Thomas Throckmorton (Universität Hamburg)
In seiner Lebensbeschreibung hielt der kurbrandenburgische Oberhofmarschall, Amtskammerpräsident, Geheime Rat und Lutheraner Raban von Canstein (1617-1680) für das Jahr 1665 fest, dass er „auch dieses Jahr nicht wenig verdrießlichkeit gehabet“. Diese kam nicht von den vielen Pflichten des einflussreichen Hofmanns, sondern vielmehr „wegen des Edicts, dadurch die geistlichen unserer kirchen zu berlin angestrenget worden, solcheß zu unterschreiben“.[1] Das Edikt, von dem er schreibt, war eigentlich ein Revers und Teil der Kirchenpolitik des sog. Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1620-1688), die außer Raban von Canstein auch anderen Lutheranern bei Hofe allerlei Schwierigkeiten brachte. Ich möchte im Folgenden seiner „Verdrießlichkeit“ etwas genauer auf die Spur kommen und sie als eine Art Schlüsselloch für einen Blick hinter die Fassade des Hofes Friedrich Wilhelms in den 1660er Jahren nutzen.
Da Raban von Canstein durch die Quellen vergleichsweise gut dokumentiert ist, lässt sich an seinem Beispiel nämlich nachvollziehen, wie die lutherischen Hofbeamten mit den Konfessionskonflikten umgingen, die Berlin und Brandenburg ab ca. 1657 erfassten und die man heute meist als Märkischer Kirchenstreit bezeichnet.[2] Dieser Aspekt – die Perspektive des Hofes und der Hofbeamten – ist in der schon oft untersuchten Kirchenpolitik des Großen Kurfürsten bisher nur unzureichend berücksichtigt worden.[3]
Die Wurzeln der Konfessionskonflikte unter Friedrich Wilhelm lagen darin begründet, dass alle Kurfürsten seit Johann Sigismunds Konversion im Jahr 1613 dem reformierten Bekenntnis angehörten, während die Bevölkerung Berlins und Brandenburgs nahezu vollständig lutherisch verblieben war. Zwar wurde den Lutheranern stets die Glaubensfreiheit garantiert, doch ab den 1650er Jahren initiierte Friedrich Wilhelm dennoch eine Kirchenpolitik, die auf die Förderung seiner Glaubensgenossen und die Abschaffung der Konkordienformel in Brandenburg abzielte, einer der wichtigsten lutherischen Bekenntnisschriften im Territorium. Sie enthielt in Abgrenzung zu anderen Konfessionen u.a. auch die Verwerfung der reformierten Lehren. Da er selbst reformiert war, überrascht es wenig, dass dem Kurfürsten die Konkordienformel missfiel, zumal bisweilen einzelne Prediger die Reformierten beschimpften und sich dabei auf die die Bekenntnisschrift beriefen. Zugleich sollte auch die Akzeptanz gegenüber den Reformierten im Territorium erhöht werden – dem standen die Konkordienformel und das orthodoxe bzw. das Konkordienluthertum, für das sie stand, durch ihren klar antireformierten Standpunkt im Wege. Die kurfürstlichen Maßnahmen in dieser Zeit umfassten u.a. Antiverketzerungsedikte, die sog. Toleranzedikte von 1662 und 1664. Damit einher gingen Reverse, in denen sich lutherische Geistliche per Unterschrift zu den Edikten bekennen mussten.[4] Diese und weitere Maßnahmen weckten jedoch den Widerstand mehrerer Prediger und führten zu einem sich immer weiter zuspitzenden Konflikt.
Um zu verstehen, warum dies zu so großen Kontroversen führte, muss man sich die Bedeutung der Konkordienformel für viele der lutherischen Geistlichen vor Augen führen. Sie umfasste (aus der Perspektive eines strengen Lutheraners) alle zur Seligkeit nötigen Lehrpunkte und grenzte sich von allen diese Seligkeit gefährdenden Lehren ab. Von der Konkordienformel abzuweichen, ja sogar eine Unterschrift zu leisten, mit der man sich von ihr indirekt distanzierte, kam einer Missachtung des eigenen Predigeramts gleich und war eine Gefahr für das eigene Seelenheil.[5] Deshalb weigerte sich die Mehrheit der Berliner Prediger seinerzeit, den Revers zu unterschreiben, was über kurz oder lang ihre Absetzung zur Folge hatte – das bekannteste Opfer der Reverse war wohl der Lieddichter Paul Gerhardt (1607-1676).
