Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Texte des RECS #41: Das erste preußische Tabakskollegium – Rauchgeselligkeit am Hofe Friedrichs I.

PDF

Erika L. Preiße, Berlin

Die preußischen Tabakskollegien gehören zu den markantesten Erscheinungsformen höfischer Geselligkeit in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts. Initiator dieser in den Niederlanden entstandenen Einrichtung war entgegen landläufiger Auffassung nicht der „Soldatenkönig“ genannte Friedrich Wilhelm I., dessen Rauchversammlung zum Synonym für Tabakskollegien überhaupt wurde, sondern dessen Vater Friedrich I., erster König in Preußen. (1657-1713, reg. 1701).

Der weniger bekannte und in vielerlei Hinsicht unterschätzte Herrscher, Großvater Friedrichs II., hat das gemeinsame Tabakrauchen vor dem Hintergrund der zunehmenden naturrechtlichen Aufwertung von Geselligkeit und Kommunikation und der Verbreitung des Kolonialimportes Tabak als Heil- und Genussmittel hoffähig gemacht. Das Tabakskollegium gehörte zum Zeremoniell.

Paul Carl Leygebe, Das Tabakskollegium König Friedrichs I. in Preußen (1657–1713) in der Drap d’or-Kammer des Berliner Schlosses, um 1710, Öl auf Leinwand, 131 x 166 cm, Berlin, SPSG, Schloss Charlottenburg, GK I 1556, Copyright: SPSG

Trotz äußerst spärlicher Quellenlage aufgrund erheblicher Kriegsverluste sollen im Folgenden wesentliche Aspekte dieser ersten preußischen Tabagie skizziert werden. Die Ausführungen stützen sich vor allem auf das um 1710 geschaffene Gemälde von Paul Carl Leygebe, auf den ebenfalls noch erhaltenen Entwurf eines Reglements zum Tabakskollegium um 1710, auf dessen maschinenschriftliche Kopie mit Mitteilungen von Karl Großmann, auf die Ceremonial-Acta des Oberzeremonienmeisters Johann von Besser, auf die Aussage eines Teilnehmers des Tabakskollegiums und die überlieferten Berichte von Residenten im Hohenzollernjahrbuch von 1915 und in der Publikation von Walter Koch aus dem Jahre 1926.[1]

Geselligkeit – ein Leitbegriff des 18. Jahrhunderts

Die socialitas (eigentlich die Gesellschaftlichkeit) gewann als philosophische und ethisch-soziale Kategorie im Gedankengut der niederländisch-europäischen Naturrechtsbewegung im 17. Jahrhundert besondere Bedeutung. Ihre Vermittler in Deutschland waren im Anschluss an Hugo Grotius vor allem Samuel Pufendorf und Christian Thomasius. In der Zuspitzung, dass die vernünftige Natur des Menschen nichts anderes sei als seine gesellige Natur, betonte letzterer um 1700 die Notwendigkeit geselliger Lebensformen.[2] Als Basis der Geselligkeit betrachtete er die dem Menschen mit der Vernunft gegebene Kommunikationsfähigkeit. Thomasius sah ihren Kern in der Konversationskultur, die Reden und Tun umfasste und generell den Umgang der Menschen untereinander betraf. In diesem Zusammenhang besonders relevant ist seine Kategorie des decorum. Es regelt den Bereich des äußeren Verhaltens, des Benehmens und der Höflichkeit und gestattet im Gegensatz zum Zeremoniell einen informelleren Situationsrahmen und individuellen Verhaltensspielraum ohne Sanktionen befürchten zu müssen.[3]

Thomasius warnte vor zu unkritischer Übernahme der in Europa dominierenden französischen Gesellschaftsethik und Wissenschaft und plädierte gleichzeitig für die in Frankreich verbreiteten Formen von Geselligkeit und Wissensvermittlung. Er bejahte die galante Konversation mit ihrer nicht aus Büchern erlernbaren leichten und natürlichen Plauderei über Leben und Kunst in den privat geführten Salons meist adliger gebildeter Frauen und versuchte, sie in das decorum seiner Moraltheorie zu integrieren.[4] Ebenso sprach er sich mit Blick auf Frankreich für die Bildung von Sozietäten als dem geeigneten Ort der Wissenschaftsvermittlung aus.

Seine Theorie der vernunftgeleiteten und moralischen Lebenspraxis beinhaltete naturrechtliches Denken auf christlicher Grundlage und galante Verhaltenslehren.[5] Er interpretierte in diesem Zusammenhang auch die Qualitäten des honnête homme neu. Dieses höfische Ideal der Renaissance, einst im Cortegiano Castigliones verkörpert als Hofmann mit weitläufiger Bildung, hatte gerade am französischen Hof zunehmend der Verstellung und Schmeichelei Platz gemacht. Thomasius schrieb seinem honnête homme-Ideal eine neue moralische Wertigkeit zu und versuchte, der Verstellung als Basis der Kommunikation entgegenzuwirken. Zum Jahresende 1691 hatte er in diesem Zusammenhang Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg, nachmalig Friedrich I., erster König in Preußen, eine Schrift gewidmet, in der die Konversation fußend auf antiken Vorbildern die Möglichkeit bieten sollte, in einer Art psychologisch ausgerichteter Gemütserkennungskunst die Hauptaffekte der Menschen zu erkennen.[6] In der Konkurrenzsituation des Hofes sollten Freunde und Widersacher erkennbar sein und eine vollständige Verstellung unmöglich werden. In Anlehnung an den vom niederländischen Späthumanismus beeinflussten spanischen Moralisten Balthasar Graciàn entwickelte er Regeln der Lebensklugheit. Der Einsatz für das Gemeinwohl, sittlicher Lebenswandel, Redlichkeit, tätige Nächstenliebe und wahre Frömmigkeit bildeten in diesem Kontext Berührungspunkte zwischen Frühaufklärung und zeitgleichem Halleschem Pietismus. Weltliche Geselligkeit enthielt dagegen eher Konfliktpotential. Die politische Klugheit, die Thomasius allen Menschen über Standesgrenzen hinweg zubilligte, verlagerte sich von der Staats- zur Privatklugheit. Die im höfischen Kontext bestehende Einheit von Öffentlichem und Privatem verschob sich tendenziell zugunsten des letzteren. Das Bewusstsein des Individuums um die eigenen Fähigkeiten, das Bedürfnis, aus starren Konventionen auszubrechen, berührte bald das höfische Zeremoniell. Es wurde nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber immer mehr kritisiert und schließlich zunächst zaghaft reduziert. Der gesellige Umgang am Hofe änderte sich. Abseits repräsentativer öffentlicher Festkultur bildeten sich höfische Gesellschaften mit eigenen Regularien und Ritualen. Die Aufwertung verbaler Interaktion äußerte sich in der Zunahme an Verhaltenslehren und Konversationsbüchern.[7]

Die Entstehung neuer höfischer Geselligkeitsformen

Der Prozess, der die repräsentativen Geselligkeitsformen der Hofkultur in einen intimeren Rahmen verlagerte, verlief in Deutschland anders als in England und Frankreich, wo sich aufgrund der gesellschaftlichen Verhältnisse sehr früh eine männliche Club- und Kaffeehauskultur bzw. die schon erwähnte vorwiegend weiblich organisierte Salongeselligkeit abseits des Hofes entwickelten.[8]

In Deutschland waren es gelehrte Gesellschaften vorwiegend männlicher Gelehrter, die die Anfänge einer Gesellschaftsbewegung formierten, in der das Interesse an Bildung dominierte. Einziges Beispiel einer höfisch initiierten Gesellschaft abseits traditioneller Lustbarkeiten wie Ballett, Oper, Feuerwerk und Karneval ist die 1618 von Fürst Ludwig I. von Anhalt-Köthen gegründete Fruchtbringende Gesellschaft. Sie diente dem fürstlichen Prestige und vereinte bis in die 80er Jahre des 17. Jahrhunderts Aristokraten und bürgerliche Literaten.[9]

Im Prozess des Ausbaus des frühmodernen Staates entwickelte sich eine eigene Schicht der bürgerlichen Gebildeten mit dem Kern einer loyalen Beamtenelite. Qualifizierte Bildung, vor allem das Studium der Jurisprudenz, wurde zum Vehikel des sozialen Aufstiegs und stand höfisch-weltmännischem Universalwissen gegenüber. Noch war der Hof tonangebend in Sprache, Mode, Kultur und Geschmack. Ein Überangebot bürgerlicher Gelehrter drängte als Juristen, fürstliche Berater, Minister, Erzieher und Beamte in die Hofämter. Viele verblieben mit unsicherem sozialen Status, der das Bedürfnis nach Information, Austausch und Gemeinschaft verstärkte.[10] Das wachsende Zeitungs- und Zeitschriftenangebot beförderte dieses Ansinnen.[11] Der Adel reagierte mit der Betonung seiner Privilegien oder letztlich mit eigenen verstärkten Bildungsbemühungen. Geburtsadel stand gegen Amtsadel, Rangkonflikte blieben nicht aus. In wechselseitiger Konkurrenz näherten sich gebildete Adlige und bürgerliche Gelehrte schließlich einander an. Seit der Wende zum 18. Jahrhundert erweiterten sich vereinzelte Zirkel und gelehrte Vereinigungen zu einer Akademie- und Gesellschaftsbewegung.[12] Die Berliner Sozietät der Wissenschaften, von Leibniz geplant und unter Friedrichs III./ I. Protektion im Jahre 1700 gegründet, avancierte zu einem Beispiel gegenseitiger höfisch-gelehrter Nutzbringung.

