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Texte des RECS #54: Die Dienststelle Neues Palais – Ein Beitrag zur Geschichte der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten 1927–1945

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Sven Olaf Oehlsen (SPSG)

Umlaufmappe der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten, Potsdam, SPSG, Archiv

Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges ist die schriftliche Überlieferung der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten verbrannt. Inhaltliche Aussagen zur Arbeit der Verwaltung konnten deshalb kaum gemacht werden. Glücklicherweise sind nun vor kurzem Handakten der Dienststelle Neues Palais aufgefunden worden, die, da sie nur zur Kenntnis weitergereicht wurden, nach einer vorgeschriebenen Aufbewahrungspflicht eigentlich hätten vernichtet werden sollen.[1] Die Unterlagen geben Einblick in die Aufgabenwahrnehmung der Dienststelle und der Schlösserverwaltung im Allgemeinen. Nachfolgend wird ein Überblick über den Verwaltungsablauf der Staatlichen Schlösser und Gärten gegeben mit der Dienststelle Neues Palais im Mittelpunkt. Es werden Aussagen zur Aufgabenwahrnehmung, zum Personal, zu den Liegenschaften, den Öffnungszeiten und Besucherzahlen gemacht. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten und des Zweiten Weltkrieges beschrieben.

Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten (1927–1945)
Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen, wie mit dem Hohenzollernerbe umgegangen werden soll, kam es 1927 zur Gründung einer Schlösserverwaltung. Am 1. April 1927 nahm die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten ihre Arbeit auf. Sie war für ca. 50 Schlösser nebst Garten- und Parkanlagen von Königsberg im Nordosten bis zur Klause bei Kastel im Südwesten des ehemaligen Königreichs Preußen verantwortlich. In der Dienst- und Geschäftsordnung der Schlösserverwaltung von 1938 war festgeschrieben, ihre Aufgabe sei „die ihrer Obhut anvertrauten Schlösser, Sammlungen und Gartenanlagen ihrem geschichtlichen und künstlerischen Werte gemäß zu erhalten, zu pflegen und für Volksbildung und Wissenschaft nutzbar zu machen. Durch geeignete Maßnahmen hat sie insbesondere danach zu streben, diesen Nationalbesitz dem Verständnis des ganzen deutschen Volkes zu erschließen, aber auch ausländischen Besuchern die hierin verkörperte deutsche Geschichte und Kultur nahezubringen.“[2]

Berliner Schloss, Schloßfreiheit / Ecke Schloßplatz, Bombenschäden aufgenommen im Februar 1945
© SPSG

Die Schlösserverwaltung unterstand der Abteilung für Kunstangelegenheiten im Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Ihr Direktor war zunächst Dr. Paul Hübner; ihm folgte 1930 Dr. Ernst Gall nach. Ihren Dienstsitz hatte sie im Berliner Schloss, in dem auch die Registratur untergebracht war. Als am Ende des Zweiten Weltkrieges das Berliner Schloss aufgrund von Bombentreffern ausbrannte, wurden sämtliche Unterlagen der Verwaltung vernichtet. Lediglich die Akten des Direktors, der Anfang 1945 sein Büro in die Römischen Bäder nach Potsdam verlagert hatte, sowie einzelne Akten aus den Schlossbereichen und Unterlagen aus den Gartenbereichen überlebten den Zweiten Weltkrieg.

Aus diesem Grund erlauben nur wenige Unterlagen überhaupt Rückschlüsse auf die Wahrnehmung der Aufgaben. Die Dienst- und Geschäftsordnung macht allgemeine Angaben zu einzelnen Tätigkeiten und Arbeitsstätten wie Schirrhof, Werkstätten und Wasserwerk. Der 1937 eingeführte Aktenplan und die Neuordnung der bisherigen Registratur zeigen das breite Aufgabenspektrum der Schlösserverwaltung.[3] So wurden etwa statt einer drei Registraturen gebildet. Die Ablage der Unterlagen erfolgte nach folgendem System:

Registratur A

    • Bausachen, Gebäudeschutz und Baudenkmalpflege
    • Verwaltungsangelegenheiten, Schlösserangelegenheiten, Inventarisierung und Kunstankauf
    • Werkstätten, Bibliothek, Plankammer, Photoatelier, Drucksachenverkauf, Veröffentlichungen einschließlich Schriftverkehr mit Autoren und Propaganda

Registratur B

    • Gartenangelegenheiten und Naturdenkmalpflege
    • Pachtangelegenheiten, Grund- und Wasserbuchsachen, Dienst-, Werk- und Mietwohnungen
    • Personalangelegenheiten Arbeiter, Dienstbekleidung
    • Kassenangelegenheiten, Schlösserbesichtigungen

Registratur P

    • Personalangelegenheiten Beamte und Angestellte
    • Reise- und Umzugskosten, Urlaub und Unterstützungsleistungen
    • Notstandsbeihilfen und Unterstützungen für Mitarbeiter[4]