Von all diesen Konflikten wurde auch der Hof erschüttert. Der war zwar mehrheitlich reformiert, doch mindestens 30 Prozent der Hofleute waren immerhin lutherisch.[6] Diese Mischung stellte an sich kein grundsätzliches Problem dar – vielmehr gehörten interkonfessionelle Interaktion und Beziehungspflege zum Alltag bei Hofe. Wie bei vielen anderen gemischtkonfessionellen Konstellationen auch, lässt sich der Berlin-Cöllner Hof als eine mehr oder weniger gut funktionierende Umgangsökumene beschreiben.[7] Dafür kann man auch Raban von Canstein als Beispiel heranziehen. Trotz seiner Konfession war Canstein einer der einflussreichsten Männer bei Hofe und bekleidete als Oberhofmarschall und Amtskammerpräsident zwei der wichtigsten Ämter.[8] Darüber hinaus war er bestens mit der reformierten Seite des Hofes vernetzt und genoss das Vertrauen des Kurfürsten. Dies wird deutlich mit Blick auf die Taufpaten für seine Kinder, unter denen sich einige prominente reformierte Hofleute, einschließlich des kurfürstlichen Paars und der Prinzen, befinden. Vielsagend ist auch, dass Canstein in seiner Rolle als Oberhofmarschall die Beerdigung der reformierten Kurfürstin Luise Henriette organisierte, obwohl er Lutheraner war.[9] Dieser Befund bedeutet jedoch nicht, dass sich Canstein oder andere lutherische Hofleute durch konfessionelle Indifferenz o.Ä. auszeichneten – im Gegenteil besaß gerade Canstein ein ausgeprägtes lutherisches Konfessionsbewusstsein, wollte laut eigener Aussage in jungen Jahren sogar Theologie studieren, „welchem sich aber die meinigen widersezten, theilß mit persuation, theils mit bedrewungen.“[10]
Ohne behaupten zu wollen, dass das interkonfessionelle Verhältnis bei Hofe vollkommen spannungsfrei war, konnten Canstein und andere Lutheraner ihr Glaubensbekenntnis und ihre Zugehörigkeit zum Hof grundsätzlich ohne größere Schwierigkeiten miteinander vereinbaren. Dies änderte sich allerdings im märkischen Kirchenstreit: Gerade die lutherischen Geheimen Räte und Konsistorialräte gerieten nun in eine schwierige Lage, da sie sich durch ihr Amt regelmäßig mit kirchenpolitischen Fragen auseinandersetzen mussten. Im Geheimen Rat sahen sie sich Friedrich Wilhelm (oder seinen Stellvertretern) bzw. im Konsistorium dem reformierten Hofprediger Bartholomäus Stosch (1604-1686) gegenüber, die von ihnen eine Umsetzung der gegen das Konkordienluthertum gerichteten kirchenpolitischen Vorgaben erwarteten. Spätestens am Sonntag, wenn die lutherischen Räte in die Kirche gingen, waren sie dann mit den Predigern konfrontiert, gegen die ebendiese Kirchenpolitik gerichtet war. Diese Mittelposition stellte sie vor Probleme, die man auch als Frage formulieren kann: Was tust Du als ein lutherischer Hofmann, wenn Dein reformierter Dienstherr Politik gegen Deine Konfession macht?