Im höfischen Bereich entstanden Kombinationen aus traditioneller Hof-Lustbarkeit und bürgerlicher Gelehrsamkeit. Zu nennen wären hier die Höfe der Gemahlin Friedrichs III/I., der Kurfürstin Sophie Charlotte in Lietzenburg und derjenige ihrer Mutter, der Kurfürstin Sophie in Hannover. An beiden eher unpolitischen Höfen fanden ergänzend zu Karneval, Ballett und Musikdarbietungen Konversationsrunden aus Gelehrten, Freidenkern und Theologen statt, deren Mittelpunkt Gottfried Wilhelm Leibniz bildete. Die Kombination aus höfischer Akademie und einer Art französischer Salongeselligkeit beinhaltete neben einer Lockerung des Zeremoniells Zeitvertreib und Prestigeerwerb für die musenfördernde Fürstin, notwendige Protegierung und Kontakte für die Gelehrten.[13]

Neben den hier angedeuteten naturrechtlichen Einflüssen und gesellschaftlichen Verschiebungen waren es die Kolonialimporte Tabak, Kaffee, Tee und Schokolade, die einen wichtigen Impuls für eine neue, bürgerlich geprägte Kommunikationskultur lieferten.

Kolonialimporte aus Übersee und die Bedeutung des Rauchtabaks als Heil- und Genussmittel

Zunächst galten Tabak, Tee, Kaffee und Schokolade aus Übersee, deren europäische Verbreitung bereits Ende des 16. Jahrhundert begann, vorwiegend als Heilmittel. Tabak war dasjenige Importgut, das sich am schnellsten verbreitete. Nicht von oben nach unten, sondern fast gleichzeitig verlief der Diffusionsprozess durch alle Schichten.[14] Tabak hatte den Vorteil, auch in Europa kultiviert werden zu können. Der einheimische Tabakanbau wurde vom Vater Friedrichs I., dem Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, und Familienangehörigen gefördert und geschützt. Fürstin Henriette Catharina von Anhalt-Dessau, die Schwester Kurfürstin Louise Henriettes, der ersten Gemahlin des Großen Kurfürsten und Mutter Friedrichs I., protegierte den Tabakanbau in Oranienbaum.[15] Auch die zweite Gemahlin, Kurfürstin Dorothea Sophie von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, wirkte in dieser Hinsicht und unterstützte Holländer, österreichische Juden und Schweizer in Schwedt und Vierraden bei Tabakanbau und -verarbeitung. Schon früh wurden am Hof des Großen Kurfürsten Tabak, Kaffee und Tee als gesundheitsfördernd geschätzt. Berühmte niederländische Mediziner, darunter Cornelius Bontekoe, der Leibmediziner Friedrich Wilhelms, machten auf einen gesundheitlich positiven Zusammenhang von Tabak und Rauchen in Gemeinschaft aufmerksam.[16]

Als Heilpflanze wurde Tabak vor allem innerhalb der Humoralpathologie eingesetzt. Rauchtabak wurde wie Kaffee und Tee als „heiß und trocken“ klassifiziert und sollte zum schnellen Umlauf der Lebenssäfte beitragen. Die aus Seefahrer- und Soldatenkreisen bekannte hungerstillende und beruhigende Wirkung einerseits, die Anregung des esprit andererseits und diverse weitere Wirkungsmöglichkeiten ließen Rauchtabak zum Panazee, zum Wundermittel gegen unterschiedlichste Beschwerden bis hin zur Abwehr von Seuchen avancieren, was seine Akzeptanz auch in höfischen Kreisen bewirkte. Schon bald verschob sich die Gewichtung immer mehr in Richtung Genussmittel, das als Rauch-, Schnupf- und Kautabak konsumiert wurde.[17] Das „Tabaktrinken“ (so die Bezeichnung analog zum Alkoholtrinken bis in das 18. Jahrhundert hinein) war trotz aller Verbote durch Moralisten und Theologen und nicht zuletzt im Hinblick auf den finanziellen Nutzen durch die Vergabe von Tabakkonzessionen und -privilegien nicht mehr aufzuhalten. Allen Anfeindungen zum Trotz wurde Tabakrauchen zum Symbol für Entspanntheit, Toleranz, Friedfertigkeit und – Geselligkeit. Aber man ahnte bereits die Gefahren eines Missbrauchs.[18]

Rauchtabak im Kontext neuer bürgerlich geprägter Kommunikationskultur

Innerhalb der sich ausbreitenden Kaffeehaus-Kultur der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts, die in Europa auf Vorbilder des Orients rekurrierte, entwickelten sich auch in Deutschland Tee- und Kaffeestuben und zunächst kleinere schlichte Coffée Häußer als neue ständeübergreifende und zufällige Treffpunkte männlicher gebildeter und kaufmännischer Kreise. Man rauchte in Gesellschaft, führte Gespräche um des Gesprächs willen, konnte sich in ausgelegten Zeitungen informieren und spielen. Tabak, Kaffee, Tee und Schokolade bewirkten perspektivisch einen Paradigmenwechsel innerhalb der europäischen Alltags- und Konsumgewohnheiten.[19]

Als Ursprungsland der ersten Tabakskollegien, auch Tabagien genannt gelten die Niederlande. Ab ca. 1600 galt dort das Pfeiferauchen mit Biertrinken als Zeichen bürgerlicher Emanzipation. In Amsterdam boten Tabakläden einen Treffpunkt vornehmlich für Herren, aber auch für Damen, um sich zu unterhalten und zu spielen. 1707 wird berichtet, der niederländische Resident habe auf einer „tubacks assemble“ die Position der Generalstaaten zur strittigen Münsteraner Wahl dargelegt.[20] Der Begriff Tabakskollegium findet sich schon in der Schlesischen Fürstenkrone von 1685. Dort werden „Tabakskollegien als gesellige Zusammenkünfte von Edlen und Unedlen“ bezeichnet, „mehr die Zeit zu passieren als zur Gesundheit.“[21] In Frankreich entstanden um 1700 besondere Lokale für Freunde des Tabaks, die Tabagies. In England, neben Holland das Land, in dem sich Tabakhandel und -genuss am frühesten ausbreiteten, wurde das richtige Tabakrauchen in Rauchschulen gelehrt. To blow a pipe sociably wurde zum gesellschaftlichen Zeremoniell. In Russland provozierte Zar Peter I. mit bacchantischen Sitzungen und Tabakrauch die russische Orthodoxie und unternahm mehrere, letztlich erfolgreiche Versuche, Russland für den Tabakhandel zu öffnen.[22] In Deutschland gehörten Pfeiferauchen und Biertrinken schon früh zur studentischen, oft oppositionell gegen Universitätsvorschriften ausgerichteten Geselligkeit, für die gern die frühen Coffée Häußer genutzt wurden.[23]

Die Necessität des Zeremoniells am Hofe Friedrichs I.

Im Berliner Schloss, seiner Hauptresidenz, initiierte Friedrich I. das erste preußische Tabakskollegium: eine gemischtgeschlechtliche aristokratische Versammlung bei Rauchtabak und Bier im barocken Ambiente bei reduziertem Zeremoniell. Die Reduktion ist bemerkenswert, bedurfte doch die 1701 erworbene preußische Souveränität in Form der Königswürde ganz besonders des Zeremoniells, das sich sowohl am französischen Hof Ludwigs XIV. als auch am habsburgischen Kaiserhof orientierte. „Elevation, Macht und Ansehen“ waren die Zielstellungen im Regierungsprogramm des ersten Preußenkönigs, die das Zeremoniell unterstützte.[24] Es war Rangindikator in der europäischen höfischen Öffentlichkeit und Ordnungselement an des Königs intrigenbelastetem Hof. Repräsentation und Zeremoniell avancierten im Verlaufe der Regierung zu notwendigen zentralen Komponenten der Herrschaftsstrategie Friedrichs I. Entgegen allen Klischees und trotz seiner lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, auch entgegen dem vernichtenden Urteil seines Enkels Friedrichs II., der aus dem Selbstverständnis des „aufgeklärten“ Fürsten heraus den goût pour le cérémonial seines Großvaters im Hinblick auf Verschwendung kritisierte, war Friedrich I. ein arbeitsaktiver Herrscher. Fast permanente Präsenz in den politisch relevanten Räten, Interesse für das Detail in Wirtschafts-, Militär- und Religionspolitik kennzeichneten seine Regierungstätigkeit. Allerdings wurde manch eine seiner angestrebten Innovationen beeinträchtigt durch Missmanagement zuständiger Amtsträger, fehlende notwendige Ausdauer auch auf eigener Seite, gegenseitige Abhängigkeiten, Begünstigungen und Favoritentum.[25] Bei stark personalisiertem Herrschaftsstil waren Hof und Staat eng verzahnt.

