Von Andreas Pečar, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
In der seit langen Jahren geführten Debatte und Auseinandersetzung über die Restitutionsansprüche des Hauses Hohenzollern hat die Geschichtswissenschaft eine besondere Rolle erhalten. Das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 begründet Entschädigungsansprüche für Personen und deren Erben, die ihren Grundbesitz durch Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone verloren haben. Von solchen Ansprüchen hat der Gesetzgeber aber ausdrücklich Personen ausgenommen, die dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System erheblichen Vorschub geleistet hatten. Diese Frage zu beleuchten und den Entscheidungsträgern Hilfestellung zu leisten wird etwa im Fall des Hauses Hohenzollern und dessen verantwortlichem Vertreter, dem ehemaligen Kronprinz des deutschen Kaiserreichs Wilhelm, den Historikern überantwortet. Sie nehmen zu dessen Tun und Lassen in der Zeit des Aufstiegs des Nationalsozialismus wie dann in nationalsozialistischer Zeit in Gutachten sowie in öffentlichen Beiträgen Stellung.
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