Jürgen Luh

„Glaubt nichts, was in den Geschichtsbüchern steht“, dieses angebliche Zitat Egon Bahrs rief Björn Höcke, der Vorsitzende der AfD im Thüringer Landtag, der von seiner Tätigkeit als Geschichtslehrer am Gymnasium an der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf in Hessen gegenwärtig beurlaubt ist, jüngst seinem Publikum während eines Wahlkampfauftritts in Cottbus zu.[1] Diese Forderung scheint, wenn auch sehr zugespitzt formuliert, vorderhand verständlich, denn es ist eine Binsenweisheit, dass sich zwar nicht die Geschichte selbst, aber unser Wissen von ihr und über sie sich ständig durch neu ans Licht kommende, bislang unbekannte Quellen verändert. „Glaubt nichts, was in den Geschichtsbüchern steht? Kleine Entgegnung auf eine Forderung im politischen (Wahl)Kampf“ weiterlesen

Der Streit um den Besitz der Gebeine des in der Schlacht bei Crécy am 26. August 1346 gefallenen Königs Johann von Böhmen (1296-1346) ist Ausgangspunkt für Heinz- Dieter Heimann, exemplarisch Mittelaltergegenwarten darzustellen. Seine Interpretation des Begriffs „Mittelaltergegenwart“ besagt, dass Vergangenheit zugleich Geschichte und Gegenwart bedeutet. Dabei kommt er zu der Schlussfolgerung, „dass der Streit um den Besitz der Gebeine Johanns gerade die Veränderbarkeit verräumlichter Kontinuitätsansprüche nationaler und staatlicher Selbstgeltung in historischer Erinnerungsarbeit beschreibt. […] Die reklamierten Ansprüche des Gedenkens legten hier eine kultur- und gedächtnisgeschichtliche Dimension historischer Räume gegenüber jüngeren politischen Räumen offen“ (S. 165). 