Über die repräsentative Öffentlichkeit in Form von Aufzügen, Empfängen und Festlichkeiten hinaus versuchte er, seine Rangerhöhung durch den Ausbau der Residenzlandschaft um Berlin vorzubereiten und zu konsolidieren. Wissenschaftliche und künstlerische Einrichtungen entstanden. Beispielhaft seien hier genannt die Gründung der Berliner Akademie der Künste 1696, die schon erwähnte Akademie der Wissenschaften 1700, der Ausbau des Schlosses Charlottenburg 1705-12, die Errichtung des Pestkrankenhauses 1710, die spätere Charité.

Vor allem die dem Gedankengut der Frühaufklärung verpflichtete, 1694 unter dem Protektorat Friedrichs III. gegründete Universität Halle, ein Gegengewicht zur lutherisch-orthodoxen Universität in Wittenberg und ein Ort der akademischen Lehr – und Lernfreiheit, zog namhafte Gelehrte an: Christian Thomasius, Martin Weise, Philipp Jakob Spener, August Hermann Francke, Christian Wolff.[26] Friedrich stand in relativ gutem Kontakt mit den Halleschen Pietisten und ihrem christlich-sozialen Reformwerk. Er selbst war überzeugter Calvinist und setzte sich für die Union von Reformierten und Lutheranern ein. Friedrichs I. Vorliebe für zeremonielle Geselligkeit zeigte sich innerhalb des Schlosses vor allem im Rittersaal, äußerte sich in der Pflege der Orden in der Tradition mittelalterlicher weltlicher Ritterorden mit Investitur, Ordenskleidung und -festen. Im Mai 1667 hatte er den Orden de la Générosité gegründet und einen Tag vor seiner Krönung im Januar 1701 den Hohen Orden vom Schwarzen Adler.[27]

Ratssitzungen und Empfänge fanden sowohl in der Hauptresidenz im Berliner Schloss als auch in den umliegenden Lust- und Jagdschlössern z. B. in Potsdam und Oranienburg, Schönhausen, Köpenick oder Caputh statt. Friedrich besuchte sie fast täglich mit einer kleineren Anzahl von Räten. Da er bei diesen Reisen auch seinen ausgeprägten Jagdambitionen, der Parforce- und Rebhuhnjagd nachging, vermochte er das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden.

Eine Trennung von öffentlicher und „privater“ Sphäre existierte für den Monarchen nicht. Beide Bereiche wurden durch das Zeremoniell reglementiert. Ähnlich anderen Herrschern entwickelte auch Friedrich I. Strategien, um sich gewisse Freiräume zu schaffen. Es ist bekannt, dass er trotz seiner Vorliebe für Zeremonielles bei bestimmten Anlässen durchaus die Strenge von Protokoll und Etikette zu mindern suchte und z. B. bei einer Reise nach Preußen 1697 „alle Ceremonie (…) gäntzlich eingestellet“ haben wollte.[28] Was für spezielle Reisen galt, traf in Ansätzen auch auf die neue Art höfischer Geselligkeit zu, das Tabakskollegium.

Die Gründung des ersten preußischen Tabakskollegiums

Erste Nachrichten über den Preußenkönig und die anfängliche Nutzung des Rauchtabaks als Heilmittel gegen die Pest stammen aus dem Oktober 1709. Im preußischen Marienwerder traf Friedrich I. im Herbst 1709 den russischen Zaren Peter I. zwecks Bündnisverhandlungen nach der Schlacht von Poltawa. Er gründete ein Tabakskollegium „In Meinung, dass der Tabak gegen alle bösen Lüfte gut sein“.[29] Mit den bösen Lüften, sogenannten Miasmen, durch Ausdünstungen des Erdbodens verdorbene Luft, der man Verunreinigungen zuschrieb, ist hier die Pest gemeint. Sie breitete sich beschleunigt durch die Truppenmärsche im Nordischen Krieg Anfang des 18. Jahrhunderts vom Osten des Königreichs Preußen nach Westen hin aus. Die ersten Anstöße für die Verwendung von Tabakrauch als Abwehr gegen die Pest kamen bereits im 17. Jahrhundert aus den Niederlanden.[30]

Die Fortführung des Tabakskollegiums in Berlin entsprach sowohl gesundheitlichen Befindlichkeiten als auch der sich immer mehr ausbreitenden Gewohnheit des Rauchens in Gemeinschaft und der damit einhergehenden Wandlung des Rauchtabaks vom Heilmittel zum modischen Genussmittel. „Die Pest läßt Gottlob nach, aber ich fahre fort, noch alle Abend Tabak zu rauchen, was mir auch gut tut, denn ich schlafe gut danach und bin auch nicht so sehr von Flüssen heimgesucht wie zuvor (…),“ beschrieb Friedrich I. seine Erfahrung mit dem Rauchtabak. [31]

Tabakskollegien waren Anfang des 18. Jahrhunderts en vogue und Friedrich I. darauf bedacht, das Prestige seines Hofes allseitig zu fördern und sein junges Königtum möglichst auch à la mode in Szene zu setzen. Anlässlich eines Besuchs des Prinzen Eugen im März 1710, den er in das Tabakskollegium einlud, äußerte er: „Daß er (…) so viel tobac nimbt, ist itzo die mode also wirdt mir solches nicht befrembden (…).“[32] Ebenso wie den Gang des Prinzen Eugen in das Tabakskollegium vermerkte Oberzeremonien-meister Johann von Besser auch den Tabagie-Besuch des russischen Zaren Peter I. im Jahre 1712 in den Zeremonialakten, in denen ausschließlich zeremoniell relevante Vorgänge notiert wurden.[33]

Paul Carl Leygebes Gemälde „Das Tabakskollegium Friedrichs I. in der Drap dor Kammer des Berliner Schlosses“

Kaum etwas hat die Vorstellung des ersten preußischen Tabakskollegiums wohl nachhaltiger geprägt als das um 1710 entstandene Gemälde Leygebes.[34] Es vermittelt nicht nur einen Einblick in die königliche Rauchgesellschaft, sondern auch in den einzigen Raum, von dem sich eine noch zu Lebzeiten des ersten Königs entstandene farbige Darstellung erhalten hat.[35] Allerdings ist es als Bildquelle nur bedingt auskunftsfähig, da wir über die Umstände der Auftragsvergabe und die dargestellten Personen nicht oder nur kaum unterrichtet sind.

Die ehemals auf Grund ihrer roten Samtausstattung sogenannte Rote Kammer auf der Lustgartenseite des Berliner Schlosses, in der das Tabakskollegium stattfand, war als Raum 796 Teil der Paradekammern, einer halböffentlichen Fortsetzung des öffentlichen Zeremonialtraktes. Aufgrund einer späteren aufwendigen Goldbrokatdekoration Drap d’or- Kammer genannt, stand der Raum in der Tradition der Kabinette, in die sich schon die Vorgänger Friedrichs I. von der Öffentlichkeit des Hofes zurückzogen. Er diente in erster Linie als Konferenzzimmer. Bei besonderen Gelegenheiten wurde ein Thron aufgestellt. [36] Friedrich I. hielt sich in den Paradekammern wohl nur zu zeremoniellen Anlässen auf, z. B. zur Huldigungsdarbringung der Ritterschaft, zur Verleihung des Schwarzen Adlerordens, zu Empfängen von Botschaftern und – wenn Leygebes Darstellung nicht nur als Ikonogramm zu verstehen ist – zur Versammlung des Tabakskollegiums.[37]

Die relativ zwanglose Anordnung der Personen im Raum steht in spürbarer Spannung zu der repräsentativen vertikalen Wandgliederung des Raumes. Der Teilnehmerkreis ist exklusiv. Unter einem Kronleuchter mit Bergkristallbehang, den königlichen Initialen und der Königskrone, nicht unter dem Baldachin, ist das Herrscherpaar wie auf einer Bühne, jedoch ohne besondere sichtbare Stufe der Erhöhung an einem runden Tisch auf ranggemäßen Armlehnstühlen einander gegenüber platziert.[38] Der König zeigt eine recht entspannte Haltung im reduzierten Zeremoniell, trägt dennoch zur Betonung seiner Würde auf roter Hofkleidung höchste europäische Insignien, den englischen Hosenbandorden und den dänischen Elefantenorden, möglicherweise auch den Schwarzen Adlerorden.

Nur Königin Sophie Luise von Mecklenburg-Schwerin-Grabow, die dritte Gemahlin Friedrichs I., in prächtigem Hofkleid und Fontange strahlt in ihrer betont aufrechten Sitzhaltung eine gewisse zeremoniöse, vermutlich auch persönliche Strenge aus, worauf noch einzugehen sein wird. Sie reicht ihrem Gemahl den Fidibus, ihre Blicke sind aufeinander gerichtet. Die übrigen Teilnehmer der Tabagie bilden auf armlehnfreien Stühlen einen zum Betrachter hin geöffneten Stuhlhalbkreis.