Welche Antworten fand Raban von Canstein auf diese Frage und wie ging er allgemein mit der Konfliktsituation in Berlin und Brandenburg um? Auf den ersten Blick könnte man sagen: opportunistisch. Im Jahr 1660 fragte Kurfürst Friedrich Wilhelm etwa seine Geheimen Räte, „ob man die Reformirte und Lutherische vor zween Religionen rechnen könnte“.[11] Aus heutiger Perspektive erschließt sich die Schwere der Frage womöglich nicht sofort, doch für die Zeitgenossen barg sie einiges an Zündstoff und für die Räte war sie gefährlich. Um die Akzeptanz gegenüber den Reformierten in Brandenburg zu fördern, vertraten der Kurfürst und seine Hofprediger nämlich die Position, dass beide protestantischen Konfessionen gleichermaßen alle heilsnotwendigen Lehren umfassen würden. Für strenge Lutheraner war dieser Gedanke hingegen ein Skandal und ein Deckmantel zur Verbreitung des „calvinischen Seelengifts“. Wenn Friedrich Wilhelm seine Geheimen Räte also fragte, „ob man die Reformirte und Lutherische vor zween Religionen rechnen könnte“, so stand damit eine zweite, unausgesprochene Frage mit im Raum: Auf welcher Seite steht Ihr? Unterstützt Ihr die kurfürstliche Position oder das konkordientreue Luthertum? Die Geheimen Räte „beiderlei Confessionen“ erklärten, „daß es nicht zwo Religionen, sondern nur eine“ und dass sie „in fundamentis fidei einig wären“[12] – auch Raban von Canstein. Es war nicht das erste Mal, dass Friedrich Wilhelm mehr oder minder subtil die Haltung seiner Räte überprüfte und es war auch nicht das einzige Mal, dass Canstein sich klar an die Seite des Kurfürsten stellte.[13]
Ein ähnliches Bild ergibt sich zunächst auch im Jahr 1665 – dem Jahr, in dem Canstein über seine „Verdrießlichkeit“ klagte und in dem die ersten Berliner Prediger entlassen wurden, weil sie sich nicht mit der Unterschrift unter den Revers zu den kurfürstlichen Edikten bekennen wollten. Zu einer ersten Eskalation kam es am 28. April 1665. An diesem Tag wurden die Berliner Prediger in das Konsistorium geladen, wo sie von mehreren Räten, dem Hofprediger Bartholomäus Stosch und u.a. auch Raban von Canstein erwartet wurden. Als man den Geistlichen nahelegte, den Revers zu unterschreiben, entfaltete sich eine hitzige Diskussion zwischen dem lutherischen Berliner Archidiakon Elias Sigismund Reinhart (1625-1669) und dem Hofprediger, bis schließlich der reformierte Oberpräsident Otto von Schwerin (1616-1679) begann, gegen Reinhart zu „fulminieren“ und ihm befahl „das maul“ zu halten, „biß ihr werdet gefraget werden“, denn „freunde solt Ihr sein!“[14] Nur wenige Minuten später wurden Elias Sigismund Reinhart und ein weiterer Prediger ihres Amtes enthoben. Raban von Canstein trat, noch bevor das Treffen entglitt, auch hier ganz als Vertreter der kurfürstlichen Interessen auf. Er versicherte den lutherischen Predigern, dass es keinen Grund zur Sorge gäbe und dass er selbst als Lutheraner keinerlei Probleme mit dem Revers hätte. Ein lutherischer Geistlicher, der das Treffen protokollierte, gab zu Cansteins Auftritt ein eindeutiges Urteil ab: „Redete also per omnia, nicht auf unsere, sondern der Reformierten seite, in diesem stück.“[15]
Bislang ist von der „Verdrießlichkeit“, die Canstein nach eigener Aussage hatte, also nicht viel zu spüren. Doch dies ist nur die eine Seite des Oberhofmarschalls, und zwar eine, die ihm ein Stück weit unrecht tut. Denn nur einen Tag nach dem Eklat im Konsistorium wurden die Berliner Geistlichen zu einem konspirativen Treffen um 6 Uhr in der Frühe geladen – und zwar in das Haus Rabans von Canstein. Dort hatten sich alle einflussreichen lutherischen Konsistorial- und Geheimräte versammelt, um mit den Predigern über eine Lösung des Konflikts zu diskutieren. Die Räte hatten das Dilemma erkannt: Friedrich Wilhelm auf der einen Seite benötigte einen unterschriebenen Revers, damit seine Autorität nicht beschädigt würde, während auf der anderen Seite die Geistlichen genau diese Unterschrift nicht leisten konnten, ohne dabei gegen ihr Gewissen zu verstoßen. Sie boten ihre Hilfe an und arbeiteten in den folgenden Wochen daran, mit den Geistlichen als Ersatz für den Revers eine Kompromisserklärung zu entwickeln, die für beide Konfliktparteien akzeptabel sein sollte.