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Arbeit aufgrund der über das ganze Deutsche Reich verteilten Liegenschaften durch Rundschreiben und Dienstanweisungen des Direktors organisiert wurde. Der Direktor hatte die Einhaltung und Umsetzung genau im Blick, wie im Folgenden an Beispielen aufgezeigt wird. Die Detailkenntnis der einzelnen Aufgaben sowie die Einflussnahme des Direktors und der Verwaltung erstaunen aus heutiger Sicht. Um nur ein Beispiel zu nennen: Aus dem Büro des Direktors ging im Juni 1940 an die Dienststellenleiter der Schlösser der Auftrag, flüssige Seife zur Reinigung zu kaufen, verbunden mit der Empfehlung für „Unal“, das ein gutes Fabrikat sei; Firmenanschrift, Preisangabe und Mischungsanweisungen waren gleich beigelegt![5]

Dienststelle Neues Palais
Anhand der überlieferten Unterlagen wird hier beispielhaft die Arbeit der Dienststelle Neues Palais vorgestellt, die neben dem Museumsbetrieb weitere Aufgaben wahrnahm. Dazu muss einleitend gleich gesagt werden, dass aufgrund der Handakten kein vollständiges Bild gezeichnet werden kann, weil es innerhalb der Unterlagen zum einen immer wieder Brüche gibt, zum anderen Vorgänge nicht vollständig überliefert sind.

Potsdam, Park Sanssouci, Neues Palais, Blick von Süden, Aufnahme entstanden zwischen 1936 und 1945, © SPSG
Potsdam, Park Sanssouci, Communs I und II, Blick von Süden, Aufnahme entstanden zwischen 1936 und 1945, © SPSG

Die Dienststelle Neues Palais galt als örtliche Schlossverwaltung und ihre Aufgaben waren in der Dienstanweisung für Schlossverwalter definiert. Dazu gehörten:

    • die Überwachung des Erhaltungszustandes der Gebäude[6]
    • die Erhaltung der vorhandenen beweglichen Gegenstände
    • die Sicherheit gegen Gefahren aller Art
    • Regelung des Besucherverkehrs
    • Führung des Verwaltungsinventars
    • Führung der Kassengeschäfte (Verkaufsabrechnung von Eintrittsgeldern und den Verkauf von Führern, Fotos und Postkarten)
    • Wahrnehmung der Geschäfte des Haus- und Grundstücksverwalters
    • Anleitung und Beaufsichtigung des Schlossdienstpersonals
    • Annahme und Entlassung der im Lohnverhältnis beschäftigten Arbeiter[7]

Daneben gab es für den Bereich des Neuen Palais noch weitere Aufgaben bedingt durch die technischen Anlagen und die Liegenschaftsverwaltung. Zur Dienststelle gehörten folgende Gebäude und Kunstbauten:

    • das Neue Palais
    • die Communs I und II
    • die Häuser am Nord- und Südtor
    • der Neue Marstall
    • die ehemalige Gärtnerlehranstalt
    • die Wohnhäuser Victoriastraße (Geschwister-Scholl-Straße) 34 und 35
    • die Fasanerie
    • der Freundschaftstempel
    • das Schloss Charlottenhof
    • die Römischen Bäder mit italienischer Villa[8]
    • bis 1937 das Kaiser Friedrich Mausoleum[9]
Potsdam, Park Sanssouci, Schloss Charlottenhof, Aufnahme entstanden 1940,
© SPSG
Potsdam, Park Sanssouci, Römische Bäder, Blick über den Maschinenteich auf den Pavillon, Aufnahme entstanden 1940, © SPSG

Für diese Liegenschaften lag die Aufgabe der Vermietung ebenfalls beim Dienststellenleiter. Dazu gehörten die Übergabe der Wohnungen, die Weiterreichung des Protokolls der Wohnungsübergabe an die Verwaltung sowie die Schlichtung von Mieterstreitigkeiten. Der Mietvertrag wurde in der Verwaltung ausgefertigt und mit Unterschrift des Direktors gültig.

Im Bereich des Neuen Palais gab es eine Elektrische Station und eine Pumpstation. Bei ersterer handelte es sich um eine Gleichrichterstation mit 3.000 Volt Hochspannung, die vom Potsdamer Elektrizitätswerk beliefert wurde. Da diese Anlage in ihrer Belastung dauernd schwankte, bedurfte sie einer durchgehenden fachlichen Betreuung, wie es in einer Darstellung hieß. Zu ihrer Bedienung waren zwei Elektromonteure vorgesehen. Die Pumpstation beförderte die Abwässer vom Neuen Palais, von den Communs I und II, den Häusern am Nord- und Südtor, der Gärtnerlehranstalt und dem Neuen Marstall in die städtischen Abwasserleitungen. Dabei handelte es sich um eine pneumatische Kompressoranlage, die ebenfalls von einem Fachmann überwacht werden musste. Bei einem Versagen der Station wurden sämtliche sanitären Anlagen und Abflüsse unbrauchbar.[10] Der Elektromonteur versah den Schaltdienst in der Elektrischen Station täglich zehn Stunden (12.30–22.30 Uhr) ohne Pausen.[11] Verantwortlich für das Personal der beiden Stationen war ebenfalls der Dienststellenleiter.