Unter dem Baldachin, in Uniform gekleidet, sitzt leger der Kronprinz, in seiner linken Hand ein Tabakschüsselchen haltend; an seiner Seite, nur mit Kopf und Vorderlauf zu sehen, sein Jagdhund.[39] Kronprinz Friedrich Wilhelm (I.) wendet sich seinem rechten Stuhlnachbarn zu, einem seiner Onkel, wohl Markgraf Albert Friedrich von Brandenburg-Schwedt, der ebenso wie sein Bruder Christian Ludwig, wahrscheinlich links daneben dargestellt, stets zur engsten Entourage des Königs zählten. In der linken Bildhälfte sind weitere Ritter des Schwarzen Adlerordens dargestellt.[40] Der Favorit des Königs, Oberkämmerer Johann Kasimir Graf Kolbe von Wartenberg, ist vermutlich nicht anwesend. Es heißt, dass ihm der Tabak nicht bekam und er sich von den Sitzungen loskaufte.[41] Ob Oberhofmarschall August David Graf zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein präsent ist, lässt sich nicht feststellen. 1710 war sein letztes Jahr in der Funktion als Oberhofmarschall. Ende Dezember wurde er aufgrund von Misswirtschaft vom Dienst suspendiert. Zum Figurenprogramm des Gemäldes existieren keine Quellen. In der rechten Sphäre des Stuhlhalbkreises sind „die weniger hohen Mitglieder des Kollegiums“ versammelt.[42] Alle rauchen aus langstieligen Tonpfeifen, eine von den Niederlanden ausgehende Modeerscheinung des 17. Jahrhunderts, einige halten Tabakschüsselchen in der Hand. Leygebes Ansicht konzentriert sich auf den gemeinschaftlichen Genuss des Rauchtabaks. Die Ausgabe und Konsumtion von Bier, wie der Rauchtabak auch Heil-und Genussmittel zugleich, findet eher als Nebensache statt. Ein sogenannter „Kammertürke“, und drei „Mohren“, die seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert als Hofpersonal auch am kurbrandenburgischen Hof üblich waren, bedienen die Herrschaften mit Getränken, reichen brennende Kerzen und Fidibusse zum Entzünden der Pfeifen.[43] Auf dem Gemälde vermitteln sie als Assistenzfiguren zeitgenössisch beliebtes exotisches Flair. Im rechten Bildvordergrund sammelt ein Bediensteter Strafgelder ein. Die Sitzanordnung im Stuhlhalbkreis ohne Tisch animiert die Anwesenden zu verbaler Kontaktaufnahme, zur Kommunikation von Angesicht zu Angesicht. Bei dieser Anordnung könnte der König von seinem Platz aus die ihm von Thomasius angetragene Möglichkeit der Gemütsbeobachtung, nämlich das „Verborgene des Herzens der Menschen auch wider ihren Willen aus der täglichen conversation zu erkennen“ studiert haben.[44]

Der Entwurf eines Reglements zum Tabakskollegium Friedrichs I.

Außer dem hier erwähnten Gemälde Leygebes hat sich der anfangs erwähnte Entwurf eines Reglements für die Tabagie erhalten.[45] Das Dokument ist eines von sehr seltenen noch verfügbaren schriftlichen Reglements für eine höfische Geselligkeit vom Beginn des 18. Jahrhunderts. Es gewährt einen Einblick in ein relativ gelockertes Beisammensein einer geschlossenen gemischtgeschlechtlichen aristokratischen Rauchgesellschaft mit eigenen Ordnungsstrukturen und karitativem Charakter bei reduziertem Zeremoniell. Das Dokument ist nicht datiert, lässt sich aber auf die Zeit um 1710 eingrenzen.

Ob die vorgeschlagene Satzung die Genehmigung des Königs gefunden hat, ist nicht zu ersehen. Dass sie aber zumindest zur Besprechung gekommen ist, zeigt sich in der Festsetzung der Armenspenden und Strafen, die erst nachträglich mit Bleistift hinzugefügt wurden.[46]

36 Statuten vermitteln Normen eines gegenseitigen wohlanständigen Verhaltens im Rahmen des decorum. Die Kombination ethisch-moralischer Verhaltensregeln mit detaillierten Angaben zum Gebrauch von Rauchtabak erweist sich als Ausdruck des gesellschaftlichen Umgangs einer Umbruchszeit. Die Missachtung der Regeln wird von vorneherein in Kauf genommen.[47] Sie scheint weniger erstaunlich als das detaillierte Regelwerk an sich, das man sich ohne das ansonsten strukturgebende Zeremoniell auferlegt hat. Insgesamt gilt: wer gegen die festgesetzten Regeln verstößt, muss, wenn das Tabakskollegium ihn verurteilt, jedesmal „der Armuth zum besten“ einen Betrag von 16 Groschen in die Armenbüchse einzahlen. Die sich hier aus adligem geselligem Beisammensein ergebende karitative Verantwortung für das Wohl der Armen verweist auf die Sorge um das Gemeinwohl, ein Charakteristikum aller sich bildenden Sozietäten im Verlaufe des „geselligen Jahrhunderts“.[48] Wenn jemand die Konzession erhalten hat oder das Kollegium verlassen will, soll er 20-10 bzw. 10-5 Rthlr. in die Armenbüchse geben (Statuten 2 und 3).[49]

Aufnahmeriten für die Tabaksgesellschaft sind nicht bekannt. Die allgemeinen Organisatoria begrenzen die Anzahl der Teilnehmer auf zwölf, die mystische Zahl, zuzüglich der „zur Aufwartung befehligten“ (1). Der Beginn des Treffens wird mit „abendts umb sieben Uhr“ angegeben (4). Tugend, Höflichkeit, Vergnügen und Caritas erscheinen hier als Richtwerte der höfischen Rauchversammlung, die ganz selbstverständlich den in seinen Ursprüngen unhöfischen Tabakgebrauch integriert. Die Statuten zum allgemeinen geselligen Umgang stützen sich auf Ehrbarkeit und Sittsamkeit, auch beim „Schmauchen“ (5). Das Reglement schafft einen verbindenden Rahmen, in dem es versucht, das Konzept der freien und ungezwungenen conversation à la française mit dem durch das Naturrecht geprägten decorum, das die Achtung von Würde und Rechten der Anderen betont und den Bereich der Wohlanständigkeit, der bienséance regelt, in einer alltagssprachlichen Diktion miteinander in Einklang zu bringen.[50] So schreiben die Regeln ein „freundtliches und vergnügtes Gesichte“ (6), aktives Zuhören, Wohlwollen und Ehrerbietung im Bereich der Konversation vor.[51] Auch die Aufforderung, jeder solle wenigstens eine divertissante historie erzählen erinnert in Spontaneität und Ungezwungenheit an galante, leichte und heitere französische Salon-Kommunikation. Ähnlich wie in der dort verwendeten Sprache soll nichts „unverandtwohrtliches“ auf die Bahn gebracht werden (7). Harmonie und Einheit, gegenseitiges Vertrauen und keinesfalls Verstellung gelten als Grundlage der Kommunikation. Noch bestand die Gemeinsamkeit vor allem im relativ zwanglosen Raucherlebnis, im Zuhören bzw. Erzählen, noch fehlte das diskursive Element, das im Tabakskollegium Friedrich Wilhelms I. bereits in Anfängen spürbar ist und die bürgerlich-adligen Aufklärungsgesellschaften kennzeichnen wird.

Verboten waren das Zugleichreden (8), das Flüstern (22), jeglicher Schabernack (23), das Aufstehen ohne Lizenz (9) und das sich in seinen eigenen Kot Setzen (28). Letzteres ist wohl als ein Relikt antigrobianischer Satire zu sehen, die sich mit Vorliebe ungehobelter, unflätiger Tischsitten annahm.[52] Die Etikette wurde gewahrt, Hut, Handschuhe und Stock mussten vor dem Rauchen abgegeben werden (36). Insgesamt sollte man sich so verhalten, dass man niemandem lästig werden konnte.

Detailliert wird auch der Rauchvorgang reglementiert: So soll ein jeder seine Pfeife nicht zu hart und nicht zu lose stopfen (10), „soll nicht zu ungeheuer der Tobacks Rauch angezogen und ausgeblasen werden“ (13), soll niemand, wenn seine Pfeife aus ist, die Kohle oder Asche auf einen Tisch ausklopfen (16), „soll ein jeder seine Pfeife am Ende richtig wieder abliefern“ (19), soll keiner „im collegio sich befinden ohne daß er nit rauche“ (26), „soll ein jeder ohne erhebliche Ursache nicht unter drei Pfeifen rauchen“ (27). Die Autorität des Königs wird auch im Rauchvorgang festgeschrieben: „Soll niemandt anfangen zu rauchen ehe und bevor S. Königl. May. den Anfang gemachet.“ [53] Abweichend von Leygebes Gemälde, auf dem die „Mohren“ die Herrschaften mit brennendem Kerzenlicht und Fidibussen versorgen, heißt es im Entwurf des Reglements, dass „niemand sich wie S.K.M. des fidibus bedienen, noch weniger am Licht, sondern am Kohlenfeuer die pfeifen anstecken“ solle (33). Für die Glutpfannen fehlt die entsprechende Ablagefläche. Noch fördert keine gemeinsame Tafel die Zusammengehörigkeit der Raucher. Interessant in Bezug auf die Anwesenheit der Königin ist folgendes Statut: „Wann sich Frauenzimmer beim Collegio einfinden, soll selbige die pfeifen stopfen.“[54]