Raban von Canstein spielte bei diesen Bemühungen neben den Geheimen Räten Claus Ernst von Platen (1612-1669) und Johann Friedrich von Löben (1595-1667) eine Schlüsselrolle, traf er sich doch mehrmals mit Predigern (u.a. Paul Gerhardt), um an der Erklärung zu arbeiten. Die Vermittlungsversuche kreisten dabei alle um die Nennung bzw. Auslassung der Konkordienformel: Während die Geistlichen darauf bestanden, sich in ihrer Erklärung explizit auf die Konkordienformel als zentrale Richtschnur ihres Predigeramtes zu berufen, drängten Canstein und seine Kollegen darauf, dass sie stattdessen allgemein von symbolischen Büchern schreiben sollten, was die Konkordienformel nur noch implizit eingeschlossen hätte.[16]
Während der Kurfürst von den Bemühungen seiner Räte allem Anschein nach nur sehr oberflächlich Kenntnis hatte – zwar wusste er, dass sie als Gemeindemitglieder selbstverständlich mit ihren Predigern in Kontakt standen, jedoch nicht, was sie genau besprachen – und jeden Kompromiss ablehnte, waren es also die lutherischen Hofleute, die in Zeiten verhärteter Fronten die Verbindung zwischen den Predigern und dem Hof aufrechterhielten. Nur so war es möglich, die Perspektive der Geistlichen zu berücksichtigen, ohne zugleich die Autorität des Kurfürsten in Frage zu stellen. Indem sie dafür sorgten, dass die „Ohren des Hofes“ auch für konkordientreue Lutheraner offen blieben, verhinderten die Räte – zumindest vorläufig – weitere Eskalationen und schufen so die mögliche Chance auf eine friedliche Lösung. Dies funktionierte jedoch nur für eine Weile – am Ende scheiterten sie mit ihren Bemühungen an der mangelnden Kompromissbereitschaft sowohl der lutherischen Geistlichen als auch des Kurfürsten, sodass bis 1668 fast das gesamte Berliner Ministerium einmal komplett ausgetauscht wurde.
Cansteins „Verdrießlichkeit“ im Jahr 1665 hing also mit seinen zahlreichen Vermittlungsversuchen zusammen. Doch auch danach setzte er sich weiter für seine Glaubensgenossen ein. Im Jahr 1666 trat er an den dänischen Gesandten Detlev von Ahlefeld heran und beschwerte „sich abermahlß über die verfolgung der Evangelischen prediger zue Berlin […] unndt daß Ich mitt Ihro Dhrl. herrn von Schwerin darauß reden mögte, begehret.“[17] Ein Jahr später beklagte er sich beim hessischen Gesandten Georg Lincker über die Kirchenpolitik – übrigens gemeinsam mit dem reformierten Geheimen Rat Friedrich von Jena (1620-1682),[18] d.h. auch die reformierten Räte waren keineswegs allesamt begeistert von der Kirchenpolitik ihres Herrn. Im Dezember 1665 hatte Canstein beim gemeinsamen Essen mit einem Berliner Diakon, einem Kammergerichtsrat und dem Inspektor von Fürstenwalde sogar gesagt: „Es were am besten wenn [die] Edicta und Reverse gantz auffgehoben werden könten.“ Dies sei jedoch nicht realistisch.[19] Derselbe Raban von Canstein, der also im Jahr 1660 im Geheimen Rat zugegeben hatte, dass Lutheraner und Reformierte im Glaubensfundament einig seien, und der 1665 im Konsistorium zu den Predigern geäußert hatte, dass er kein Problem darin sehe, den Revers zu unterschreiben, erzählte – teils denselben Leuten – nun beim Abendessen, dass man eben diesen Revers am besten abschaffen sollte.