Ebenso fiel die Ausbildung von Schlossinspektoren in seinen Aufgabenbereich. So heißt es in einer Anweisung des Direktors, dass die praktische Ausbildung jeweils einen Monat in den Schlössern Charlottenburg, Monbijou, Neues Palais und Sanssouci zu erfolgen hat. Und weiter ist zu lesen, dass Schlossinspektoren-Anwärter gründlich auszubilden seien. Inhalt des Ausbildungsmonats im Neuen Palais war die Einbindung des Anwärters in den laufenden Geschäftsgang. Dabei ging es insbesondere um die Dienstanweisung für Schlossverwalter, die Grundlagen der Inventarbuchführung, die Kenntnis der Kassenordnung sowie die Buchführung.[12] Der Direktor sei „dauernd“ zu unterrichten, ob ein Anwärter für seinen Aufgabenkreis ausreichend Begabung zeige und er sich seiner Ausbildung mit dem nötigen Fleiß widme. Die Anwärter sollten nicht als Arbeitskräfte betrachtet werden, das Augenmerk sollte vielmehr auf der Ausbildung liegen. Der Direktor forderte nach diesem Lehrmonat eine Erklärung der Ausbilder, ob der Anwärter genügend Wissen erworben habe, verbunden mit einer Schilderung des Ausbildungsmonats.

Personal und Aufgaben
Dienststellenleiter war ein Schlossoberinspektor. Ihm unterstanden der Schlossverwalter Schloss Charlottenhof und der Schlossvogt Römische Bäder. Daneben unterstanden ihm die Schlossaufseher (es waren zwischen sieben und elf), die Kartenverkäuferinnen (maximal drei), die Arbeiterinnen (zwischen sieben und neun), zwei Wächter, eine Toilettenfrau, eine Weißzeugaufseherin und zwei Monteure für die Elektrische Station und die Pumpstation.[13]

Zur Wahrnehmung der Dienstgeschäfte standen sieben Räume im Neuen Palais zur Verfügung. Zwei Dienstzimmer für den Dienststellenleiter und die Schlossaufseher, zwei Verkaufsräume für Eintrittskarten und Drucksachen, die gleichzeitig als Warteraum für Schlossbesucher genutzt wurden, ein Telefonraum mit Zugang zur Toilette, zwei Aufenthaltsräume für Arbeitsfrauen und für die Toiletten-Wartefrau. Die Elektrische Station verfügte über vier Räume. Im Schloss Charlottenhof gab es ein Wächterzimmer sowie ein Dienstzimmer für den Schlossverwalter und in den Römischen Bädern ein Dienstzimmer für den Schlossaufseher.[14]

Für die Arbeit der Schlossverwalter und Schlossaufseher liegen Dienstanweisungen vor, die detailliert Auskunft über die einzelnen Aufgaben geben. Die der Schlossaufseher, zu denen auch die Schlosswarte und Schlossvögte gehörten, sofern sie nicht mit der selbstständigen Verwaltung eines Schlosses betraut waren, umfassten:

    • Führungs- und Aufsichtsdienst
    • Reinigungsdienst
    • Pförtner- und Wachdienst[15]
    • Verkauf- und Kassendienst[16]
    • Kartenkontroll- und Garderobendienst
    • Büroarbeiten
    • Instandsetzungsarbeiten sowie sonstige dienstliche Tätigkeiten, z. B. Botendienste

Alle waren verpflichtet, eine Dienstkleidung zu tragen, die aus schwarzer Hose, blauer Litewka mit silbernen preußischen Adlerknöpfen, blauer Mütze mit Kokarde und Hoheitsabzeichen, weißem Hemd und Wintermantel bestand.[17] Auf ständige Sauberkeit der Wäsche hatten die Dienststellenleiter ihr besonderes Augenmerk zu richten. Es war verboten, andere Kleidungsstücke zu tragen als die von der Verwaltung gelieferten. Damit sollte vermieden werden, dass private Stücke mit abweichender Farbe und anderem Schnitt zum Einsatz kamen.[18] Aufgrund eigener Beobachtungen ordnete der Direktor im Mai 1932 für Führungen an, dass der Schlossaufseher „im Dienst die Jacke vorschriftsmäßig geschlossen hält.“[19] Auch machte er deutlich, „daß es höchste Pflicht aller Beamten ist, sich der größten Zuvorkommenheit den Besuchern gegenüber zu befleißigen.“ Bei Führungen sollte darauf geachtet werden „nicht zu schnell, keinesfalls aber auch zu langweilig und in monotonem Tonfall“ zu reden.[20]

Dem Dienststellenleiter oblag die Delegierung einzelner Aufgaben, dass etwa dem Schlossaufseher Herrn Krus die Betreuung der Bilder im Neuen Palais und im „Vorrat“ sowie die Leitung beim Arbeitsdienst übertragen wurde.[21] Der Leiter war nicht nur für die Umsetzung der von der Verwaltung vorgegebenen Dienstanweisungen verantwortlich. Sondern er vermittelte auch Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge, die sich aus der praktischen Arbeit ergaben, nach oben weiter, die dann diskutiert, aber nicht immer umgesetzt wurden. So gab es etwa den Vorschlag, das Buch „Aus Schlössern und Gärten Potsdams“ von Burkhard Meier in italienischer Sprache herauszugeben. Dass dies auf ein positives Echo in der Verwaltung stieß, zeigen die Verhandlungen mit dem Deutschen Kunstverlag. Am Ende jedoch scheiterte das Projekt.[22]