Im Reglement wird auch das passende Getränk zum Rauchtabak erwähnt: „Soll der Oberschenk allemahl sorgen, daß guth Bier vorhanden“ (20). Dies verweist auf die enge, vor allem in den Niederlanden gepflegte Zusammengehörigkeit dieses traditionsreichen Getränks mit Rauchtabak.[55]

Die Rolle der Königin im Tabakskollegium

Korrespondierend mit Leygebes Darstellung der dritten Gemahlin des Königs im Tabakskollegium wird im Reglement die Möglichkeit der Anwesenheit von Frauen ausdrücklich erwähnt – allerdings nur zum Pfeifestopfen. Diese Einbeziehung von Frauen in eine höfische Rauchgesellschaft wird von Kurfürstin Sophie von Hannover, Schwiegermutter des Königs, in einem Briefwechsel mit diesem bestätigt.[56] In einem 1722 erschienen „Tobacksdecorum“ wird rückblickend formuliert, „dass wenn das Tobbacs-Rauchen wider die Galanterie und den Hoff-Gousto wäre, so würde man wahrhaftig nicht vor einigen Jahren an einem der vornehmsten Höfe Teutschlands eine Tobacs-Compagnie aufgerichtet haben, welche mit Beywohnung der dasigen Prinzen und vieler Cavalier und Offizier täglich einige Nachmittags=Stunden diesem unvergleichlichen divertissement widmete/und eben dadurch dem Tobac die größte Renommée, Magnifience und Lustre gab. Nun wird sich niemand einbilden, daß deren Gemahlinnen nach ihrer Zuhause.kunfft sie mit einer froiden und verdrießlichen Mine werden empfangen haben/weilen auch die viele sich mit in selbiger Gesellschaft einfanden/ und par Compagnie ein Pfeiffgen mit rauchten.“[57]

Aber zunehmend wurden Frauen von Rauchgesellschaften ausgeschlossen, weibliches Tabakrauchen verpönt. Sie verlegten sich auf das Tabakschnupfen.[58] Die Teilnahme der Königin Sophie Luise am Tabakskollegium erstaunt, war sie doch strenggläubige Pietistin, die weltliche Geselligkeiten und Hoflustbarkeiten wie französische Komödien und ähnliches nicht duldete.[59] Die folgenden Ausführungen zur Person der Königin im Zusammenhang mit dem Tabakskollegium stützen sich überwiegend auf Berichte hannoverscher Residenten, hier vor allem auf diejenigen J. W. Heuschs.[60]

Es schien, dass sie „von ihren Gewissensdirectoren die Dispense“ erhalten hätte, „alles zu thun, was S.K.M. angenehm sein kann, wenn es schon den Regeln des Pietismi nicht allerdings gemäß sein sollte (Hannover, 23. November 1709)“.[61] Dem König gefiel diese Anhänglichkeit zunächst. Allabendlich begleitete ihn Sophie Luise in das Tabakskollegium und stopfte ihm dort die Pfeife, wie man rühmte „mit sehr guter grace“ (Hannover, 22. Februar 1710).[62] Stolz schrieb er an seine Schwiegermutter, die Kurfürstin Sophie zu Hannover: „Sie steckt mir die Pfeife an und nimmt Vergnügen an allem, woran ich Vergnügen finde. Sie ist recht eine Frau, wie Michel de Montaigne sie beschreibt, und ich bin recht glücklich, sie gefunden zu haben, denn sie tut alles, was ich will (…).“[63] Neben den Begleitgängen in das Tabakskollegium kochte die Königin ihrem Gemahl, „der einer besonderen Pflege sehr bedurfte“, jeden Mittag eine kräftige Suppe (Hannover, 24. Mai 1710).[64]

Aber ihre übergroße Besorgnis, aufgrund derer sie Tag und Nacht nicht von der Seite des Königs wich, führte zu Distanzierung und Ablehnung. Der König fühlte sich beaufsichtigt und zog die Kronprinzessin als Gesellschafterin vor. Die Königin distanzierte sich eine Zeitlang vom Tabakskollegium, „das doch zugleich das Feld derber Ausgelassenheit sein mochte (Hannover, 1. April 1710)“.[65] Aber bald kehrte sie zu dieser Zusammenkunft der Männer zurück, „trotzdem es alle nicht für geziemend erachteten (Hannover, 15. April 1710)“. Man bemerkt, dass der Kronprinz die Königin auffällig vernachlässigte, „er gab ihr nicht mehr die Hand, um sie zum Tabakskollegium zu führen (Hannover, 22. April 1710)“.[66] Schließlich rauchte die Königin selbst (16. September 1710).[67] Sie wurde feierlich in das Kollegium eingeführt. Eine rauchende Pietistin, Genussfreudigkeit contra Moral, das führte allseitig zu heftiger Kritik. Schließlich ließ die Königin von der „gehabten pietistischen und verdrießlichen Manier“ wieder etwas ab. Sie ging nicht mehr in das Tabakskollegium „und begreifet endlich, dass solches ihr nicht gar anständig gewesen (29. August)“.[68]

Aus den Berichten des hannoverschen Gesandten Heusch gehen weitere Gegebenheiten, die Tabagie betreffend, hervor. Wie im Reglement erwähnt er eine Teilnehmerzahl von etwa 12 Personen. Mit traditionellem hoföffentlichem Zeremoniell wurde der Zugang in den zeremoniellreduzierten Rückzugsraum Tabakskollegium gestaltet. Er geschah in einer feierlichen Prozession. Vier Pagen mit Laternen beleuchteten den Weg. Der König wurde im Tragstuhl getragen. Dahinter folgte die Königin, die vom Kronprinzen oder einem Markgrafen geführt wurde.[69] Beim Rauchen bediente man sich eines genauen und streng beachteten Komments. Es wurde mit den Kommandos „das Gewehr zu laden, das Gewehr anzulegen, Feuer zu geben“ begonnen.[70] Auch in diesem intimen Kreis wurden scheinbar ähnlich wie in Friedrichs großer öffentlicher Festkultur gern militärische Elemente aufgenommen.[71]

Übereinstimmend mit dem o. a. Reglement hatte jeder nicht unter drei Pfeifen zu rauchen. Nur der König rauchte meist weniger (Hannover, 11. März 1710). Heuschs Bericht überliefert das Tabakskollegium als „Schule höfischer Sitte“, in der streng auf ein maßvolles Betragen der Mitglieder geachtet wurde.[72] Im decorum wurde gemäß der bienséance, der Wohlanständigkeit als Richtschnur des angemessenen Verhaltens, ein schon in Tugendlehren der Antike geläufiger maßvoller Mittelweg zwischen Extremen gesucht, der keinen Hass, Missgunst oder Neid hervorrufen sollte. Es durfte nicht zu laut und nicht zu leise gesprochen werden. Keiner durfte übermäßig lachen, aber auch nicht zu leise. Strafe stand auf jeder Verletzung der gesellschaftlichen Form.[73] Über Einzelheiten der schon erwähnten „derben Ausgelassenheit“ sind wir aufgrund mangelnder Quellen nicht informiert.

Dass der abgeschlossene Innenraum Tabakskollegium kein gänzlich politikfreier Raum war, lässt sich aus der Aussage eines Teilnehmers, des seit 1711 als außerordentlicher sächsischer Gesandter fungierenden Ernst Christoph von Manteuffels, vom 9. Februar 1712 schließen. Vor dem Hintergrund der Friedensverhandlungen zum Ende des Spanischen Erbfolgekrieges schrieb er an den sächsischen Kurfürsten und König in Polen König August II., „que S: M. Pr.[ussienne] dit bien au soir avec beaucoup de joye à la tabagie, que le Roy de France l’avoit reconnu pour Roy (…).“[74] Die relativ gelockerte Atmosphäre des Tabakskollegiums diente auch als Rahmen „dass die Herren Abgesandten ihren Neujahrswünschen für den König des Abends im Tabacks=Collegio nachkommen.“[75]

Dass auch bei reduziertem Zeremoniell – wie Leygebes Gemälde zeigt – die Herrschaften von Personal versorgt wurden, unterstreicht eine zum Reglement gehörende Anweisung, „wie die Diener bei dem new angeordneten Tobackscollegio sich zu verhalten“ haben.[76] In insgesamt acht Statuten wird die Tätigkeit der Diener reglementiert.

Da zum barocken Hofstaat bekanntlich lustige Räte und Hofnarren gehörten, war es im Tabakskollegium Hofnarr Jaeckel, gleichzeitig Tambour des Regiments Friedrichs I., der „mit einer Narrenkutte und pritschen erscheinen und nach gebühr auffwarten“ sollte (7). Außerdem sollte er „acht geben, dass niemandt, der zum Collegio und der Auffwartung nicht gehört, ins Gemache kommen“ (8). Der Leiblakei George sollte alles vorbereiten, Toback, Pfeifen, Fidibus, Stühle und Tische bereitstellen, die leicht zerbrechlichen Pfeifen alle „abendt wieder in Verwahr nehmen“ (1 und 3).