Ein Gesandtschaftsbericht legt ferner nahe, dass Canstein sich mitunter auch Situationen entzog, wenn sie ihm zu konfliktträchtig erschienen. Im Jahr 1667 sollte er Johann Buntebart (1629-1674) in das Amt als Probst an der Petrikirche in Cölln an der Spree einführen. Buntebart stand in dem Ruf ein Synkretist zu sein – über ihn hatte der Archidiakon Elias Sigismund Reinhart einmal gesagt, „daß der Teufel ja den einen Synkretisten balde holen würde.“[20] Laut dem Bericht reiste Canstein unter falschem Vorwand aufs Land, um der Situation aus dem Wege zu gehen.[21]
Raban von Canstein brachte also gleich ein ganzes Bündel von Möglichkeiten zur Beantwortung der Frage auf, was ein lutherischer Hofmann zu tun habe, wenn der reformierte Dienstherr gegen die eigene Konfession vorgeht. Sein Verhalten im Märkischen Kirchenstreit umfasste ein Repertoire verschiedener Strategien, die zum einen auf die Bewältigung des Kirchenstreits, zum anderen aber auch auf die Bewältigung seines ganz persönlichen Konflikts abzielten. Man muss sich Canstein als eine in verschiedene soziale Beziehungen eingebettete Figur vorstellen, von denen hier die lutherischen und höfischen Kontexte skizzenhaft nachgezeichnet wurden. Dass er Lutheraner war und zugleich bei Hofe reüssierte, stellte lange Zeit keinen unlösbaren Widerspruch für den Oberhofmarschall dar, wie etwa die Wahl seiner Taufpaten für sein Kind verdeutlicht – bis der Märkische Kirchenstreit ihn zwischen die konfessionellen Fronten zwang und es ihm zunehmend erschwerte, sein Glaubensbekenntnis und seine Zugehörigkeit zum Hof miteinander zu vereinbaren.
Da die Erwartungen des Kurfürsten an seine Diener und die Erwartungen der Lutheraner (vor allem der Prediger) an ihre Glaubensgenossen zunehmend in Widerspruch zueinander standen, gerieten die lutherischen Räte in Loyalitäts- und Rollenkonflikte.[22] Anstatt sich im Konfessionskonflikt für eine Seite festzulegen, passte sich Canstein den jeweiligen sozialen Kontexten an, in denen er sich bewegte. Gegenüber dem Kurfürsten hob er seine Loyalität hervor und stellte sich als Unterstützer der Kirchenpolitik dar. Gleichzeitig demonstrierte er gegenüber den lutherischen Predigern seine konfessionelle Solidarität. Das funktionierte, weil er verschiedene „Bühnen“ bespielte. Der Kurfürst und seine reformierten Unterstützer wussten zwar, dass er selbstverständlich in lutherisch-städtischen Kreisen verkehrt, sie wussten aber nicht, was er dort von sich gab. Die Prediger wiederum wussten nicht, wie er sich bei Hofe verhielt, es sei denn, ein anderer lutherischer Hofmann hätte dies an sie herangetragen, doch darauf gibt es keine Hinweise. Deshalb konnte Canstein im Geheimen Rat beteuern, dass Lutheraner und Reformierte im Glaubensgrund eins seien, während er beim Abendessen den Predigern erzählte, dass die Edikte am besten abgeschafft werden sollten.
Zugegebenermaßen lagen zwischen beiden Aussagen fünf Jahre, was darauf hinweist, dass die Verschärfung der Kirchenpolitik und die polarisierte Stimmung die Haltung Cansteins beeinflusste. Unabhängig davon sicherten solche Bekundungen in jedem Fall seine Beziehung sowohl zum Kurfürsten als auch zu seinen Glaubensgenossen. Dieser Ansatz funktionierte so gut, dass Canstein sich bei der oben beschriebenen Konfrontation mit den Predigern im Konsistorium sogar öffentlich auf die Seite des Kurfürsten stellen konnte – wenn er sie nur am nächsten Tag zu einem konspirativen Treffen lud, um eine Lösung zu besprechen. Durch Vermittlungsversuche und informelle Einflussname auf den kirchenpolitischen Kurs versuchte er zudem, die Situation zu beruhigen und den Druck auf die lutherischen Geistlichen zu verringern. Canstein und seine Kollegen lavierten also laufend, um das Verhältnis zum Kurfürsten durch Loyalitätsbekundungen zu stabilisieren, ihren konkordienlutherischen Predigern ihre Unterstützung zu demonstrieren, ihrem eigenen Gewissen gerecht zu werden und gleichzeitig eine Kompromisslösung zu finden. Es ging darum, ihre Kirche zu unterstützen, ohne dabei den Hof aufgeben zu müssen und die eigene Stellung zu gefährden. Wie schwierig Canstein seine Situation als Vermittler zwischen den Fronten empfunden haben muss, wird deutlich, wenn man den Abschnitt über seine „Verdrießlichkeit“ ausführlicher zitiert:
“Ich habe auch dieseß Jahr nicht wenig verdrießlichkeit gehabet, wegen des Edicts, dadurch die geistlichen unserer kirchen zu berlin angestrenget worden, solcheß zu unterschreiben, […] undt glaube ich die Reformirten hetten wohl gethan eß nicht angefangen zu haben, undt die Unsrigen, daß sie im anfange etwaß temperament zugelaßen, aber die sache fandt auf allen seyten ihre obstacula undt opponenten, in welchem Terminis eß auch so daß gantze Jahr geblieben, Gott weiß aber daß ich nichts hierunter geführet Menschen zu gefallen zu thun […] eß wehre unser kirchen beßer gewest etwas nachzugeben, alß etwan zu mehren extremitäten eß zu treiben.”[23]
Am Ende scheiterten nicht alleine die Bemühungen Cansteins und der anderen Räte – sie wurden schließlich sogar selbst zur Zielscheibe der Kirchenpolitik: Im Mai 1668 wurde sämtlichen Hofbeamten ein Revers vorgelegt, in dem sie sich per Unterschrift dazu bekennen mussten, alle religionspolitischen Edikte Friedrich Wilhelms einzuhalten und jeden anzuzeigen, der dagegen spräche oder handele.[24] Diese Maßnahme unterband die alten Improvisationsstrategien. Es sollte nämlich jeder entlassen werden, der nicht unterschrieb, was im Umkehrschluss hieß: Jeder Lutheraner in der Stadt würde wissen, dass alle Räte, die nicht entlassen worden waren, unterschrieben hatten und potentielle Denunzianten waren. Das nahm Canstein und seinen Mitstreitern die bisherigen die Spielräume. Sie konnten nicht mehr zwischen „Bühnen“ wechseln und im Geheimen Rat das eine und beim Abendessen etwas anderes sagen, will heißen: Sie konnten das natürlich schon tun, doch nun wusste jeder, ob sie sich zur Kirchenpolitik schriftlich bekannt hatten oder nicht.
Schließlich unterschrieben die meisten Räte dennoch den Revers – am Ende wurden nur drei entlassen. Es ist auch nicht bekannt, dass lutherische Fürstendiener nun Schikanen durch ihre Glaubensgenossen erfahren hätten. Eine Sache aber fällt auf: Nach 1668 findet man kaum mehr Quellen von Hofleuten, die das reformiert-lutherische Verhältnis betreffen, und erst Recht findet man keine Hinweise mehr auf Strategien, wie sie Canstein und seine Kollegen eingesetzt hatten. Die lutherischen Hofleute mit Bezug oder Sympathie zum Konkordienluthertum waren entlassen oder zum Schweigen gebracht worden. Der Berlin-Cöllner Hof blieb zwar bikonfessionell, aber er hatte sich trotzdem grundlegend verändert.
Und Raban von Canstein? Nun, er zog tatsächlich ein letztes Ass aus dem Ärmel: Er unterschrieb zwar den Revers, reichte aber eine Erklärung nach, in der er dezidiert auflistete, wie er den Revers einschätzt und woran er sich nicht gebunden fühlt – bspw. nicht an die Passage zur Denunziation seiner Glaubensgenossen. Die Erklärung wurde im Geheimen Rat verlesen und kursierte auch in Berlin. Friedrich Wilhelm hatte seine Unterschrift und damit ein Bekenntnis zur Kirchenpolitik und die Lutheraner hatten eine Erklärung, die ihnen Cansteins Loyalität vor Augen führte – dem Oberhofmarschall war ein letzter Spagat gelungen. Wie wichtig ihm die Meinung der Glaubensgenossen war, zeigt eine Passage zu der Deklaration in seiner Lebensbeschreibung:
“Undt ob ich zwar nicht erlangen könen daß meine handt mier wird zurücke gegeben, oder diese meine Declaration beij meiner Unterschrifft wehre beygeleget worden, so hat doch dieseß so viel gefruchtet, daß […] meine Erklehrung in vieler leute hände, in- undt außerhalb deutschlandt kommen, auch haben alle unsere Theologi an welche verschiedentlich ich es gebracht, solches genugsahm zu sein erachtet, wie solches die hierin ergangenen Acten ausweisen.”[25]
Tatsächlich gelang es Canstein auf diese Weise, im Amt zu bleiben.[26] Noch im selben Jahr organisierte er die Hochzeit Friedrich Wilhelms mit Dorothea Sophie von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg – ob ihm diese Aufgabe ganz ohne „Verdrießlichkeit“ gelang, ist leider nicht bekannt.[27]
[1] Seine Lebensbeschreibung befindet sich im Archiv der Franckeschen Stiftungen in Halle/ Saale: AFSt/H A 154a), Zitat Fol. 75v.