Als bei der Frühjahrsreinigung 1939 im Schloss Charlottenhof eine Perlmuttschale zerbrach, veranlasste dies den Dienststellenleiter den Direktor darauf hinzuweisen, dass „für die Reinigung der Schlösser die gewissenhaftesten und ehrlichsten Frauen gerade noch gut genug sind“. Hintergrund war die Forderung, den Lohn zu erhöhen, um die Qualität der Arbeit zu verbessern. Er wies darauf hin, dass der Lohn von Gartenarbeiterinnen höher sei als der für das Reinigungspersonal. Daher forderte er, dass „unter Berücksichtigung der hohen Werte, die in den Schlössern gepflegt werden, […] die Einstufung der Reinigungsfrauen einer Prüfung zu unterziehen“ seien. Eine Lohnerhöhung wurde jedoch nach erfolgter Prüfung abgelehnt.[23]

Wie die Schlösserverwaltung die Arbeit organisierte, aus der dann schließlich eine Dienstanweisung resultierte, die dazu gedacht war, ‚preußisch‘ korrekt alles bis ins Kleinste zu regeln, soll am dem Beispiel des Trinkgelds dargestellt werden. Laut § 5 der Dienstanweisung vom 5. November 1934 war es verboten, Trinkgelder anzunehmen. In seinem Rundschreiben vom 11. August 1936 wies der Direktor darauf noch einmal eindrücklich hin, indem er drei Schlossaufsehern, die nach Beendigung von Führungen Trinkgelder angenommen hatten, einen Verweis erteilte und eine Geldstrafe von 20 Reichsmark verhängte. Darüber hinaus beauftragte der Direktor alle Dienststellenleiter, das Führungspersonal über die Bestrafung zu informieren und ihnen zu eröffnen, dass er „bei weiteren Übertretungen mit aller Strenge gegen die Schuldigen im Disziplinarwege vorgehen werde.“[24]

1937 kam es zu einem diplomatischen Vorfall, der zu einem Umdenken im Umgang mit Trinkgeldern führte. Am 25. Juli dieses Jahres besuchte der türkische Minister für öffentliche Arbeiten die Schlösser Sanssouci und Neues Palais. Im Schloss Sanssouci wurde vom Führungspersonal das angebotene Trinkgeld des Ministers zurückgewiesen. Der Botschaftsrat Reinhardt teilte daraufhin dem Dienststellenleiter im Neuen Palais mit, dass der Minister aufgrund der Zurückweisung beleidigt gewesen wäre, woraufhin dem Führungspersonal im Neuen Palais, der zweiten Station des Besuchs, erlaubt wurde, das Trinkgeld anzunehmen. In der Folge des Besuches wurde vom Direktor eine Anweisung erbeten, wie in solchen Fällen vorgegangen werden soll, ohne ausländische Regierungsmitglieder zu beleidigen. Fünf Tage später schrieb Gall, das „angebotene Handgeschenk ist zunächst zu verwahren, bis die notwendigen Büchsen für derartige Geschenke beschafft sind.“ Am 6. September 1937 erhielt das Personal zwei Büchsen für das Neue Palais und Schloss Charlottenhof. Zum Umgang mit dem Trinkgeld hieß es: „Der Inhalt der Büchsen ist von Ihnen an sich zu nehmen und für jedes Schloß getrennt am Schluß jeden Monats unter das Führungspersonal, wozu auch die Postkartenverkäufer rechnen, gleichmäßig zu verteilen.“ Darüber sollte Buch geführt werden. Zudem wurde verfügt, dass die Büchsen zu inventarisieren seien.[25]

Im November 1937 wurde per Rundschreiben der Umgang mit Trinkgeldern neu geregelt. Einleitend wurde angeordnet, dass es dem Führungspersonal verboten sei, Trinkgelder anzunehmen. Im Folgenden zeigte sich, dass nach dem Vorfall im Sommer Informationen zu ähnlichen Vorkommnissen gesammelt wurden und probeweise eine Spendenbüchse zur Aufstellung kam, um eine zukünftige Regelung zu finden. Im Schreiben heißt es, „dass sich Fremde, namentlich Ausländer, die sich für gute Führungen oder für das Aufbewahren von Garderobenstücken erkenntlich zeigen wollen, den Führern Geldgeschenke anbieten. Es ist sogar vorgekommen, dass Fremde, denen die Abnahme des Geldgeschenks pflichtmäßig verweigert wurde, das Geld auf den Tisch gelegt haben und dann fortgegangen sind.“ Aufgrund dieser Erfahrungen erfolgte im Schloss Wilhelmshöhe ein Versuch, bei dem freiwillige Geldspenden in einer Büchse gesammelt und am Monatsende unter dem Personal zu gleichen Teilen verteilt wurden. Nach einer positiven Bilanz erhielt der Direktor vom Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung die Genehmigung, Büchsen in weiteren Schlössern versuchsweise aufzustellen.[26]

Abschließend wurde Mitte November aufgrund einer Anfrage der Empfängerkreis der Trinkgelder genau abgegrenzt. Der Direktor bestimmte, „daß die im dortigen Schloß beschäftigten Arbeitsfrauen an der Verteilung der in den Büchsen gesammelten Gelder nicht zu beteiligen sind. Diese Gelder sind lediglich nur für das mit der Führung und dem Postkartenverkauf befaßten Personal bestimmt.“ Diese Praxis schien zur Zufriedenheit aller zu funktionieren. Es findet sich lediglich noch eine Dienstanweisung zu dem Thema. Aufgrund eines Einzelfalls, der die persönliche Annahme von Trinkgeldern betraf, verfügte der Direktor Anfang 1939, dass bei Annahme von Trinkgeldern, die nicht an die Trinkgeldbüchsen abgeführt wurden, schärfste disziplinarischen Maßnahmen ergriffen würden und mit milder Beurteilung nicht zu rechnen sei.[27]

