habilitationsschrift von Amalie Fößel: Die Königin im mittelalterlichen Reich. Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume (= Mittelalter-Forschungen, Bd. 4), Stuttgart 2000, die Aufsatzsammlungen von Clarissa Campbell Orr (Hrsg.): Queenship in Europe 1660-1815. The Role of the Consort, Cambridge 2004; Theresa Earenfight (Hrsg.): Queenship and Political Power in Medieval and Early Modern Spain, Aldershot/Burlington 2005; oder auch Isabelle Poutrin, Marie-Karine Schaub (Hrsg.): Femmes et pouvoir politique: Les princesses d’Europe. XVe – XVIIIe siècle, Rosny-sous-Bois 2007; vgl. ebenso die beiden erst in jüngerer Zeit erschienenen Tagungsbände: Claudia Zey (Hrsg.): Mächtige Frauen? Königinnen und Fürstinnen im Europäischen Mittelalter (11.-14. Jahrhundert) (= Vorträge und Forschungen, hrsg. vom Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte, Bd. LXXXI), Ostfildern 2015, sowie: Bettina Braun, Katrin Keller, Matthias Schnettger (Hrsg.): Nur die Frau des Kaisers? Kaiserinnen in der Frühen Neuzeit (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Bd. 64), Wien 2016. Bei all diesen Untersuchungen wird deutlich, dass monarchische Frauen im Dienste der Monarchie eine Vielzahl von Aufgaben übernahmen: Sie heirateten aus politischen Gründen, repräsentierten die Monarchie, kamen (landes-)mütterlichen Aufgaben und Pflichten nach. Auch konnten sie, wenngleich im Laufe der Neuzeit in den meisten europäischen Monarchien von Herrschaftsrechten und politischen Entscheidungssphären formal ausgeschlossen und somit rein rechtlich beschränkt auf ein Dasein als Töchter, Schwestern, Ehefrauen und Mütter, als informelle politische Funktionsträgerinnen, d. h. als Informantinnen, Netzwerkerinnen, Multiplikatoren, Beziehungsmaklerinnen oder gar als einflussreiche Beraterinnen ihrer Männer und „Partners in Politics“ eine wesentlich Rolle spielen. Theresa Earenfight: Preface: Partners in Politics, in: Dies. (Hrsg.): Queenship and Political Power in Medieval and Early Modern Spain, Aldershot/Burlington 2005, S. XIII-XXVIII, hier S. XIII. Barbara Stollberg-Rilinger fasst es in Bezug auf die Kaisergattinnen der Frühen Neuzeit folgendermaßen zusammen: „Ohne die substanzielle Mitwirkung von Frauen ließ sich Herrschaft schlicht nicht auf Dauer stellen.“ Barbara Stollberg-Rilinger: Nur die Frau des Kaisers? Kommentar, in: Bettina Braun, Katrin Keller, Matthias Schnettger (Hrsg.): Nur die Frau des Kaisers? Kaiserinnen in der Frühen Neuzeit (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Bd. 64), Wien 2016, S. 245-251, hier S. 246 Implizite oder explizite Grundlage vieler dieser jüngeren Forschungen ist ein aus der Kulturgeschichte entlehnter Politikbegriff, der sich wesentlich von jenem der Älteren Politikgeschichte unterscheidet: Politik wird hier nicht mehr länger auf staatlich-formale Institutionen und (und bis ins 20. Jahrhundert hinein also fast ausschließlich männliche) Akteure begrenzt verstanden, sondern deutlich weiter gefasst. So schlägt Thomas Mergel vor, Politik in Anlehnung an Niklas Luhmann zu verstehen als „kommunikativen Modus, dessen Codes auf die Herstellung kollektiv bindender Entscheidungen gerichtet sind.