[2] Vgl. ausführlich zum Märkischen Kirchenstreit Johannes Ruschke: Paul Gerhardt und der Berliner Kirchenstreit. Eine Untersuchung der konfessionellen Auseinandersetzungen über die kurfürstlich verordnete ‚mutua tolerantia‘, Tübingen 2012 (= Beiträge zur historischen Theologie 166); ferner u.a. Martin Lackner: Die Kirchenpolitik des Großen Kurfürsten, Witten 1973, v.a. S. 111-148.
[3] Vgl. Der Artikel beruht auf meiner abgeschlossenen Dissertation mit dem vorläufigen Titel „Das Bekenntnis des Hofmanns. Lutheraner und Reformierte am Hof Friedrich Wilhelms, des Großen Kurfürsten.“ Am Beispiel der vier Protagonisten Raban von Canstein, Andreas Fromm, Martin Friedrich Seidel sowie Otto von Schwerin untersucht die Arbeit über einen mikrohistorischen Zugang die Bedeutung konfessioneller Unterschiede am Hof des Großen Kurfürsten, ihren Einfluss auf die Beziehungen der Hofleute untereinander sowie den Umgang der Hofbeamten mit den konfessionellen Konflikten, die zwischen 1657 und 1668 Berlin-Cölln erschütterten. Die Arbeit erweitert somit frühere, vornehmlich politik- und sozialgeschichtlich dominierte Studien um einen akteursorientierten Ansatz, der einen differenzierteren Blick auf den bikonfessionellen Hof erlaubt und zudem die Forschung zur Kirchenpolitik Friedrich Wilhelms um die Perspektive der Hofleute erweitert.
[4] Vgl. zu den strategischen Elementen der Kirchenpolitik Friedrich Wilhelms gegen das Konkordienluthertum zur Stärkung der Reformierten u.a. Marianne Taatz-Jacobi: Erwünschte Harmonie. Die Gründung der Friedrichs-Universität Halle als Instrument brandenburg-preußischer Konfessionspolitik – Motive, Verfahren, Mythos (1680–1713), Berlin 2014 (= Hallesche Beiträge zur Geschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit 13), S. 15-19; Jürgen Luh: Zur Konfessionspolitik der Kurfürsten von Brandenburg und Könige in Preußen 1640-1740, in: Ablehnung – Duldung – Anerkennung. Toleranz in den Niederlanden und in Deutschland. Ein historischer und aktueller Vergleich, hg. von Horst Lademacher, Münster u.a. 2004 (= Studien zur Geschichte und Kultur Nordwesteuropas 9), S. 306-324.
[5] Vgl. zur Bedeutung der Konkordienformel für die Geistlichen etwa Johannes Ruschke: Gerhardt (wie Anm. 2), S. 51-59, 505-521.
[6] Die Daten wurden von Peter Bahl ermittelt und beziehen sich auf die höfische Elite, vgl. Peter Bahl: Der Hof des Großen Kurfürsten. Studien zur höheren Amtsträgerschaft Brandenburg-Preußens. Köln u.a. 2001 (= Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz, Beiheft 8), S. 196-216.
[7] Vgl. zu dem Begriff Umgangsökumene etwa Willem Frijhoff: The Threshold of Toleration. Interconfessional Conviviality in Holland during the Early Modern Period, in: Ders.: Embodied belief. Ten Essays in Religious Culture in Dutch History. Hilversum 2002 (= Studies in Dutch Religious History 1), S. 39-65, hier S. 40.
[8] Vgl. Bahl: Der Hof des Großen Kurfürsten (wie Anm. 6), S. 449f.
[9] AFSt/H A 154a), Fol. 67f., 75, 81-88, 102f.
[10] AFSt/H A 154a), Fol. 19r.