Öffnungszeiten und Besucherzahlen

Potsdam, Park Sanssouci, Neues Palais mit Besuchern, Blick durch das Triumphtor auf den Mittelrisalit und das Kuppeldach, Aufnahme entstanden um 1936/37,
© SPSG

Übersichten zu den Öffnungszeiten liegen erst ab 1935 vor, doch werden die Zeiten in den davorliegenden Jahren sicherlich ähnlich gewesen sein. Ab dem 1. Mai 1935 galten folgende Öffnungszeiten für das Neue Palais und das Schloss Charlottenhof: Von April bis September waren die Schlösser von 10–18 Uhr geöffnet, im März und Oktober von 10–17 Uhr. Von November bis März erhielten Besucher von 10–16 Uhr Zutritt. Die Römischen Bäder waren von April bis Oktober geöffnet. Für alle Gebäude galt der 1. Mai als Schließtag und am 24. und 31. Dezember wurde um 13 Uhr geschlossen. Am Karfreitag öffneten die Schlösser erst um 12 Uhr. Zum 1. Juli 1937 erfolgte eine kleine Änderung, denn ab diesem Datum öffneten die Schlösser am Karfreitag erst um 13 Uhr. Eine weitere Änderung erfolgte zum 1. Juli 1939. Schließtage waren nunmehr der 9. November (nationaler Feiertag) und der 24. Dezember (Heiligabend).[28] Das Neue Palais zählte neben dem Schloss Sanssouci zu den Besuchermagneten. Die Sommermonate lockten die meisten Besucher an. Hier lagen die Besucherzahlen regelmäßig über 15.000 Personen pro Monat. Im Frühjahr und Herbst waren es über 5.000. Das Schloss Charlottenhof zählte in den Sommermonaten um die 1.500 Besucher, im Frühjahr und Herbst um 1.000. Der Zweite Weltkrieg brachte keinen nennenswerten Rückgang der Besucherzahlen. Selbst im Frühjahr 1945 ging der Besucherverkehr weiter. Im Februar 1945 wurden noch über 2.000 Besucher im Neuen Palais gezählt und im Schloss Charlottenhof im März 1945 fast 800 Besucher.[29]

Nationalsozialismus
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit der Schlösserverwaltung. Anfang 1934 führte Ernst Galls kritische Einstellung zum Nationalsozialismus zu seiner vorübergehenden Amtsenthebung. Am 19. Februar 1934 teilte Gall mit, dass er vom Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung beurlaubt wurde. Am 1. September erfolgte die Mitteilung, dass die Untersuchung abgeschlossen sei und die vorgebrachten Vorwürfe sich als nicht berechtigt herausgestellt hatten. Am 3. September trat er seinen Dienst wieder an.

Weitere Bespiele für die nationalsozialistische Einflussnahme sind, dass bei Personaleinstellungen nunmehr NSDAP-Parteimitglieder und „Alte Kämpfer“ bevorzugt werden sollten und „Mieter die Abzeichen und Uniformen von Organisationen tragen, die den Nationalsozialisten feindlich gegenüberstehen zu kündigen“ seien. Auch das Neue Palais und seine umliegenden Liegenschaften gerieten in den Fokus der Nationalsozialisten. Im Sommer 1933 begann der Umbau des Marstalls und des Süd Communs zur Reichsführerschule. Hermann Göring nutzte als Preußischer Ministerpräsident den Marmorsaal des Neuen Palais für Sitzungen des Preußischen Staatsrates und ließ sich daneben einige Räume als persönliche Wohnräume einrichten.[30]

Direktive vom 12. Oktober 1936 an Schlossinspektor Hoppe, einen ‚Ariernachweis‘ für die Ehefrau beizubringen, Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-2

Unmittelbar nach der Machtübernahme setzte auch die Entrechtung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung ein. Ende Juni 1933 wurde eine Erklärung über arische Abstammung und politische Betätigung von allen Mitarbeitern eingefordert.[31] Im Oktober 1936 folgte die Aufforderung, die arische Abstammung der Ehefrau unter Beifügung ihrer Geburtsurkunde sowie der Heiratsurkunde der Schwiegereltern nachzuweisen.[32] Die systematische Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung machte auch vor der Schlösserverwaltung nicht halt. Im November 1938 erfolgte die Aufstellung von Schildern „Juden ist der Eintritt nicht gestattet“.[33] 1939 hieß es in den Bestimmungen über Eintrittspreise und Öffnungszeiten bei den allgemeinen Bemerkungen, in denen Ermäßigungen erläutert werden, unter Punkt 8: „Keinen Eintritt haben: Inländische und staatenlose Juden“.[34]

„Juden ist der Eintritt nicht gestattet“, Schreiben des Direktors der Staatlichen Schlösser und Gärten vom 19. November 1938 an den Gartenoberinspektor der Pfaueninsel, Potsdam, SPSG, Archiv, 1/361