Fazit und Ausblick

Am Übergang in das gesellige Jahrhundert bildete das Tabakskollegium Friedrichs I. einen ersten Schritt auf dem Weg des Rückzugs aus repräsentativer höfischer Empfangs- und Fest-Geselligkeit am brandenburgisch-preußischen Hof in einen „privateren“ Kommunikationsrahmen. Der König verlegte seine geschlossene Tabaksgesellschaft in einen Raum der traditionellen Konferenznutzung in den Paradekammern des Berliner Schlosses. Nach außen wurde Distinktion gewahrt, innen durch das gemeinsame Rauchen Identität geschaffen.[77] Die Tabagie verband reduziertes Zeremoniell mit zeitgenössisch verstandener „gesundheitsbewusster“ Entspannung, Information und Vergnügen bei Rauchgenuss und Bier. Beim Besuch von Staatsgästen bot sie die Möglichkeit modischen Prestigegewinns.

Die im Gemälde Leygebes dargestellte relativ lockere Zusammenkunft des Tabakskollegiums und das als Entwurf überlieferte Reglement heben sich recht unprätentiös von den Versammlungen weltlicher Orden wie der Verleihung des Schwarzen Adlerordens ab, die Friedrich I. im traditionellen Fürstenhabitus ebenfalls in den Paradekammern des Berliner Schlosses initiierte. Im Verhältnis dazu zeigt sich seine Tabagie zwar räumlich im Barock-Ambiente traditioneller Hofkultur, als höfische und zeremoniellreduzierte Geselligkeit mit einem exotischen Heil- respektive Genussmittel aber als neue, noch recht ungewöhnliche Form höfischer Geselligkeit am preußischen Hof.

Sein Sohn, Friedrich Wilhelm I., zweiter König in Preußen, hat die Anregung seines Vaters aufgegriffen und nach seinem Verständnis zugleich radikal verändert. Er brach in seinem Tabakskollegium mit höfischen Konventionen, gestaltete es gänzlich ohne Zeremoniell, antihöfisch, mit bürgerlichem Habitus. Es entstand ein zeitgenössisch modernes, männlich-militärisch geprägtes Kommunikationsforum bei Rauchtabak und Bier, eine frühaufklärerisch geprägte Mischung aus Geselligkeit, Vergnügen, Information und politischem, vom König eingeforderten Diskurs, ein eigenwilliger Beitrag zum zukunftsweisenden Reformprogramm Friedrich Wilhelms I.[78]

 

[1] Paul Carl Leygebe, „Das Tabakskollegium Friedrichs I. in der Drap d’or-Kammer des Berliner Schlosses“, um 1710, Öl auf Leinwand, 131 x 166 cm, Berlin, SPSG, Schloss Charlottenburg, GK I 1556; Fürstliches Archiv Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Bad Laasphe [künftig zitiert: Fürstliches Archiv Bad Laasphe], WAF F 121: Ohnmaßgebliches Project eines Reglements für das von Sr. Königl. May. allergnädigst agreirte Tobacks Collegium [künftig zitiert: Project eines Reglements], undat., unfol.; Berlin, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz [künftig zitiert: GStA PK] Brandenburg-preußisches Hausarchiv [künftig zitiert BPH], Rep. 45, Nr. 44, Die Satzungen des Tabakskollegiums Friedrichs I. von Preußen, Aus den Papieren des Oberhofmarschalls August von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Maschinenschriftliche Kopie des o. a. Reglements, mitgeteilt von Karl Großmann, [künftig zitiert: Großmann, Die Satzungen des Tabakkollegiums], undat., S. 1-3; Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, 10026 Geheimes Kabinett, Loc. 2988/5, Ernst Christoph von Manteuffel an König August II.; Johann von Besser (1654-1729), Schriften, Bd 3: Ceremonial-Acta, bearb. von Vinzenz Czech/Holger Kürbis, hrsg. von Peter Michael Hahn/Knut Kiesant, Heidelberg 2009 [künftig zitiert: Johann von Besser 3], S. 393, 468, 487; Hans Droysen, Vom Hofe Friedrichs I. 1709-1711, in: Paul Seidel (Hrsg.), Hohenzollern-Jahrbuch 4 (1915), S. 52-80, bes. S. 66, 67, 69, 78; Walter Koch, Hof und Regierungsverfassung König Friedrich I. von Preussen (1697-1710), Breslau 1926, S. 95 und 96.

[2] Vgl. Friedrich Vollhardt, Selbstliebe und Geselligkeit. Untersuchungen zum Verhältnis von naturrechtlichem Denken und moraldidaktischer Literatur im 17. und 18. Jahrhundert, Tübingen 2001, S. 174f.

[3] Vgl. Manfred Beetz, Frühmoderne Höflichkeit. Komplimentierkunst und Gesellschaftsrituale im altdeutschen Sprachraum (Germanistische Abhandlungen, 67), Stuttgart 1990, S. 122.

[4] Florian Gelzer, Konversation und Geselligkeit im ‚galanten Diskurs‘ (1680-1730), in: Rüdiger Schnell (Hrsg.), Konversationskultur in der Vormoderne. Geschlechter im geselligen Gespräch, Köln/Weimar/Wien 2008, S. 499.

[5] Galanterie, ein mit der Frühaufklärung zeitgleiches, aus der höfischen Kultur stammendes vielschichtiges, auf Anmut, Feinheit, Witz, Natürlichkeit und Lässigkeit basierendes ethisches und ästhetisches Verhaltens- und Kommunikations-ideal, das aus Italien kommend sich im 17. Jahrhundert vor allem in französischer Salongeselligkeit und -literatur und um 1700 auch in Deutschland im literarischen Bereich verbreitete. Thomasius versuchte, im Klima des Austauschs von Hof- und Gelehrtensphäre den air galant mit seiner naturrechtlichen Sittenlehre zu verbinden und basierend auf inneren Tugenden seiner universitären Zuhörerschaft aus Adel und aufstrebendem Bürgertum näher zu bringen. Vgl. dazu: Galanterie und Frühaufklärung, hrsg. von Daniel Fulda für das Interdisziplinäre Zentrum für die Erforschung der Europäischen Aufklärung (Kleine Schriften des IZEA, 1), Halle (Saale) 2009; Jörn Steigerwald, Galanterie. Die Fabrikation einer natürlichen Ethik der höfischen Gesellschaft (1650-1710) (Neues Forum für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, 41), Heidelberg 2011.

[6] Christian Thomasius, Dem Durchlauchtigsten, Großmächtigesten Herrn Friederich dem III. (…) Seinem Gnädigsten Chur=Fürsten und Herrn, offeriret in Unterthänigsten Gehorsam die neue Erfindung einer wohlgegruendeten und fuer das gemeine Wesen hoechstnoethigen Wissenschaft, Das Verborgene des Hertzens anderer Menschen auch wider ihren Willen aus der taeglichen Conversation zu erkennen, Halle, den letzten Dez. 1691 (= Erfindung der Wissenschaft anderer Menschen Gemüth zu erkennen) in: Ders., Allerhand bisher publicirte kleine Teutsche Schrifften/Mit Fleiß colligiret und zusammen getragen; Nebst etlichen Beylagen und einer Vorrede, 3. Aufl., Halle 1721, S. 411-442.

[7] Beetz, Frühmoderne Höflichkeit (wie Anm. 3), S. 106f.

[8] Barbara Stollberg-Rilinger, Die Aufklärung. Europa im 18. Jahrhundert (Reclams Universal-Bibliothek, 18882), 2. überarb. und aktual. Aufl., Stuttgart 2000, S. 119-122.

[9] Wolfgang Hardtwig, Genossenschaft, Sekte, Verein in Deutschland, Bd. 1: Vom Spätmittelalter bis zur Französischen Revolution, München 1997, S. 207-238. Der Große Kurfürst wurde als 401. Mitglied in der Fruchtbringenden Gesellschaft unter dem Gesellschaftsnamen „Der Untadeliche“ geführt.

[10] Markus Fauser, Das Gespräch im 18. Jahrhundert. Rhetorik und Geselligkeit in Deutschland, Stuttgart 1991, S. 63

[11] Andreas Gestrich, Absolutismus und Öffentlichkeit. Politische Kommunikation in Deutschland zu Beginn des 18. Jahrhunderts (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, 103), Göttingen 1994, S. 73.

[12] In Berlin traf sich die wissenschaftliche calvinistische Spanheimgesellschaft, in Halle existierte 1701-03 bereits eine literarische Gesellschaft.

[13] Im europäischen Rahmen hatte auch Christina von Schweden einige Jahrzehnte zuvor als regierende Königin zum Typus der musenfördernden Regentin gezählt und u. a. mit René Descartes renommiert. In: Wilhelm Ernst Winterhager, Der Hof als Leitmodell für die Gesellschaft: Schweden – ein Sonderfall?, in: Klaus Malettker/Chantal Grell (Hrsg.), Hofgesellschaft und Höflinge an europäischen Fürstenhöfen in der frühen Neuzeit (1.-18. Jh.), Internationales Kolloquium der Philipps-Universität Marburg in Zusammenarbeit mit der Universität Versailles Saint-Quentin, Marburg 2000, S. 421-439.

[14] Annerose Menninger, Genuss im kulturellen Wandel. Tabak, Kaffee, Tee und Schokolade in Europa (16.‑19. Jahrhundert), Stuttgart 2004, S. 177ff.