“ Thomas Mergel: Überlegungen zu einer Kulturgeschichte der Politik, in: Geschichte und Gesellschaft 28 (2002), S. 574-606, hier S. 587. Achim Landwehr, ebenfalls um eine tragfähige Neudefinition von „Politik“ bemüht, schlägt vor, nicht von „der Politik“, sondern von „dem Politischen“ zu sprechen, um den „Eindruck einer hermetischen Totalität zu vermeiden und einer voreiligen Identifizierung von Politik mit Parteien, Parlament, Programmen oder Politikern entgegenzuwirken.“ Achim Landwehr: Diskurs – Macht – Wissen. Perspektiven einer Kulturgeschichte des Politischen, in: Archiv für Kulturgeschichte 85/1 (2003), S. 71-118, hier S. 104f. Auch Ute Fevert plädiert für eine weitere Definition, wenn sie Politik verstanden wissen will als einen „Raum (…), der sich durch Kommunikation konstituiert. Was in diesem Raum als politisches Thema oder Problem verhandelt wird, erweist sich als historisch variabel (…).“ Ute Frevert: Politische Kommunikation und ihre Medien, in: Dies., Wolfgang Braungart (Hrsg.): Sprachen des Politischen. Medien und Medialität in der Geschichte, Göttingen 2004, S. 7-19, hier S. 12. Über die unterschiedlichen „Sprachen“ politischer Kommunikation (Worte, Gesten, Formeln, Rituale, Medien, etc.) vgl. Ute Frevert: Neue Politikgeschichte: Konzepte und Herausforderungen, in: Dies., Heinz-Gerhard Haupt (Hrsg.): Neue Politikgeschichte. Perspektiven einer historischen Politikforschung, Frankfurt/M., New York 2005, S. 7-26. In eine ganz ähnliche Richtung zielt Barbara Stollberg-Rilinger, wenn sie Politik definiert als „Handlungsraum, in dem es um die Herstellung und Durchführung kollektiv verbindlicher Entscheidungen geht.“ Barbara Stollberg-Rilinger: Einleitung: Was heißt Kulturgeschichte des Politischen?, in: Dies. (Hrsg.): Was heißt Kulturgeschichte des Politischen? (= Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 35), Berlin 2005, S. 9-24, hier S. 14. Auch die Arbeiten, die zwischen 2001 und 2012 im Zuge des SFB 584 „Das Politische als Kommunikationsraum in der Geschichte“ an der Universität Bielefeld entstanden sind, verstehen Politik als „ein historisch variabler, durch Praktiken, Zeichen und Diskurse hergestellter Kommunikationsraum.“ Gleichwohl wird der Begriff inhaltlich präzisiert und politische Kommunikation nur dann als gegeben betrachtet, „wenn sie a) Breitenwirkung, Nachhaltigkeit und Verbindlichkeit besitzt, beansprucht und zuerkannt erhält, b) Regeln des Zusammenlebens, Machtverhältnisse oder Grenzen des Sag- und Machbaren thematisiert und c) auf vorgestellte überindividuelle Einheiten Bezug nimmt oder sie implizit voraussetzt.“ SFB 584 „Das Politische als Kommunikationsraum in der Geschichte“, Forschungsprogramm [zur dritten Förderphase ab Juli 2008], als PDF-Version online zugänglich unter: https://www.uni-bielefeld.de/geschichte/forschung/sfb584/ research_program/index.html, S. 1 sowie S. 10, letzter Zugriff: 28. April 2018, 16:06 Uhr.