Zweiter Weltkrieg
Am 1. September 1939 begann der Zweite Weltkrieg. Dies hatte auch unmittelbare Auswirkungen auf die Belegschaft des Neuen Palais. Am 5. September kam die Anweisung zu einer Urlaubssperre mit der Aufforderung, die im Urlaub befindlichen „Gefolgschaftsmitglieder“ sofort zurückzurufen. Unmittelbar danach erfolgte die Erfassung aller wehrtauglichen Mitarbeiter. Das etwas im Gange war, wurde schon in den Monaten davor sichtbar. Im August 1939 forderte der Direktor die Schlossverwaltungen auf, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Mitarbeiter im Falle einer Mobilmachung einberufen werden könnten, um den, wie es hieß: „unbedingt notwendigen Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten“. Ende August kam es dann zu den ersten Einberufungen.[35] Die angespannte Personalsituation wurde durch die Einberufung von Mitarbeitern zum Militärdienst noch verschärft. Am 12. März 1940 machte der Dienstellenleiter den Vorschlag: „Während des Krieges bitte ich die Röm. Bäder geschlossen zu halten, da der Schlossvogt Plischke zur Führung im Neuen Palais dringend benötigt wird“. Sechs Tage später teilte Gall mit, dass er den Vorschlag annahm.[36]

Neben dem Personalmangel zeichnen die Akten ein Bild des Sparens und des Mangels in allen Bereichen. Der Direktor schaltete sich direkt ein, um Personal zu halten bzw. zum Militär einberufenes Personal zurückzufordern. Anfang Februar 1940 schrieb Gall an das Wehrbezirkskommando, dass durch die Einberufung des technischen Personals der Elektrischen Station und der Pumpstation nicht länger die Verantwortung für die beiden Anlagen übernommen werden könnte. Weiterhin stellte er fest, dass sich bei der Bedienung der Elektrischen Station durch eine angelernte Hilfskraft Schwierigkeiten bemerkbar machten. Dazu hieß es: „Andererseits ist es nicht zu verantworten und auch bestimmungsgemäß unzulässig, daß eine angelernte Kraft an Hochspannungsanlagen beschäftigt wird.“ Abschließend schrieb er, dass das Versagen der technischen Anlagen zu einer Katastrophe führen würde. Er bat mit dieser Begründung um die Freistellung des technischen Personals vom Heeresdienst. Darüber hinaus forderte er den Dienststellenleiter auf, durch persönliche Rücksprache auf dem Wehrbezirkskommando seinen Einfluss geltend zu machen.[37]

Im April 1940 fand eine Gauleitersitzung im Neuen Palais unter Vorsitz von Reichsminister Heß statt. Diese nahm der Direktor zum Anlass, sich wiederholt an das Wehrbezirkskommando zu wenden. Er wies darauf hin, dass der Elektromonteur „dringend benötigt wird“ und unterstrich die Dringlichkeit des Freistellungsantrages noch einmal mit den Worten: „Ich bin […] als Hausherr verpflichtet, alles zu tun, um die Arbeiten der im Neuen Palais untergebrachten militärischen Abteilungen und der Bewohner zu gewährleisten.“ Im Juni 1940 erfolgte die Ablehnung der Freistellung. Der Elektromonteur überlebte den Krieg und wurde im September 1945 wieder in Dienst gestellt.[38] Dass die Bemühungen um das technische Personal einen Grund hatten, zeigte sich kurze Zeit später, denn durch unsachgemäße Bedienung der Anlage traten Störungen und Beschädigungen auf.

Eine Maßnahme um dem Personalmangel entgegenzuwirken, war die Anhebung der Arbeitszeit. Wächter hatten 1941 Dienst von 19­ Uhr abends bis 7 Uhr morgens, davon waren acht Arbeits- und vier Bereitschaftsstunden. In einem Rundschreiben vom Mai 1941 stellte der Direktor fest, dass einzelne Mitarbeiter mehr als 90 Stunden die Woche und täglich bis zu 14 Stunden arbeiteten. Die Mehrarbeit betrachtete er als eine durch die Kriegsverhältnisse gegebene Notwendigkeit. Daher ordnete er an, dass die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden betrage. Bei einem Mangel an Arbeitskräften dürften Überstunden geleistet werden. Jedoch sollten diese nicht über zehn Stunden hinausgehen. Falls wegen dringender Vorkommnisse mehr als zehn Stunden täglich gearbeitet werden müsste, so sei „dagegen nichts einzuwenden“. Abschließend merkte er jedoch an, dass dies nicht zur Regel werden dürfe, denn regelmäßige Mehrarbeit bedürfe der Genehmigung.[39]

Zum 1. Juni 1942 erhöhte sich die Arbeitszeit auf 56 Stunden wöchentlich. Im Oktober 1943 teilte Direktor Gall mit, dass nach der polizeilichen Erfassung der Angehörigen der Geburtsjahrgänge vor 1894 damit zu rechnen sei, dass diese zum Militär eingezogen werden. „Da die wenigen noch voll arbeitsfähigen Gefolgschaftsmitglieder der Verwaltung diesen Jahrgängen angehören, ist beabsichtigt, für sie UK-Anträge zu stellen, weil sie im dienstlichen Interesse nicht entbehrt werden können. Anlage mit UK-Karten. Diese ausfüllen und sofort einreichen.“[40] Inwieweit dieses Vorgehen erfolgreich war, darüber schweigen die Akten.

