Benjamin Sander (SPSG) PDF

Einleitung
Auf den ersten Blick erscheint die Anbringung eines US-amerikanischen Zollstempels auf einem Tabouret aus dem Jahr 1705, einem Münzschrank Friedrichs II. von 1775 und einem Armlehnstuhl von 1900 als rätselhaft. Wird aber die Provenienz der drei Objekte erforscht, gelangt man an einen Zeitpunkt in der Geschichte, an dem sie in engerem Zusammenhang gestanden haben. Dieser Zeitpunkt lässt sich auf das Jahr 1904 bestimmen, dem Jahr, als das Deutsche Reich auf der Weltausstellung in der US-amerikanischen Stadt St. Louis vertreten war.[1]
Im Verlauf des Textes wird daher die Verbringung von Berliner Kunstgegenständen zur Weltausstellung in den Vereinigten Staaten beschrieben sowie ihre Aufstellung am Zielort. Im Anschluss wird nach der Intention dieser Ortsveränderung gefragt, die in den machtpolitischen Erfordernissen des regierenden Kaiserhauses begründet liegt. Schließlich wird ein neuer Bedeutungszusammenhang der Kunstgegenstände aufgrund ihres Ortswechsels aufgezeigt, der sich am Aufstellungsort in Amerika ergibt. Am Anfang steht jedoch eine kurze Übersicht zur Präsentation des Deutschen Reiches auf der Weltausstellung 1904 in St. Louis. „Texte des RECS #67: Eine Schloss-Collage auf der Weltausstellung 1904 in St. Louis. Verbringung und Nachbau von Raumeinrichtungen aus zwei Hohenzollernschlössern“ weiterlesen






Das Armeemuseum Friedrich der Große feiert 25-jähriges Jubiläum. 
Der Streit um den Besitz der Gebeine des in der Schlacht bei Crécy am 26. August 1346 gefallenen Königs Johann von Böhmen (1296-1346) ist Ausgangspunkt für Heinz- Dieter Heimann, exemplarisch Mittelaltergegenwarten darzustellen. Seine Interpretation des Begriffs „Mittelaltergegenwart“ besagt, dass Vergangenheit zugleich Geschichte und Gegenwart bedeutet. Dabei kommt er zu der Schlussfolgerung, „dass der Streit um den Besitz der Gebeine Johanns gerade die Veränderbarkeit verräumlichter Kontinuitätsansprüche nationaler und staatlicher Selbstgeltung in historischer Erinnerungsarbeit beschreibt. […] Die reklamierten Ansprüche des Gedenkens legten hier eine kultur- und gedächtnisgeschichtliche Dimension historischer Räume gegenüber jüngeren politischen Räumen offen“ (S. 165). 