[15] Frank Dittmer, Tabakkultur in Oranienbaum. Erinnerungen an ein altes einheimisches Gewerbe (Oranienburger Hefte, 3), Oranienbaum 2002.

[16] Cornelis Bontekoe, Kurtze Abhandlung Von dem Menschlichen Leben/Gesundheit/Kranckheit undTod: In Drey unterschiedenen Theilen verfasset/Davon das I. Unterricht giebet von dem Leibe/und desselben zur Gesundheit dienlichen Verrichtungen. II. von der Kranckheit/und derselben Ursachen. III. Von denen Mitteln/das Leben und die Gesundheit zu unterhalten und zu verlängern/die meisten Kranckheitn aber/und ein daraus entstehendes besschwerliches Alter/durch Speise/Tranck/Schlaffen/Thee, Coffee Chocolathe, Taback/und andere dergleichen zur Gesundheit dienliche Mittel/eine geraume Zeit zu verhüten. Wobey noch angehänget Drey kleine Tractätlein I. Von der Natur, II. Von der Experienz oder Erfahrung, III. von der Gewißheit der Medicin oder Heil-Kunst, Budissin 1688, S. 383.

[17] Die Sitte des Tabakschnupfens, ursprünglich ein medizinisches Mittel zur Reinigung der Nase, setzte sich vor allem in Frankreich als Genuss der Oberschicht durch. Auch in Spanien hatte die Exklusivität der Accessoires, vor allem die kostbaren Tabatieren, entscheidenden Anteil daran. In Preußen wurde Friedrich II. als Tabatieren-Sammler bekannt.

[18] Menninger, Genuss im kulturellen Wandel (wie Anm. 14), S. 264f.

[19] Die Biersuppe zum Frühstück wurde langsam ersetzt durch Kaffee und Gebäck, das Kaffeekränzchen der Damen kam ebenso auf wie neue Pausengewohnheiten.

[20] Susanne Friedrich, Das Informations- und Kommunikationssystem des Immerwährenden Reichstages um 1700, Berlin 2007, S. 167f.

[21] A. Gombert, Noch einiges über Schlagworte und Redensarten (Schluß) in: Zeitschrift für Deutsche Wortforschung 3 (1902), Heft 3, S. 333.

[22] Egon Caesar Conte Corti, Die trockene Trunkenheit. Ursprung Kampf und Triumph des Rauchens, Leipzig 1930, S. 190f.

[23] Berlin, GStA PK, Geheimer Rat, Rep. 52, Nr. 159.

[24] Jürgen Luh, „Elevation, Macht und Ansehen“. Die politischen Ziele Friedrichs III./I. in: Frank Göse (Hrsg.): Im Schatten der Krone. Die Mark Brandenburg um 1700 (Brandenburgische historische Studien, 11), Berlin 2002.

[25] Frank Göse, Friedrich I. (1657-1713). Ein König in Preußen, Regensburg 2012, S. 156f.

[26] Jan-Hendrik Olbertz, Universitäts- und Wissenschaftsreformen aus zwei Jahrhunderten in Preußen. Die Universitäten von Halle und Berlin, in: Thomas Müller-Bahlke (Hrsg.), Gott zur Ehr und zu des Landes Besten. Die Franckeschen Stiftungen und Preußen. Aspekte einer alten Allianz. Katalog zur Ausstellung in den Frankeschen Stiftungen zu Halle, Halle (Saale) 2001, S. 276.

[27] Erast Schubersky und Peter Sauerwald, Der Hohe Orden vom Schwarzen Adler. Stiftung und Verleihungen unter König Friedrich I. in Preußen 1701-1713, in: Preussen 1701. Eine Europäische Geschichte, Bd. 2: Essays, hrsg. vom Deutschen Historischen Museum und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Berlin 2001, S. 204f.

[28] Berlin, GStA PK, BPH, Rep. 45 C, Nr. 5, Bl. 7.

[29] Droysen, Vom Hofe König Friedrichs I. (wie Anm. 1), S. 69, Fußnote 2.

[30] Martina Christine Enke, Über die Bedeutung des Tabaks in der europäischen Medizin vom 16. bis ins 20. Jahrhundert, Berlin 1998, S. 137-143.

[31] Georg Schnath (Hrsg.), Briefwechsel der Kurfürstin Sophie von Hannover mit dem Preußischen Königshause, Brief Nr. 245 vom 17. Dezember 1709, Berlin/Leipzig 1927, S. 179.

[32] Berlin, GStA PK, Rep. K 131 E, Bl. 47.

[33] Johann von Besser 3 (wie Anm. 1), S. 393 und S. 468.

[34] Das Gemälde des Tabakskollegiums Friedrichs I. von Leygebe befand sich ursprünglich im Berliner Schloss, dann Anfang des 20. Jhdts. im Hohenzollernmuseum im Schloss Monbijou. Nach Auslagerung im 2. Weltkrieg ist es heute im Schloss Charlottenburg ausgestellt. – Vermutlich hat das Gemälde eines unbekannten deutschen (?) Malers, „Tabaksgesellschaft um 1670“, die Darstellung des Tabakskollegiums Friedrichs I. von P. C. Leygebe beeinflusst. Die Rauchgesellschaft findet in einer vermutlich deutschen Hofhaltung im kulturellen Einflussbereich der Niederlande statt. Im Bildvordergrund befindet sich als Rückenfigur ein „Hofzwerg“, der Fidibusse bringt. Vgl. Helmut Börsch-Supan, Die Gemälde des Jagdschlosses Grunewald, Berlin 1963, S. 56. Helmut Börsch-Supan, Schlossführer Jagdschloss Grunewald, hrsg. von der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten, Berlin 2001, S. 71, schreibt das Gemälde Jan Thomas (?) zu. Heute befindet es sich im Schloss Caputh.

[35] Guido Hinterkeuser, Das Berliner Schloss – mehr als nur Fassade. Die verlorenen Innenräume des Berliner Schlosses und die Möglichkeiten der Rekonstruktion zerstörter Raumkunst nach 1945, Berlin 2006, S. 29.

[36] Thomas W. Gaethgens, Friedrich I., Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II. Drei Konzepte der Repräsentation und des herrschaftlichen Wohnens am preußischen Hof, in: Christoph Kampmann u. a. (Hrsg.), Bourbon-Habsburg-Oranien. Konkurrierende Modelle im dynastischen Europa um 1700, Köln u. a. 2008, S. 126ff.

[37] Erich Konter, Das Berliner Schloß im Zeitalter des Absolutismus. Architektursoziologie eines Herrschaftsortes (Arbeitshefte des Instituts für Stadt- und Regionalplanung der Technischen Universität Berlin, Sonderheft 3, Monographien zum Berliner Schloß), Berlin 1991, S. 88.

[38] Käthe Klappenbach, Kronleuchter – Kunstwerk oder Gebrauchsgegenstand?, in: Die Kunst zu bewahren. Restaurierung in den preußischen Schlössern und Gärten. Jahrbuch Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg 8 (2006), hrsg. im Auftrag des Stiftungsrates von der Generaldirektion der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Potsdam 2010, S. 25.

[39] Der Zusammenhang zwischen Tabakgenuss und Jagd könnte auf Gepflogenheiten des vom Kronprinzen verehrten Verwandten Wilhelm III. von Oranien verweisen. Bei ihm gehörten die Jagd und die sich anschließende Rauchgesellschaft zum höfischen Ideal und Adelsgestus. Vgl. Samuel Jakob Morgenstern, Über Friedrich Wilhelm I., Berlin 1793, S. 166.

[40] Droysen, Vom Hofe König Friedrichs I. (wie Anm. 1), S. 66, Bildunterschrift unter Ausschnitt linke Bildhälfte.

[41] Ebd., S. 69, Fußnote 3.

[42] Ebd., S. 67, Bildunterschrift unter Ausschnitt rechte Bildhälfte.

[43] Berlin, GStA PK, Rep. 36, Nr. 304; Andreas Becker, Preußens schwarze Untertanen. Afrikanerinnen und Afrikaner zwischen Kleve und Königsberg vom 17. bis ins frühe 19. Jahrhundert., in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 22 (2012), Heft 1, S. 1-32.

[44] Vgl. Thomasius, Erfindung der Wissenschaft anderer Menschen Gemüth zu erkennen (wie Anm. 6).

[45] Fürstliches Archiv Bad Laasphe, Project eines Reglements (wie Anm. 1).

[46] Berlin, GStA PK, BPH, Rep. 45, Nr. 44; Großmann, Die Satzungen des Tabakskollegiums (wie Anm. 1), S. 1.

[47] Markus Meumann, Verhaltensregeln und Hierarchien in der Aufklärung, in: Holger Zaunstöck/Markus Meumann (Hrsg.), Sozietäten, Netzwerke, Kommunikation, Tübingen 2003, S. 135ff.

[48] Richard van Dülmen, Die Gesellschaft der Aufklärer. Zur bürgerlichen Emanzipation und aufklärerischen Kultur in Deutschland, durchges. Neuausg., Frankfurt am Main 1996, S. 122; Ulrich im Hof, Das gesellige Jahrhundert, Gesellschaft und Gesellschaften im Zeitalter der Aufklärung, München 1982, S. 13.