Wie prekär die Situation sich darstellte, zeigt folgendes Schreiben. Am 20. Mai 1943 teilte der Direktor den Dienststellenleitern mit: „Unter den heutigen Verhältnissen ist es schwierig, geeignete Arbeitsfrauen […] für Reinigungszwecke in den Schlössern zu erhalten, da die Löhne, die tariflich nur gezahlt werden dürfen, keinen Anreiz zur Übernahme der Arbeit bieten.“ Er stellte den Dienstellenleitern frei, selbständig Personal für Reinigungsarbeiten einzustellen. Ebenfalls im Mai 1943 teilte der Dienstellenleiter mit, dass er durch Einberufungen zur Wehrmacht gezwungen sei, Arbeitsfrauen im Führungsdienst einzusetzen.[41] Im August 1944 erfolgte eine weitere Urlaubssperre. In dem Rundschreiben von dem Generalbemächtigten für den Arbeitseinsatz hieß es: „Der totale Krieg strebt seinem Höhepunkt zu. […] Es ist daher […] zur Zeit nicht vereinbar, Urlaub in Anspruch zu nehmen.“ Im September 1944 wurde die wöchentliche Arbeitszeit auf 54 Stunden und die tägliche Arbeitszeit auf mindestens neun Stunden festgelegt. Den Dienstellenleitern blieb es überlassen, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, Beginn und Ende der Arbeitszeit zu bestimmen. Ende Oktober 1944 reagierte der Direktor auf die neue Arbeitszeitregelung und ordnete aufgrund der „zeitig einsetzenden Dunkelheit“ wieder den „Acht Stunden Tag“ an. Er überließ es dem Dienststellenleiter, das Personal „in dringenden Fällen Überstunden leisten zu lassen.“[42]

Mit dem Einsetzen des Bombenkrieges 1940 wurde das Thema Luftschutz, das sich schon Anfang der 1930er-Jahre in den Akten findet, aktuell. In Folge eines Fliegeralarms im November 1940 wurden erste Umbaumaßnahmen empfohlen. In den Unterlagen finden sich weitere Meldungen über ausgeführte Arbeiten zur Einrichtung von Luftschutzräumen wie dem Flur im Erdgeschoss der ehemaligen Gärtnerlehranstalt am Wildpark; verzeichnet sind außerdem Feuerschutzmaßnahmen an allen Gebäuden.[43]

Ab April 1941 gab es wiederholt Meldungen über Aufräumarbeiten und Schäden an Bildern im Neuen Palais in Folge von Bombentreffern. Im August 1941 wurde auch das Schloss Charlottenhof Ziel von Bombenabwürfen, wie aus einer Meldung über den Einsatz von Mitarbeitern bei der Brandbombenbekämpfung hervorgeht.[44] Anfang Oktober kam es im Neuen Palais zu Beschädigungen von Vorhängen,[45] und Ende Oktober wurde das Kupferdach über dem Speisezimmer Friedrichs II. bei einem Bombenabwurf getroffen.[46] Aus dem Dezember 1943 liegt eine weitere Meldung über Beseitigung von Fliegerschäden im Neuen Palais vor.

Der Führungsbetrieb ging trotz alledem unbeirrt weiter, bis im April 1945 die Frontlinie durch den Park Sanssouci verlief. Die Wehrmacht verschanzte sich im Keller des Neuen Palais, das mit über 1.000 Personen, die Schutz vor Fliegerangriffen gesucht hatten, belegt war. So wurde das Neue Palais direkt in die Kampfhandlungen miteinbezogen. Nach direktem Beschuss des Neuen Palais und der Communs kam es zu Verhandlungen zwischen Roter Armee und Wehrmacht. Trotz des Verbots des Generalkommandos verließen die Soldaten das Neue Palais, und es erfolgte die Übergabe des Gebäudes an die Rote Armee.[47] Die darauffolgende komplette Sperrung des Parks Sanssouci durch die Rote Armee brachte die Arbeit vollständig zum Erliegen.

Am 9. September 1945, einem Sonntag, wurden die Schlösser Sanssouci, das Neues Palais und die Orangerie für „interalliiertes“ Militär und dessen Begleitung von 10–18 Uhr an Sonn- und Feiertagen für einen Eintrittspreis von 1 RM geöffnet. Zivilpersonen durften nicht eingelassen werden, wie es in der Verfügung von Direktor Gall ausdrücklich hieß. [48]

Anfang 1946 verließ Gall schließlich fluchtartig Potsdam, um sich dem Zugriff der sowjetischen Besatzungsbehörden zu entziehen. Damit endete die Arbeit der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten, die sich seit dem Kriegsende auf den Bereich Potsdam beschränkte. Ihr folgten zwei Schlösserverwaltungen nach, die bis zur Gründung der heutigen SPSG die Arbeit weiterführten.[49] Doch das ist eine andere Geschichte.

 

[1] Potsdam, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), Archiv, 1/380. In der Registraturanweisung vom 30.06.1937 heißt es: „Handakten sind zwei Jahre aufzubewahren und im Februar des 3. Jahres zu vernichten.“

[2] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4026.

[3] Der Aktenplan war ein Bestandteil der Neuorganisation der Schriftgutverwaltung, der heute unter dem Begriff Büroreform den Umbau der öffentlichen Verwaltung beschreibt. Vereinfachung und Beschleunigung des Geschäftsganges waren der Hintergrund. Dazu zählen u. a. die Einführung des DIN Papierformats, der Stehordner und die Büromechanisierung. Im Neuen Palais kam ab 1935 eine Schreibmaschine zum Einsatz.

[4] Potsdam, SPSG, Archiv, 1/380.