[22] Dass monarchische Frauen auch noch im 19. Jahrhundert über die gleichen politischen Handlungsspielräume verfügten wie in den Jahrhunderten davor, wird von der geschichtswissenschaftlichen Forschung häufig verneint. Vielmehr, so die These, hätten sich weibliche Handlungsspielräume und Einflussmöglichkeiten durch den Prozess des ‚Going out of court‘ im Laufe des 18. Jahrhunderts und dann vor allem seit der Französischen Revolution deutlich verringert: Im Zuge staatlicher Bürokratisierung, Professionalisierung und Institutionalisierung seien Strukturen personaler Verflechtungen, wie sie im vorrevolutionären Zeitalter zwischen Herrscherhaushalt und Politik noch üblich waren, zunehmend aufgegeben, politische Entscheidungs- und Verwaltungssphären mehr und mehr vom Hof separiert und damit dem weiblichen „Zugriff“ entzogen worden. Für die Frauen sei schließlich nur noch der Bereich des „Häuslichen“ und „Privaten“ übrig geblieben – als Ergebnis „d’un long processus de privatisation de la personne royale féminine.“ Fanny Cosandey: La reine de France. Symbole et pouvoir, XVe – XVIIIe siècle, Paris 2000, S. 381. Vgl. auch ebd., S. 374, 376 sowie 380. Zum Prozess des „Going out of court“ vgl. auch Eva Dade: Madame de Pompadour. Die Mätresse und die Diplomatie (= Externa. Geschichte der Außenbeziehungen in neuen Perspektiven, Bd. 2), Köln, Weimar, Wien 2010, S. 5f. Amalie Fößel wiederum sieht den weiblichen Handlungsspielraum bereits am Übergang vom hohen zum späten Mittelalter schwinden und nennt als mögliche Gründe die zunehmende Übernahme des römischen Rechts oder auch die beginnende Ausbildung von Ämtern und Ressorts, die Aufgaben und Kompetenzen der hochmittelalterlichen Monarchengattin fortan übernommen hätten. Vgl. Amalie Fößel: Die Königin im mittelalterlichen Reich, S. 387. Vgl. diese These von schwindenden politischen Handlungsmöglichkeiten durchaus nicht unkritisch beleuchtend Jörg Rogge: Mächtige Frauen? Königinnen und Fürstinnen im europäischen Mittelalter (11.-14. Jahrhundert) – Zusammenfassung, in: Claudia Zey (Hrsg.): Mächtige Frauen? (wie Anm. 21), S. 437-457, hier S. 451 und 457. Die These vom schwindenden Einfluss der monarchischen Frauen wiederum stützend vgl. Barbara Stollberg-Rilinger: Nur die Frau des Kaisers? Kommentar (wie Anm. 21), S. 251. Aber: Auch wenn bislang systematische struktur- und geschlechtergeschichtliche Untersuchungen zur Rolle und Funktion der Monarchengattin im 19. Jahrhundert fehlen, lassen sich auch hier Hinweise finden, dass die Ehefrauen herrschender Männer politisch gewirkt und mitgestaltet haben, dass sie indes gut beraten waren, diese Mitwirkungen nicht nach außen sichtbar werden zu lassen und sich selbst als unpolitisch und gemäß dem normativen Frauenbild ihrer Zeit zu inszenieren. Vgl. am Beispiel Königin Luises von Preußen Luise Schorn-Schütte: Königin Luise. Leben und Legende, München 2003; oder in Bezug auf die politische Einflussnahme Königin Elisabeths von Preußen David E. Barclay: Hof und Hofgesellschaft in Preußen in der Zeit Friedrich Wilhelms IV. (1840-1857), in: Karl Möckl (Hrsg.): Hof und Hofgesellschaft in den deutschen Staaten im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert. Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte 1985 und 1986 (= Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit, Bd. 16), Boppard am Rhein 1990, S. 321-360; zu den Monarchengattinnen außerhalb Preußens vgl. z. B. Karin Amtmann: Elisabeth von Österreich. Die politischen Geschäfte der Kaiserin, Regensburg 1998. Fasst man diese Einzeldarstellungen zusammen, so ergibt sich m. E. ein deutliches Muster: dass nämlich a) politisch aktive Frauen an der Seite des Monarchen auch im 19. Jahrhundert sicherlich nicht die Ausnahme waren, sondern die Regel, und b) dass es mit der Französischen Revolution eben keinen Traditionsabbruch geben hat, sondern dass hier vielmehr eine letztlich bereits in der Spätantike beginnende und über das Ende des 18. Jahrhundert hinausgehende Traditionslinie weiblichen politischen Handelns sichtbar wird. Vgl. mit ähnlicher Stoßrichtung, indes nur in Bezug auf die mittelalterlichen Königinnen und Fürstinnen Jörg Rogge: Mächtige Frauen?, S. 441, der dafür plädiert, „nicht jede einigermaßen passable Herrscherin als Ausnahmegestalt (…) und zweitens weibliche Herrschaft in der Forschung nicht mehr als grundsätzlich exzeptionell“ zu bewerten. Vgl. ebenso Claudia Zey, Mächtige Frauen? Königinnen und Fürstinnen im europäischen Mittelalter (11.-14. Jahrhundert) – Zur Einführung, in: Dies. (Hrsg.), Mächtige Frauen? (wie Anm. 21), S. 9-33, hier S. 18. Wenngleich die Frauen hierbei häufig gar nicht thematisiert werden, stützt auch die Hof- und Monarchieforschung meine Annahme von der sich fortsetzenden Traditionslinie weiblichen politischen Handelns, indem sie die im 19. Jahrhundert fortbestehende politische Wichtigkeit von Hof und monarchischer Familie betont. So kann der monarchische Hof trotz Bürokratisierung und (räumlicher) Auslagerung von politischen Entscheidungssphären auch im 18. und 19. Jahrhundert als wichtigste politische Entscheidungssphäre angesehen werden. Vgl. Thomas Biskup: The hidden queen (wie Anm. 21), S. 317. Vgl. ebenso die Relevanz des Hofes als politisches Zentrum im 19. Jahrhundert hervorhebend Karl Möckl: Hof und Hofgesellschaft in den deutschen Staaten im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert. Einleitende Bemerkungen, in: Ders. (Hrsg.), Hof und Hofgesellschaft in den deutschen Staaten im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert. Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte 1985 und 1986 (= Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit, Bd. 16), Boppard am Rhein 1990, S. 7-15, hier S. 11.

