Thomas Throckmorton (Universität Hamburg)
In seiner Lebensbeschreibung hielt der kurbrandenburgische Oberhofmarschall, Amtskammerpräsident, Geheime Rat und Lutheraner Raban von Canstein (1617-1680) für das Jahr 1665 fest, dass er „auch dieses Jahr nicht wenig verdrießlichkeit gehabet“. Diese kam nicht von den vielen Pflichten des einflussreichen Hofmanns, sondern vielmehr „wegen des Edicts, dadurch die geistlichen unserer kirchen zu berlin angestrenget worden, solcheß zu unterschreiben“.[1] Das Edikt, von dem er schreibt, war eigentlich ein Revers und Teil der Kirchenpolitik des sog. Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1620-1688), die außer Raban von Canstein auch anderen Lutheranern bei Hofe allerlei Schwierigkeiten brachte. Ich möchte im Folgenden seiner „Verdrießlichkeit“ etwas genauer auf die Spur kommen und sie als eine Art Schlüsselloch für einen Blick hinter die Fassade des Hofes Friedrich Wilhelms in den 1660er Jahren nutzen. „Texte des RECS #26: Raban von Canstein und seine „Verdrießlichkeit“ – Ein Blick auf den kurbrandenburgischen Hof im Märkischen Kirchenstreit“ weiterlesen