[5] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4131.

[6] Dazu gehörte die Überwachung von Bau- und Restaurierungsarbeiten, die vom Preußischen Hochbauamt I. durchgeführt wurden. Der Direktor wollte hier immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden und so liegen etliche Baurapporte und Übersichten von Baumaßnahmen für den Bereich des Neuen Palais vor. Darüber hinaus musste der Zustand der Gebäude überwacht werden; über Schäden hatte umgehend Meldung zu erfolgen. Für kleinere Reparaturarbeiten stand dem Dienststellenleiter ein jährlicher Etat zu Verfügung.

[7] Potsdam, SPSG, Archiv, 1/65.

[8] Ebd.

[9] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-2. Mit Rundschreiben vom 03.02.1937 erfolgte die Unterstellung unter die Schlossverwaltung Sanssouci.

[10] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4134.

[11] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-1.

[12] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-2.

[13] Personalübersichten liegen nicht vor. Stattdessen lassen sich Mitarbeiterzahlen nur über Lohnlisten ermitteln.

[14] Potsdam, SPSG, Archiv, 1/380.

[15] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-2. Zum 01.01.1939 wurde die Stelle des Nachtwächters von Schloss Charlottenhof und den Römischen Bädern gestrichen. Die Bewachung hatte nun durch den Wächter des Neuen Palais zu erfolgen. Dieser sollte mehrmals in der Nacht eine Kontrolle mit dem Rad vornehmen. Dafür sollte sich der Nachtwächter ein Fahrrad kaufen und bei der Verwaltung die Rechnung zur Erstattung einreichen.

[16] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4132. Die Mitarbeiterinnen erhielten eine Gewinnbeteiligung von acht Prozent für den Verkauf von Alben, Führern und Ansichtskarten.

[17] Potsdam, SPSG, Archiv, 1/65.

[18] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-2.

[19] Potsdam, SPSG, Archiv, 1/54.

[20] Potsdam, SPSG, Archiv, 1/67. Rundschreiben vom 24.07.1936 mit Nachweis der Kenntnisnahme der einzelnen Mitarbeiter auf der Rückseite.

[21] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4134.

[22] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4146-1.

[23] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-2.

[24] Ebd.

[25] Ebd.

[26] Ebd.

[27] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-2.

[28] Potsdam, SPSG, Archiv, 1/381: Bestimmungen über Eintrittspreise und Öffnungszeiten.

[29] Besucherzahlen werden in den Unterlagen an vielen Stellen thematisiert. Siehe z. B. Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4132, 2/4134, 1/382. Für die Römischen Bäder lassen sich aufgrund fehlender Zahlen keine Aussagen treffen.

[30] Vgl. Bettina Giersberg: Das Neue Palais 1933. Reichsführerschule und Repräsentationsschloss, in: zeitenblicke 7 (2008), Nr. 1, URL: https://www.zeitenblicke.de/2008/1/giersberg/index_html <23.12.2022>.

[31] Potsdam, SPSG, Archiv, 1/61. In der Akte finden sich weitere Rundschreiben zur Beflaggung, Dienstkleidung und Grußformel.

[32] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-2. Mehr Informationen, wie im Weiteren vorgegangen wurde und welche Auswirkungen die Meldungen auf den einzelnen Beschäftigten hatten, liegen nicht vor.

[33] Potsdam, SPSG, Archiv, 1/361. Belegt ist der Vorgang nur für die Pfaueninsel. Am 19.11.1938 wird das Anbringen des Verbotsschildes an die Tafel mit den Bestimmungen zur Fährbenutzung angeordnet. Doch wird diese Anweisung an alle Liegenschaften gegangen sein.

[34] Potsdam, SPSG, Archiv, 1/381: Bestimmungen über Eintrittspreise und Öffnungszeiten.

[35] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-2.

[36] Potsdam, SPSG, Archiv, 1/79.

[37] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4134.

[38] Ebd.

[39] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-2.

[40] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-1: Rundschreiben und Dienstanweisungen zur Arbeitszeitregelung. Unabkömmlichstellung (UK) ist die Freistellung von der Ableistung des Wehrdienstes.

[41] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4134.

[42] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-1: Rundschreiben und Dienstanweisungen zur Arbeitszeitregelung.

[43] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4138.

[44] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4143-2.

[45] Potsdam, SPSG, Archiv, 1/79.

[46] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4138.

[47] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4029: Ausführliche Darstellung im Bericht des Dienststellenleiters vom 5.09.1945.

[48] Potsdam, SPSG, Archiv, 2/4146-1.

[49] Die Unterlagen der Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci sind inhaltlich erschlossen und ein Findbuch mit einer Grobdarstellung der Verwaltungsgeschichte liegt online vor. Die inhaltliche Erschließung der Unterlagen der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Berlin ist in Arbeit.

 

Diesen Artikel zitieren:
S. Olaf Oehlsen: Die Dienststelle Neues Palais – Ein Beitrag zur Geschichte der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten 1927–1945, in: Texte des RECS #54, 17/01/2023, URL: https://recs.hypotheses.org/9940.


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Redakteurin: Jessica Korschanowski (17. Januar 2023). Texte des RECS #54: Die Dienststelle Neues Palais – Ein Beitrag zur Geschichte der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten 1927–1945. Research Center Sanssouci. Abgerufen am 3. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/tdmu


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