Vor 200 Jahren starb in seiner Geburtsstadt Rom unerwartet der erst 35-jährige Bildhauer Rudolf (Ridolfo) Schadow (1786–1822). Aus diesem Anlass wird ab 28. Mai 2022 im Vestibül des Neuen Flügels von Schloss Charlottenburg erstmals eine Idee des Künstlers umgesetzt: Vier lebensgroße Skulpturen versammeln sich zu einer Gruppe, drei junge Mädchen, versunken in ihre jeweilige Beschäftigung, sitzen dem geflügelten Liebesgott Amor gegenüber. Dieser grübelt, welchem der Mädchen er den Blumenkranz in seiner Hand überreichen wird. Die Zusammenstellung weckt Assoziationen zu der mythologischen Geschichte um das „Urteil des Paris“, in der der trojanische Königssohn Paris im Auftrag des Göttervaters Zeus eine Entscheidung fällen sollte, wer unter den Göttinnen Hera, Athena und Aphrodite die Schönste sei.
Hier sind es jedoch heranwachsende, feinfühlig beobachtete Menschen, deren Haltungen Alltagssituationen einfangen: die Sandalenbinderin, die Spinnerin, das Mädchen mit Tauben (Die Unschuld) sowie Amor. König Friedrich Wilhelm III. von Preußen (1770-1840) hatte die vier von Ridolfo Schadow in Rom geschaffenen Skulpturen angekauft. Drei standen im Königlichen Palais in Berlin, die zuletzt angekaufte vierte, das Mädchen mit Tauben, wurde im Berliner Schloss platziert. Aus brieflichen Äußerungen an seinen Vater Johann Gottfried Schadow (1764–1850) geht aber Ridolfos Absicht hervor, die Amor-Figur den drei weiblichen Statuen gegenüberzustellen. Der König setzte diese Konstellation allerdings nie um, sodass sich erst mit dieser Präsentation im Schloss Charlottenburg – inmitten anderer hochkarätiger Werke der Berliner Bildhauerschule des 19. Jahrhunderts – die ursprüngliche Idee des Künstlers erfüllt. „Neue Sonderpräsentation in Berlin: Ridolfo Schadows Skulpturengruppe „Das Urteil des Amor“ – Eine versteckte Liebeserklärung“ weiterlesen