[23] Vgl. beispielsweise durch Hagen Schulze: Der Weg in den Nationalstaat. Die deutsche Nationalbewegung vom 18. Jahrhundert bis zur Reichsgründung, Berlin5 1997. Vgl. ebenso Dieter Langewiesche: Nation, Nationalismus, Nationalstaat in Deutschland und Europa, München 2000. Zur Kritik an der „Bismarck-Orthodoxie“ der deutschen Geschichtsschreibung vgl. zum Beispiel Rolf Brütting: „Lassen Sie uns für Deutschland, für den Fortschritt und die Aufklärung fechten!“ Die Stellung Herzog Ernsts II. und des „Coburger Kreises“ in der deutschen Nationalbewegung, in: Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha 1818-1893 und seine Zeit. Jubiläumsschrift im Auftrag der Städte Coburg und Gotha, herausgegeben von Harald Bachmann, Werner Korn, Helmut Claus und Elisabeth Dobritzsch, Coburg und Gotha 1993, S. 33-49, hier S. 33.

[24] So fehlen zu Wilhelm I. wie Augusta bislang wissenschaftlich fundierte Biografien, obwohl gerade Wilhelms Leben immer wieder Gegenstand umfangreicher Monografien geworden ist, so zum Beispiel Paul Wiegler: Wilhelm der Erste. Sein Leben und seine Zeit, Hellerau bei Dresden [1927]; Erich Marcks: Kaiser Wilhelm I., hrsg. von Karl Pagel, Berlin 91943; Franz Herre: Kaiser Wilhelm I. Der letzte Preuße, Köln 1980; Karl Heinz Börner: Kaiser Wilhelm I. 1797 bis 1888. Deutscher Kaiser und König von Preußen. Eine Biographie, Köln 1984; oder zuletzt Guntram Schulze-Wegener: Wilhelm I. Deutscher Kaiser. König von Preußen. Nationaler Mythos, Hamburg, Bonn 2015. Die also immer noch obwaltende Forschungslücke zu beseitigen haben sich aktuell Frank Sterkenburgh (Universität Warwick, GB) und Jan-Frederik Markert (Universität Bamberg) mit ihren Promotionsvorhaben zu Wilhelm I. vorgenommen. Auch zu Augusta gibt es neben den einschlägigen Biografien (vgl. Fußnote 26) bislang wissenschaftlich fundiert nur kleinere Untersuchungen, so z. B. in Bezug auf Augustas politisches Agieren David E. Barclay: Großherzogliche Mutter und kaiserliche Tochter im Spannungsfeld der deutschen Politik. Maria Pawlowna, Augusta und der Weimarer Einfluß auf Preußen (1811-1890), in: „Ihre Kaiserliche Hoheit“. Maria Pawlowna. Zarentochter am Weimarer Hof, 2. Teil (CD-R), hrsg. von der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen, München, Berlin 2004, S. 77-82; Alexa Geisthövel: Augusta-Erlebnisse: Repräsentation der preußischen Königin 1870, in: Ute Frevert, Heinz-Gerhard Haupt (Hrsg.): Neue Politikgeschichte (wie Anm. 21), S. 82-114; oder auch Georg Wagner-Kyora: Beruf Kaiserin. Die mediale Repräsentation der preußisch-deutschen Kaiserinnen 1871-1918, in: Historische Anthropologie 15/3 (2007), S. 339-371; Frank Lorenz Müller: „Frauenpolitik“. Augusta, Vicky und die liberale Mission, in: Ausstellungskatalog Frauensache. Wie Brandenburg Preußen wurde, hrsg. von der Generaldirektion der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Dresden 2015. Susanne Bauer (Universität Trier) erfasst aktuell in einem Dissertationsvorhaben alle überlieferten Briefe von und an Augusta.

[25] So der Titel von Wolfgang J. Mommsens Monografie: Das Ringen um den nationalen Staat. Die Gründung und der innere Ausbau des Deutschen Reiches unter Otto von Bismarck 1850 bis 1890 (= Propyläen Geschichte Deutschlands, Bd. 7, Teil 1), Berlin 1993, in welcher Augusta indes unerwähnt bleibt.