[49] Die Nummern der Statuten werden im Folgenden jeweils in einer Klammer gekennzeichnet.

[50] Florian Gelzer, Konversation und Geselligkeit im ‚galanten Diskurs‘ (1680-1730) in: Rüdiger Schnell (Hrsg.), Konversationskultur in der Vormoderne. Geschlechter im geselligen Gespräch, Köln/Weimar/Wien 2008, S. 493f.

[51] Manfred Beetz, Leitlinien und Regeln der Höflichkeit für Konversationen, in: Wolfgang Adam (Hrsg.), Geselligkeit und Gesellschaft im Barockzeitalter, Teil II (Wolfenbütteler Arbeiten zur Barockforschung, 28, 2), Wiesbaden 1997, S. 579.

[52] Barbara Zaehle, Knigges Umgang mit Menschen und seine Vorläufer. Ein Beitrag zur Geschichte der Gesellschaftsethik (Beiträge zur neueren Literaturgeschichte, 22), Heidelberg, 1933, S. 26f.

[53] Fürstliches Archiv Bad Laasphe, Project eines Reglements (wie Anm. 1), Statut 25.

[54] Ebd., Statut 35.

[55] Schon zur Regierungszeit des Vaters Friedrichs I. wurde holländisches Bier am kurfürstlichen Hof wertgeschätzt und die Brauerei einem aus Breda stammenden Bierbrauer Cornelius Ruyggens übertragen. Vgl. Louis Schneider, Das Kurfürstliche Jagdschloß in Glienicke, in: Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Potsdams, Sitzung vom 30. September 1862, Potsdam 1864, S. 5.

[56] „Zudem ist es mir auch recht erfreulich zu vernehmen, dass Eure Majestät so sehr zufrieden mit Ihrer Königin leben und dass Ihre Majestät Ihnen die Tabakspfeife füllen; dessen kann ich mich auch rühmen, dass ich einst dabei war und dass dies meine beste Zeit war.“ Zitiert nach Georg Schnath (Hrsg.), Briefwechsel der Kurfürstin Sophie von Hannover mit dem Preußischen Königshause, Brief 246 vom 21. Dezember 1709, Berlin/Leipzig 1927, S. 179.

[57] Venus rebutée, das ist: Allerhand neue/zum unverwelcklichen Ruhm des Tobacks gereichende/curieuse, lustige moralische und satyrische Einfälle/Nebst einem Discours vom Tobacks=Decoro und der so genannten Tobacks=Freyheit zum vergoennten Zeit=Vertreib der studierenden Jugend mitgetheilt von Philone de Conversationibus, Cölln 1722, S. 60.

[58] Dass dies im frühen 18. Jahrhundert besonders die am Hofe von Versailles lebenden Damen praktizierten, wird von der dort lebenden Elisabeth Charlotte von Orléans, bekannt als Liselotte von der Pfalz (1652-1722) bestätigt und gleichzeitig für ihre eigene Person radikal abgelehnt. „Nichts in der Weldt eckelt mich mehr, alß der schnu(p)fftapack; er macht heßliche naßen, durch die naß reden und abscheulich stincken.(…)“, Marly, den 8. Augusti 1715, zitiert in: Wilhelm Ludwig Holland (Hrsg.), Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orléans aus den Jahren 1707-1715, Tübingen 1871, Brief 720, S. 604.

[59] Friedrich I. hatte die auf dem Lande fernab höfischer Kabalen aufgewachsene und streng lutherisch erzogene junge Frau nach dem frühen Tod seiner zweiten Gemahlin Sophie Charlotte 1708 aus Dynastieräson geheiratet. Es zeigte sich bald, dass sie dem intriganten Berliner Hofleben nicht gewachsen schien. Sie flüchtete sich in ausgeprägten religiösen Eifer und versuchte durch besondere Sittsamkeit und religiöse Strenge ihre Stellung bei Hofe zu festigen. Sie ließ ihr Kabinett mit biblischen Historien und Sprüchen ausmalen, betete täglich mehrere Stunden mit August Hermann Francke, dem sie über Dritte nicht unerhebliche Summen für seine Armeneinrichtungen zukommen ließ bzw. mit ihrem Beichtvater Johann Porst. Dies alles und das reformierte Bekenntnis des Königs führten bald zu Spannungen zwischen den Eheleuten. Nach anfänglicher Gemeinsamkeit distanzierte sich der König immer mehr von seiner in zunehmenden religiösen Fanatismus verfallenden Gemahlin. Inzwischen war dem Thronfolgerpaar Friedrich Wilhelm (I.) und Sophie Dorothea ein überlebender Stammhalter geboren worden. Kurz vor dem Tod Friedrichs I. 1713 wurde Sophie Luise geistig umnachtet auf eignen Wunsch in ihre Heimat zurückgeschickt. Die 1712 von ihr gestiftete und später nach ihr benannte Berliner Sophienkirche in Mitte erinnert an sie. Vgl. Friedrich Wigger, Aus dem Leben der Königin Sophie Luise von Preußen, in: Jahrbücher und Jahresbericht des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde 41 (1876), S. 37f.; Ines Elsner, Friedrich und die Frauen. Von drei Ehefrauen und einer Mätresse, die keine war, in: Preußen 1701. Eine europäische Geschichte, Bd. 2: Essays, hrsg. vom Deutschen Historischen Museum und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Bandenburg, Berlin 2001, S. 79-90.

[60] Koch, Hof und Regierungsverfassung (wie Anm. 1), Vorwort, S. VII: „Vorliegende Arbeit wurde laut Verfasser bereits im Jahre 1913/14 vor dem Kriege abgeschlossen, wurde mit dem Preis der Köpkestiftung ausgezeichnet. (…) Eine psychologische Darstellung des Hoflebens wurde vor allem durch die reichhaltigen und lebensvollen Berichte der hannöverschen Gesandten ermöglicht (…). Die Gesandschaftsberichte werden zitiert nach dem Aufbewahrungsort und dem Datum.“

[61] Ebd., S. 95.

[62] Ebd., S. 95.

[63] Georg Schnath (Hrsg.), Briefwechsel der Kurfürstin Sophie von Hannover, Brief 245 vom 17. Dezember 1709, Berlin/Leipzig 1927, S. 179.

[64] Koch, Hof und Regierungsverfassung (wie Anm. 1), S. 95.

[65] Ebd., S. 96.

[66] Ebd., S. 96.

[67] Ebd., S. 96.

[68] Droysen, Vom Hofe König Friedrichs I. (wie Anm. 1), S. 78, Fußnote 2.

[69] Koch, Hof und Regierungsverfassung (wie Anm. 1), S. 96.

[70] Ebd., S. 96.

[71] Göse, Friedrich I. (wie Anm. 25), S. 290.

[72] Ebd., S. 96.

[73] Koch, Hof und Regierungsverfassung (wie Anm. 1), S. 96.

[74] Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, 10026 Geheimes Kabinett, Loc. 2988/5, Bl. 9.

[75] Johann von Besser 3 (wie Anm. 1), S. 487.

[76] Fürstliches Archiv zu Bad Laasphe, WAF F 121, Reglement wie die Diener bei dem new angeordneten Tobackscollegio sich zu verhalten haben, in: Project eines Reglements (wie Anm. 1).

[77] Axel Schmitt, Inszenierte Geselligkeit. Methodologische Überlegungen zum Verhältnis von Öffentlichkeit und Kommunikationsstrukturen im höfischen Fest der Frühen Neuzeit, in: Wolfgang Adam (Hrsg.), Geselligkeit und Gesellschaft im Barockzeitalter, 2 Bde., Wiesbaden 1997, Bd. 2, S. 729f.

[78] Erika L. Preiße, Geselligkeit und Genuss – Friedrich Wilhelm I. im Spektrum höfischer Kommunikationsstrategien, in: Frank Göse/Jürgen Kloosterhuis (Hrsg.), Mehr als nur Soldatenkönig. Neue Schlaglichter auf Lebenswelt und Regierungswerk Friedrich Wilhelms I. (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz. Forschungen, 18), Berlin 2020, S. 291-316; Jürgen Kloosterhuis, Liebe Kinder, gute Kameraden. Friedrich Wilhelms I. Tabakskollegium als Sehnsuchtsort, in: Frank Göse/Jürgen Kloosterhuis (Hrsg.), Mehr als nur Soldatenkönig. Neue Schlaglichter auf Lebenswelt und Regierungswerk Friedrich Wilhelms I. (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz. Forschungen, 18), Berlin 2020, S. 363-396.

 

Diesen Artikel zitieren: Erika L. Preiße, Das erste preußische Tabakskollegium – Rauchgeselligkeit am Hofe Friedrichs I., in: Texte des RECS #41, 23/04/2021, URL: https://recs.hypotheses.org/6354.

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Redakteurin: Jessica Korschanowski (23. April 2021). Texte des RECS #41: Das erste preußische Tabakskollegium – Rauchgeselligkeit am Hofe Friedrichs I. Research Center Sanssouci. Abgerufen am 18. September 2024 von https://doi.org/10.58079/tdlp


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.