[11] Protokolle und Relationen des Brandenburgischen Geheimen Rates aus der Zeit des Kurfürsten Friedrich Wilhelm. Sechster Band. Von Dezember 1659 bis Ende April, hg. von Otto Meinardus, Leipzig 1917 (= PPSA 89), Nr. 131, S. 202.
[12] Ebd.
[13] Vgl. für weitere Beispiele meine Dissertation (wie Anm. 3).
[14] Das Treffen wurde von den lutherischen Predigern dokumentiert. Die Aufzeichnungen befinden sich in der Forschungsbibliothek Gotha: FB Gotha, Chart. A. 281, Zitat Fol. 7v.
[15] Ebd., Zitat Fol. 7r.
[16] Vgl. meine Dissertation (wie Anm. 3); ferner Johannes Ruschke: Gerhardt (wie Anm. 2), S. 395-412.
[17] Helene Höhnk: Detlev von Ahlefeldts Gesandtschaftsjournal vom Jahre 1666. […], in: Zeitschrift für Schleswig-Holsteinische Geschichte 36 (1906), S. 79-169, hier S. 118.
[18] Die Berichte befinden sich im Hessischen Staatsarchiv Marburg: HStAM, 4 f Staaten P in Preußen, Königreich 353, Bericht vom 13./23.2.1667; vgl. auch Walther Ribbeck: Aus Berichten des hessischen Sekretärs Lincker vom Berliner Hofe während der Jahre 1666-1669, in: FBPG 12 (1899), S. 141-158, S. 143. Ribbeck erwähnt jedoch nicht, dass Jena sich gemeinsam mit Canstein beschwert hatte.
[19] FB Gotha, Chart. A. 281, Zitat Fol. 55r.
[20] Protokolle und Relationen des Brandenburgischen Geheimen Rates aus der Zeit des Kurfürsten Friedrich Wilhelm. Siebenter Band. Erste Hälfte. Von Anfang Mai 1663 bis Ende Dezember 1666, hg. von Otto Meinardus, Leipzig 1919 (= PPSA 91), Nr. 281, S. 200.
[21] HStAM, 4 f Staaten P in Preußen, Königreich 353, Bericht vom 27.2./9.3.1667; vgl. auch Walther Ribbeck: Berichte (wie Anm. 18), S. 145.
[22] Für eine sehr knappe Übersicht über die soziale Rolle und Rollenkonflikte vgl. Ingo Schulz-Schäfer: Artikel Rolle, soziale, in: Grundbegriffe der Soziologie, hg. von Andreas Kopp u. Anja Steinbach, Wiesbaden 2016, S. 290-293.
[23] AFSt/H A 154a), Zitat Fol. 75v-77r.
[24] Vgl. zum Beamtenrevers mit weiterer Literatur Johannes Ruschke: Gerhardt (wie Anm. 2), S. 427f.; ferner Martin Lackner: Die Kirchenpolitik des Großen Kurfürsten (wie Anm. 2), S. 142-144. Eine ausführliche Darstellung und Analyse der Ereignisse um den Beamtenrevers unter Ausschöpfung möglichst aller Quellen fehlt bislang, vgl. dazu meine Dissertation (wie Anm. 3).
[25] AFSt/H A 154a), Zitat Fol. 94r.
[26] Er fiel zwar zwischendurch wegen Verdachts auf Veruntreuung in Ungnade – aber er wurde restituiert und blieb letztlich bis zu seinem Tod im Jahr 1680 in kurbrandenburgischen Diensten, vgl. Bahl: Der Hof des Großen Kurfürsten (wie Anm. 6), S. 450.
[27] Ebd., Fol. 95.
Diesen Artikel zitieren: Thomas Throckmorton, Raban von Canstein und seine „Verdrießlichkeit“ – Ein Blick auf den kurbrandenburgischen Hof im Märkischen Kirchenstreit, in: Texte des RECS #26, 11/10/2018, https://recs.hypotheses.org/3617.
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Truc Vu Minh (11. Oktober 2018). Texte des RECS #26: Raban von Canstein und seine „Verdrießlichkeit“ – Ein Blick auf den kurbrandenburgischen Hof im Märkischen Kirchenstreit. Research Center Sanssouci. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/tdjy
Ein Gedanke zu „Texte des RECS #26: Raban von Canstein und seine „Verdrießlichkeit“ – Ein Blick auf den kurbrandenburgischen Hof im Märkischen Kirchenstreit“