[26] Vgl. hierzu die zeitgenössischen Augusta-Biografien, die häufig jeglicher Quellenbasis entbehren und – je nach politischer Herkunft des Autors – entweder harmonisierend-panegyrisch oder grob ablehnend sind. Vgl. z. B. Augusta stark kritisierend Paul von Bojanowski: Weimar und die Kaiserin Augusta, Weimar 1911; vgl. dagegen Friederike Charlotte Bornhak: Kaiserin Augusta. Züge aus einem fürstlichen Frauenleben, Berlin 1886, oder auch Otto Schrader: Augusta. Herzogin zu Sachsen, die erste deutsche Kaiserin. Züge und Bilder aus ihrem Leben und Charakter nach mehrfach ungedruckten Quellen, Weimar 1890. Spätere Untersuchungen aus den 1930er und 1940er Jahren tradieren bereits Gesagtes, nicht zuletzt, weil die Archivalien bis in die 1950er Jahre hinein gesperrt waren, vgl. z.B. Heinz Bosbach: Fürst Bismarck und die Kaiserin Augusta. Diss. phil. Köln 1936, vgl. ebenso Marie von Bunsen: Kaiserin Augusta, Berlin 1940; die beiden neueren Augusta-Darstellungen von Karin Feuerstein-Praßer: Kaiserin Augusta, in: Dies.: Die deutschen Kaiserinnen 1871-1918, München 52004, S. 14-106, und Helmut H. Schulz: Kaiserin Augusta. Ihre Ehe mit Wilhelm I., Berlin 1996, wollen ein breites Lesepublikum ansprechen und erheben deshalb beide nicht den Anspruch, mittels einer soliden Quellengrundlage zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gelangen.

[27] Helmut H. Schulz: Kaiserin Augusta (wie Anm. 26), S. 207.

[28] Zum Begriff „Familienunternehmen“ vgl. Clarissa Campbell Orr, die von „dynastic, family business“ spricht. Clarissa Campell Orr, Introduction, in: Dies. (Hrsg.): Queenship in Europe (wie Anm. 21), S. 1-15, hier S. 1. Vgl. ebenso Charles C. Noel, ‚Barbara succeds Elisabeth…‘: The feminisation and domistication of politics in the Spanish monarchy, 1701-1759, in: Clarissa Campbell Orr (Hrsg.): Queenship in Europe (wie Anm. 21), S. 155-185, hier S. 155. Zum Verhältnis von Monarch und Familie vgl. auch Thomas Biskup: The hidden queen (wie Anm. 21), S. 316f. Zur Rolle des preußischen Monarchen als Chef des Hauses vgl. Die Zollernschen Hausgesetze. (Das königlich preußische Haus und das fürstliche Haus Hohenzollern), in: Die Hausgesetze der regierenden deutschen Fürstenhäuser, hrsg. und eingeleitet von Hermann Schulze, Bd. 3, Jena 1883, S. 535-793, hier S. 612ff.

[29] Zum Verhältnis zwischen Monarch und Monarchengattin vgl. auch Ilona Fendrich: Die Beziehung von Fürst und Fürstin: zum hochadeligen Ehealltag im 15. Jahrhundert, in: Jörg Rogge (Hrsg.): Fürst und Fürstin. Familienbeziehungen und Handlungsmöglichkeiten von hochadeligen Frauen im Mittelalter (= Mittelalter-Forschungen, hrsg. von Bernd Schneidmüller und Stefan Weinfurter, Bd. 15), Ostfildern 2004, S. 93-137, hier v. a. S. 105f. sowie S. 132f. Vgl. ebenso Katrin Keller: Kurfürstin Anna (wie Anm. 16), S. 279. Vgl. ebenso Katrin Keller: Frauen und dynastische Herrschaft. Eine Einführung, in: Dies., Bettina Braun, Matthias Schnettger (Hrsg.): Nur die Frau des Kaisers? (wie Anm. 21), S. 13-26, hier S. 23.

[30] Vgl. Wolfgang Reinhard: Freunde und Kreaturen. „Verflechtung“ als Konzept zur Erforschung historischer Führungsgruppen. Römische Oligarchie um 1600, München 1979.

 

Diesen Artikel zitieren: Caroline Galm, Augusta – „Visionärin ohne Macht“? Eine politische Biografie der ersten deutschen Kaiserin (Arbeitstitel), in: Texte des RECS #24, 25/07/2018, https://recs.hypotheses.org/2823.


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Truc Vu Minh (25. Juli 2018). Texte des RECS #24: Augusta – „Visionärin ohne Macht“? Eine politische Biografie der ersten deutschen Kaiserin (Arbeitstitel). Research Center Sanssouci. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/tdjr


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